ANDRÉ BRIE    
PDS | DISPUT-KOLUMNE
 
André Brie, Kolumne für "Disput", Juli 2002

Das „Recht“ des Stärkeren   

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Was innerstaatlich eine Grundfeste der Demokratie ist (sein sollte), gilt natürlich auch international. So zumindest die Theorie. Praktisch jedoch reklamiert inzwischen der „Stärkste“ in der Welt für sich das kaum noch eingeschränkte Recht, sich über alle völkerrechtlichen und internationalen juristischen Regeln und Verträge hinwegzusetzen. Anders ist die Haltung der US-Administration zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), der am 1. Juli in Den Haag seine Arbeit aufnahm, nicht zu verstehen. Offensichtlich soll das internationale Strafrecht nur für die Schwächeren und nicht für jene gelten, die immer noch auf das Recht des Stärkeren setzen, auf Gewalt und Rechtsbruch. Letztlich attackieren die USA damit das entscheidende Prinzip jeder Rechtstaatlichkeit, das in historisch großartiger Weise in der "Bill of rights" mit der Unabhängigkeitserklärung der Vereingten Staaten von Amerikan verknüpft worden war.  

Die Schaffung des IStGH ist trotz einiger Probleme durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. Der 1998 in Rom geschlossene Vertrag über den Internationalen Strafgerichtshof ist inzwischen von 139 Staaten unterzeichnet und von knapp 80 Ländern ratifiziert worden. Der Gerichtshof soll künftig schwerste Vergehen wie Völkermord, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit in aller Welt ahnden. Als Kläger können einzelne Staaten auftreten; der Staatsanwalt hat zudem die Möglichkeit, von sich aus eine Klage in die Wege zu leiten. Bedingung für ein Verfahren vor dem IStGH ist, dass die mutmaßlichen Verbrechen in einem Land geschehen oder durch Bürger eines Landes verübt worden sind, das den Vertrag von Rom ratifiziert hat. 

Von Organisationen wie Human Right Watch ist der Haager Gerichtshof bereits „als bedeutendste Errungenschaft im Kampf für die Menschenrechte seit Inkrafttreten der UN-Charta 1945“ gelobt worden. Und UN-Generalsekretär Kofi Annan erklärte anlässlich des Inkrafttreten des Statuts des IStGH, noch möglichst viele Länder müssten erkennen, „wie wichtig dieser Gerichtshof ist und welch großen Beitrag er zur Sache der Menschlichkeit leisten wird“. Wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt, hatte Annan ohne Zweifel vor allem die USA im Auge, die – übrigens neben solchen Staaten wie China, Russland und Israel – nicht nur eine Zusammenarbeit mit dem Strafgericht verweigern, sondern das Gremium torpedieren wollen. 

Worum geht es Washington? Vordergründig um Immunität vor dem IStGH für US-Bürger, insbesondere Militärs, die sich der genannten Verbrechen schuldig machen. Mit anderen Worten: Was auch immer US-Amerikaner in anderen Länder tun, soll von der internationalen Gemeinschaft nicht geahndet werden dürfen. Die Bush-Administration geht sogar soweit, den Niederlanden, einem „Verbündeten“, offen mit Intervention zu drohen, sollten US-Staatsbürger in Den Haag interniert und angeklagt werden. 

Wie wichtig jedoch die Einrichtung eines internationalen Strafgerichts ist, zeigt sich an den jüngsten internationalen Konflikten. In meiner letzten Kolumne habe ich über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen, über Massaker in Afghanistan geschrieben. Offensichtlich waren amerikanische Soldaten dabei nicht nur Beobachter, sondern teilweise selbst an den vermuteten Verbrechen beteiligt. Da die USA nicht bereit sind, den Vorwürfen nachzugehen, hätte der IStGH hier tätig werden können. Bekannt geworden sind unlängst auch die Sexualstraftaten von US-Soldaten in Bosnien, die sich beispielsweise ein 12jähriges Mädchen als persönliche Sexsklavin hielten (SPEGEL ONLINE, 10. Juli 2002).  

Hinter dem Konfrontationskurs der USA gegenüber dem IStGH steht jedoch mehr: Ein Globalangriff auf das internationale Recht. Es muss mit aller Klarheit ausgesprochen werden, und zwar vor allem auch von den mit Washington verbündeten Regierungen, dass sich die USA massiv über wesentliche Teile des geltenden Völkerrechts hinwegsetzen, den Großteil des internationalen und bilateralen Rüstungskontroll- und Abrüstungssystems zerstören und sich ebenso auf anderen existenziellen Gebieten verbindlichen Vereinbarungen entziehen. Die USA geben damit nicht zuletzt ein gefährliches Beispiel für andere Staaten. Recht aber, das nicht für alle und insbesondere nicht für den Starken gilt, ist Unrecht. 

Natürlich ist auch mir klar, dass Ermittlungen, Verfahren oder gar Verurteilungen durch den IStGH politisch nicht unproblematisch sind. Internationale Gremien, und dazu gehört selbstverständlich das Strafgericht, laufen stets Gefahr, instrumentalisiert zu werden. Gerade darauf berufen sich USA in ihrer Ablehnung. Allerdings: Im Statut des IStGH sind eindeutige Regeln fixiert, die einen Missbrauch des Gerichtshofs ausschließen sollen und ausschließen können.  

Obgleich die USA mit ihrer Haltung gegenüber dem IStGH ihre einseitige Vorherrschaftspolitik weiter voran treiben, üben sich die meisten Regierungen in der EU, wie z.B. die deutsche Bundesregierung, abermals faktisch in „Solidarität“ mit Washington. Ohnehin ist die europäische Politik hinsichtlich des Internationalen Strafgerichtshofes selbst nicht uneingeschränkt glaubwürdig: Bekanntlich können auch die europäischen Angehörigen der Afghanistanschutztruppe von der internationalen Strafgerichtsbarkeit ausgenommen werden. Mit der Beschwichtigungspolitik gegenüber den USA werden jedoch europäische und internationale Interessen, globale Stabilität und Sicherheit sowie die Rolle von Recht in den internationalen Beziehungen akut gefährdet. Statt Schweigen sind von der EU konkrete Schritte verlangt – insbesondere die Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die diesen Namen auch verdient und die, anders als die Poltik der USA, an der UNO-Charta, der Stärkung der Vereinten Nationen, präventiver und ursachenorientierter Politik (Abrüstung, Entwicklung, Gleichberechtigung, Demokratie, Bildung, Sicherung der Umwelt)  und an Kooperation in den internationalen Beziehungen orientiert ist.  

 
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