| André
Brie, Kolumne für "Disput", Juli 2002
Das
„Recht“ des Stärkeren
Vor
dem Gesetz sind alle gleich. Was innerstaatlich eine Grundfeste der
Demokratie ist (sein sollte), gilt natürlich auch international. So
zumindest die Theorie. Praktisch jedoch reklamiert inzwischen der „Stärkste“
in der Welt für sich das kaum noch eingeschränkte Recht, sich über alle
völkerrechtlichen und internationalen juristischen Regeln und Verträge
hinwegzusetzen. Anders ist die Haltung der US-Administration zum
Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), der am 1. Juli in Den Haag seine
Arbeit aufnahm, nicht zu verstehen. Offensichtlich soll das internationale
Strafrecht nur für die Schwächeren und nicht für jene gelten, die immer
noch auf das Recht des Stärkeren setzen, auf Gewalt und Rechtsbruch.
Letztlich attackieren die USA damit das entscheidende Prinzip jeder
Rechtstaatlichkeit, das in historisch großartiger Weise in der "Bill
of rights" mit der Unabhängigkeitserklärung der Vereingten Staaten
von Amerikan verknüpft worden war.
Die
Schaffung des IStGH ist trotz einiger Probleme durchaus ein Schritt in die
richtige Richtung. Der 1998 in Rom geschlossene Vertrag über den
Internationalen Strafgerichtshof ist inzwischen von 139 Staaten
unterzeichnet und von knapp 80 Ländern ratifiziert worden. Der
Gerichtshof soll künftig schwerste Vergehen wie Völkermord,
Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit in aller Welt
ahnden. Als Kläger können einzelne Staaten auftreten; der Staatsanwalt
hat zudem die Möglichkeit, von sich aus eine Klage in die Wege zu leiten.
Bedingung für ein Verfahren vor dem IStGH ist, dass die mutmaßlichen
Verbrechen in einem Land geschehen oder durch Bürger eines Landes verübt
worden sind, das den Vertrag von Rom ratifiziert hat.
Von
Organisationen wie Human Right Watch ist der Haager Gerichtshof bereits
„als bedeutendste Errungenschaft im Kampf für die Menschenrechte seit
Inkrafttreten der UN-Charta 1945“ gelobt worden. Und UN-Generalsekretär
Kofi Annan erklärte anlässlich des Inkrafttreten des Statuts des IStGH,
noch möglichst viele Länder müssten erkennen, „wie wichtig dieser
Gerichtshof ist und welch großen Beitrag er zur Sache der Menschlichkeit
leisten wird“. Wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt, hatte Annan ohne
Zweifel vor allem die USA im Auge, die – übrigens neben solchen Staaten
wie China, Russland und Israel – nicht nur eine Zusammenarbeit mit dem
Strafgericht verweigern, sondern das Gremium torpedieren wollen.
Worum
geht es Washington? Vordergründig um Immunität vor dem IStGH für US-Bürger,
insbesondere Militärs, die sich der genannten Verbrechen schuldig machen.
Mit anderen Worten: Was auch immer US-Amerikaner in anderen Länder tun,
soll von der internationalen Gemeinschaft nicht geahndet werden dürfen.
Die Bush-Administration geht sogar soweit, den Niederlanden, einem „Verbündeten“,
offen mit Intervention zu drohen, sollten US-Staatsbürger in Den Haag
interniert und angeklagt werden.
Wie
wichtig jedoch die Einrichtung eines internationalen Strafgerichts ist,
zeigt sich an den jüngsten internationalen Konflikten. In meiner letzten
Kolumne habe ich über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen, über
Massaker in Afghanistan geschrieben. Offensichtlich waren amerikanische
Soldaten dabei nicht nur Beobachter, sondern teilweise selbst an den
vermuteten Verbrechen beteiligt. Da die USA nicht bereit sind, den Vorwürfen
nachzugehen, hätte der IStGH hier tätig werden können. Bekannt geworden
sind unlängst auch die Sexualstraftaten von US-Soldaten in Bosnien, die
sich beispielsweise ein 12jähriges Mädchen als persönliche Sexsklavin
hielten (SPEGEL ONLINE, 10. Juli 2002).
Hinter
dem Konfrontationskurs der USA gegenüber dem IStGH steht jedoch mehr: Ein
Globalangriff auf das internationale Recht. Es muss mit aller Klarheit
ausgesprochen werden, und zwar vor allem auch von den mit Washington verbündeten
Regierungen, dass sich die USA massiv über wesentliche Teile des
geltenden Völkerrechts hinwegsetzen, den Großteil des internationalen
und bilateralen Rüstungskontroll- und Abrüstungssystems zerstören und
sich ebenso auf anderen existenziellen Gebieten verbindlichen
Vereinbarungen entziehen. Die USA geben damit nicht zuletzt ein gefährliches
Beispiel für andere Staaten. Recht aber, das nicht für alle und
insbesondere nicht für den Starken gilt, ist Unrecht.
Natürlich
ist auch mir klar, dass Ermittlungen, Verfahren oder gar Verurteilungen
durch den IStGH politisch nicht unproblematisch sind. Internationale
Gremien, und dazu gehört selbstverständlich das Strafgericht, laufen
stets Gefahr, instrumentalisiert zu werden. Gerade darauf berufen sich USA
in ihrer Ablehnung. Allerdings: Im Statut des IStGH sind eindeutige Regeln
fixiert, die einen Missbrauch des Gerichtshofs ausschließen sollen und
ausschließen können.
Obgleich
die USA mit ihrer Haltung gegenüber dem IStGH ihre einseitige
Vorherrschaftspolitik weiter voran treiben, üben sich die meisten
Regierungen in der EU, wie z.B. die deutsche Bundesregierung, abermals
faktisch in „Solidarität“ mit Washington. Ohnehin ist die europäische
Politik hinsichtlich des Internationalen Strafgerichtshofes selbst nicht
uneingeschränkt glaubwürdig: Bekanntlich können auch die europäischen
Angehörigen der Afghanistanschutztruppe von der internationalen
Strafgerichtsbarkeit ausgenommen werden. Mit der Beschwichtigungspolitik
gegenüber den USA werden jedoch europäische und internationale
Interessen, globale Stabilität und Sicherheit sowie die Rolle von Recht
in den internationalen Beziehungen akut gefährdet. Statt Schweigen sind
von der EU konkrete Schritte verlangt – insbesondere die Entwicklung
einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die diesen Namen auch
verdient und die, anders als die Poltik der USA, an der UNO-Charta, der Stärkung
der Vereinten Nationen, präventiver und ursachenorientierter Politik (Abrüstung,
Entwicklung, Gleichberechtigung, Demokratie, Bildung, Sicherung der
Umwelt) und an Kooperation in
den internationalen Beziehungen orientiert ist.
|
|