ANDRÉ BRIE    
PDS | DISPUT-KOLUMNE
 

André Brie, Kolumne für Disput, August 2004

Für einen Volksentscheid. Was denn sonst?!

 

Die Spanier tun es und die Dänen, die Briten ebenso wie die Iren und die Belgier. In den Niederlanden ist es vorgesehen, in Portugal, Tschechien und Luxemburg, selbst Frankreichs Präsident Chirac muss es inzwischen wollen: ein Referendum über die EU-Verfassung. In – bislang – zehn Mitgliedsstaaten sind Volksbefragungen oder -entscheide über das »Grundgesetz« der Europäischen Union geplant. Deutschland gehört nicht dazu. Und das, obwohl sich in einer Forsa-Umfrage von Mitte Juli 81 Prozent der Befragten für eine solche Abstimmung auch in der Bundesrepublik ausgesprochen haben.

Kaum ein Dokument hat die EU bisher so dramatisch verändert, wie dies mit der Verfassung geschehen wird. Festmachen lässt sich das an drei einfachen Fragen: Wird Europa mit der Konstitution sozial gerechter? Trägt es zur Friedenssicherung bei? Wird es im »System EU« mehr Demokratie geben? Die Antworten sind ernüchternd. Statt eine europäische Sozialunion mit europäischen Mindestlöhnen und Sozialstandards zu begründen, sollen beim Sozialschutz weiter »nationale Gepflogenheiten« gelten; die Regelungen auf Gemeinschaftsebene bleiben unverbindlich und weit hinter bestehenden Dokumenten (zum Beispiel der Europäischen Soazialcharta des Europarates) zurück. Dafür werden »offene Marktwirtschaft« und Monetarismus als Maß aller Entwicklungen fixiert. Statt die Fähigkeit der EU für internationale Konfliktprävention und friedliche Krisenbeilegung zu stärken, werden die Mitgliedsstaaten zur Aufrüstung, zum weltweiten Truppeneinsatz und zur Unterordnung ihrer Sicherheitspolitik unter die NATO-Linie verpflichtet. Statt das Europaparlament umfassend zu stärken, wurden die Demokratiedefizite zementiert. Befürworterinnen und Befürworter der Verfassung feiern sie unter anderem dafür, dass sie die »europäische Vereinigung« erstmals nicht nur als Staatenprojekt definiert, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern herleitet. Die also sollen eine verfassungsgestützte europäische Politik legitimieren, die den Wettbewerbsstaat an die Stelle des »Sozialstaats« setzt und Macht und Politik der Europäischen Zentralbank in den Verfassungsrang hebt. Abgesehen davon, dass die schöne neue Floskel des Vertrages nichts mit seinem wirtschaftsliberalen Inhalt zu tun hat – in Deutschland dürfen »die Bürgerinnen und Bürger« zwar ihren Namen für dieses Regierungs- und Konzernprojekt hergeben (als ob sie nicht mit ihrer kürzlichen Wahlverweigerung längst demonstriert haben, wie wenig sie sich mit der heutigen EU identifizieren), entscheiden dürfen sie aber nicht.

Was spricht eigentlich gegen ein Referendum? Sind es tatsächlich die EU-Sprache und der Umfang des Verfassungsdokuments, wie der CDU-Europapolitiker Hintze meint? Oder sind die Menschen nicht in der Lage, das »komplexe Europa« zu verstehen, wie Bundesaußenminister Fischer befürchtet? Wohl kaum, schließlich muten Bundesregierung und CDU/CSU Langzeitarbeitslosen ein sechszehnseitiges, nicht minder kompliziertes Formular zu, um wenigstens die  staatliche Minimalversorgung zu erhalten. Der Verfassungsvertrag ist tatsächlich kaum lesbar und schwer verständlich. Und die europäische Politik betrifft zwar die Menschen in ihrem gesamten wirtschaftlichen und sozialen Alltag unmittelbar, aber positive Erfahrungen machen sie selten, und in die Entscheidungen, die sie betreffen, werden sie seit eh und je nicht einbezogen und wenig über sie infomiert. Volksentscheide – das ist eine allgemeine Erfahrung – würden diese Situation jedoch wenigstens teilweise ändern. Es gibt kein öffentliches Interesse und keine gesellschaftliche Debatte über Gesetze und Verträge, die ohnehin über die Köpfe der Menschen hinweg beschlossen werden. Alle Erfahrung spricht dafür, dass direkte Demokratie nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern eine größere Chance gibt, Politik zu beeinflussen, sondern dass sie das öffentliche und mediale Desinteresse und die gesellschaftliche Lähmung aufbrechen könnte. Welche Zeitung in Deutschland hat denn wenigstens gemeldet, dass die Regierungen (auch Schröder und Fischer) im Juni den Vertrag und vor allem die so gefeierten Grundrechte gegenüber dem Entwurf noch drastisch verschlechtert haben?

Fehlen wirklich die rechtlichen Voraussetzungen, um Referenden durchzuführen, wie von Kanzler Schröder behauptet? Die kann man, wie in vielen EU-Ländern geschehen, schnell schaffen. Und auch das deutsche Grundgesetz sieht im Artikel 20 (2) die Möglichkeit von Volksabstimmungen vor. Darf es keine Volksentscheide in Deutschland geben, weil die Weimarer Demokratie angeblich mit ihrer Hilfe zerstört worden ist? Welche Mär! Die NSDAP ist mit Wahlen und unter anderem mit Parteispenden großer deutscher Konzerne zur Regierungspartei aufgestiegen. Niemand käme auf die Idee, Wahlen zu verbieten. Und leider kommt auch niemand auf die Idee, Parteispenden der Wirtschaft zu verbieten. Nein, die deutsche politische Klasse von CDU bis zu entscheidenden Kräften der Grünen fürchtet »Volkes« Willen. Im Parlament ist man unter sich. Wahlen haben einen großen Vorteil: Wahlversprechen und Wahlprogramme kann man nicht einklagen.

Natürlich, nicht wenige werden die Verfassungsabstimmung zur Abrechnung mit ihren jeweiligen nationalen Regierungen nutzen. Aber wie national ist Politik heute überhaupt noch? In einer Zeit, in der bereits 60 Prozent der staatlichen Rahmengesetzgebung auf EU-Vorgaben zurückgehen, lässt sich zwischen »national« und »europäisch« kaum noch unterscheiden. Und werden nicht gerade mit der Verfassung die Weichen dafür gestellt, die in allen Mitgliedsstaaten praktizierte neoliberale Politik grenzüberschreitend zu effektivieren? Nicht zuletzt war es niemand anderes als die Regierungen selbst, die das Papier durchgepeitscht haben. Wenn nationale Politik heute mit Verweis auf »Brüssel« betrieben wird, ist es berechtigt, dass auch die Bürgerinnen und Bürger den Weg über die Hauptstädte nach EU-Europa nehmen. Diese Verfassung muss endlich öffentlich werden. Und entscheiden müssen die Betroffenen, die Menschen. So oder so. Aber sie!

 
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