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André Brie,
Kolumne für Disput, August 2004
Für einen Volksentscheid. Was denn sonst?!
Die Spanier tun es und die Dänen, die Briten ebenso
wie die Iren und die Belgier. In den Niederlanden ist es vorgesehen, in
Portugal, Tschechien und Luxemburg, selbst Frankreichs Präsident Chirac
muss es inzwischen wollen: ein Referendum über die EU-Verfassung. In –
bislang – zehn Mitgliedsstaaten sind Volksbefragungen oder -entscheide
über das »Grundgesetz« der Europäischen Union geplant. Deutschland gehört
nicht dazu. Und das, obwohl sich in einer Forsa-Umfrage von Mitte Juli 81
Prozent der Befragten für eine solche Abstimmung auch in der
Bundesrepublik ausgesprochen haben.
Kaum ein Dokument hat die EU bisher so dramatisch
verändert, wie dies mit der Verfassung geschehen wird. Festmachen lässt
sich das an drei einfachen Fragen: Wird Europa mit der Konstitution sozial
gerechter? Trägt es zur Friedenssicherung bei? Wird es im »System EU« mehr
Demokratie geben? Die Antworten sind ernüchternd. Statt eine europäische
Sozialunion mit europäischen Mindestlöhnen und Sozialstandards zu
begründen, sollen beim Sozialschutz weiter »nationale Gepflogenheiten«
gelten; die Regelungen auf Gemeinschaftsebene bleiben unverbindlich und
weit hinter bestehenden Dokumenten (zum Beispiel der Europäischen
Soazialcharta des Europarates) zurück. Dafür werden »offene
Marktwirtschaft« und Monetarismus als Maß aller Entwicklungen fixiert.
Statt die Fähigkeit der EU für internationale Konfliktprävention und
friedliche Krisenbeilegung zu stärken, werden die Mitgliedsstaaten zur
Aufrüstung, zum weltweiten Truppeneinsatz und zur Unterordnung ihrer
Sicherheitspolitik unter die NATO-Linie verpflichtet. Statt das
Europaparlament umfassend zu stärken, wurden die Demokratiedefizite
zementiert. Befürworterinnen und Befürworter der Verfassung feiern sie
unter anderem dafür, dass sie die »europäische Vereinigung« erstmals nicht
nur als Staatenprojekt definiert, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern
herleitet. Die also sollen eine verfassungsgestützte europäische Politik
legitimieren, die den Wettbewerbsstaat an die Stelle des »Sozialstaats«
setzt und Macht und Politik der Europäischen Zentralbank in den
Verfassungsrang hebt. Abgesehen davon, dass die schöne neue Floskel des
Vertrages nichts mit seinem wirtschaftsliberalen Inhalt zu tun hat – in
Deutschland dürfen »die Bürgerinnen und Bürger« zwar ihren Namen für
dieses Regierungs- und Konzernprojekt hergeben (als ob sie nicht mit ihrer
kürzlichen Wahlverweigerung längst demonstriert haben, wie wenig sie sich
mit der heutigen EU identifizieren), entscheiden dürfen sie aber nicht.
Was spricht eigentlich gegen ein Referendum? Sind es
tatsächlich die EU-Sprache und der Umfang des Verfassungsdokuments, wie
der CDU-Europapolitiker Hintze meint? Oder sind die Menschen nicht in der
Lage, das »komplexe Europa« zu verstehen, wie Bundesaußenminister Fischer
befürchtet? Wohl kaum, schließlich muten Bundesregierung und CDU/CSU
Langzeitarbeitslosen ein sechszehnseitiges, nicht minder kompliziertes
Formular zu, um wenigstens die staatliche Minimalversorgung zu erhalten.
Der Verfassungsvertrag ist tatsächlich kaum lesbar und schwer
verständlich. Und die europäische Politik betrifft zwar die Menschen in
ihrem gesamten wirtschaftlichen und sozialen Alltag unmittelbar, aber
positive Erfahrungen machen sie selten, und in die Entscheidungen, die sie
betreffen, werden sie seit eh und je nicht einbezogen und wenig über sie
infomiert. Volksentscheide – das ist eine allgemeine Erfahrung – würden
diese Situation jedoch wenigstens teilweise ändern. Es gibt kein
öffentliches Interesse und keine gesellschaftliche Debatte über Gesetze
und Verträge, die ohnehin über die Köpfe der Menschen hinweg beschlossen
werden. Alle Erfahrung spricht dafür, dass direkte Demokratie nicht nur
den Bürgerinnen und Bürgern eine größere Chance gibt, Politik zu
beeinflussen, sondern dass sie das öffentliche und mediale Desinteresse
und die gesellschaftliche Lähmung aufbrechen könnte. Welche Zeitung in
Deutschland hat denn wenigstens gemeldet, dass die Regierungen (auch
Schröder und Fischer) im Juni den Vertrag und vor allem die so gefeierten
Grundrechte gegenüber dem Entwurf noch drastisch verschlechtert haben?
Fehlen wirklich die rechtlichen Voraussetzungen, um
Referenden durchzuführen, wie von Kanzler Schröder behauptet? Die kann
man, wie in vielen EU-Ländern geschehen, schnell schaffen. Und auch das
deutsche Grundgesetz sieht im Artikel 20 (2) die Möglichkeit von
Volksabstimmungen vor. Darf es keine Volksentscheide in Deutschland geben,
weil die Weimarer Demokratie angeblich mit ihrer Hilfe zerstört worden
ist? Welche Mär! Die NSDAP ist mit Wahlen und unter anderem mit
Parteispenden großer deutscher Konzerne zur Regierungspartei aufgestiegen.
Niemand käme auf die Idee, Wahlen zu verbieten. Und leider kommt auch
niemand auf die Idee, Parteispenden der Wirtschaft zu verbieten. Nein, die
deutsche politische Klasse von CDU bis zu entscheidenden Kräften der
Grünen fürchtet »Volkes« Willen. Im Parlament ist man unter sich. Wahlen
haben einen großen Vorteil: Wahlversprechen und Wahlprogramme kann man
nicht einklagen.
Natürlich, nicht wenige werden die
Verfassungsabstimmung zur Abrechnung mit ihren jeweiligen nationalen
Regierungen nutzen. Aber wie national ist Politik heute überhaupt noch? In
einer Zeit, in der bereits 60 Prozent der staatlichen Rahmengesetzgebung
auf EU-Vorgaben zurückgehen, lässt sich zwischen »national« und
»europäisch« kaum noch unterscheiden. Und werden nicht gerade mit der
Verfassung die Weichen dafür gestellt, die in allen Mitgliedsstaaten
praktizierte neoliberale Politik grenzüberschreitend zu effektivieren?
Nicht zuletzt war es niemand anderes als die Regierungen selbst, die das
Papier durchgepeitscht haben. Wenn nationale Politik heute mit Verweis auf
»Brüssel« betrieben wird, ist es berechtigt, dass auch die Bürgerinnen und
Bürger den Weg über die Hauptstädte nach EU-Europa nehmen. Diese
Verfassung muss endlich öffentlich werden. Und entscheiden müssen die
Betroffenen, die Menschen. So oder so. Aber sie! |
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