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André Brie, Kolumne für
Disput, Juni 2005
Am Scheideweg
“Die Würde des Menschen ist unantastbar.”
Es gibt wohl niemanden, der die erste – und zentrale – Festlegung des
Grundgesetzes nicht unterstreichen möchte. Sie schließt die körperliche
Unantastbarkeit ebenso ein wie die Gewährleistung ziviler, politischer und
wirtschaftlicher Grundrechte. Die Realität in der Bundesrepublik
Deutschland im Jahr 2005 sieht aber ganz anders aus: “Wir erleben eine
Dominanz sicherheits- und wirtschaftspolitischer Interessen, die auch
elementare Gesichtspunkte des Grundrechtsschutzes in den Hintergrund
drängt”, erklärte der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte,
Heiner Bielefeldt, vor wenigen Tagen bei der Vorstellung des diesjährigen
„Grundrechte-Reports“.
Jüngstes und derzeit dramatischstes
Ausdruck dieser Entwicklung (ich mag noch gar nicht in diese Richtung
weiterdenken) sind die Hartz-IV-Gesetze. Wie steht es um die
Menschenwürde, wenn man von 331 oder 345 Euro Arbeitslosengeld II im Monat
leben muss? Wie würdevoll ist es, sich die umfassende und immer
wiederkehrende Schnüffelei des Staates in den eigenen Lebensverhältnissen
gefallen lassen und den Partner oder die Partnerin und die Kinder für den
eigenen Lebensunterhalt zur Kasse bitten zu müssen? Um das simple
“materielle Überleben” bangen zu müssen und zugleich vom
gesellschaftlichen Leben, von Kultur, von sozialen Kontakten
ausgeschlossen zu sein – ist dies etwas anderes als Diskriminierung? Und
wird nicht jeder erniedrigt, der im Arbeitsamt selbst zu seinen intimsten
Lebensumständen penibel Auskunft geben muss?
Die Politik führt einen Generalangriff
auf die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte. Während der Sozialstaat
einst dem Kapitalismus einige Zügel anlegte, läuft der Film jetzt
rückwärts ab: Entfesselung der Marktkräfte, unterstützt durch staatliche
Sozialpolitik. Statt der notwendigen Modernisierung des sozialen Netzes
droht der Rückfall in den laissez-faire-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts.
Es war in erster Linie die unter Helmut Kohl eingeleitete und von der
rot-grünen Bundesregierung vollendete Zerschlagung der Sozialsysteme, die
den Sozialdemokraten Wahlschlappen in Folge bescherten.
Der Angriff auf den Sozialstaat wird
aber nicht nur in Deutschland, sondern europaweit geführt. Im Auftrag der
Regierungen fungiert Brüssel nicht nur als Adjutant, sondern gibt die
Stoßrichtung vor. Ein Blick in den EU-Verfassungsvertrag bestätigt das.
Der Begriff der "sozialen Marktwirtschaft" wird im konkreten, rechtlich
verbindlichen Teil des Vertrages durch den Grundsatz "einer offenen
Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" ersetzt. Adäquat sind die
Festlegungen zur Währungspolitik, die den Rahmen jeder Wirtschafts- und
Sozialpolitik maßgeblich bestimmt. Während z. B. im deutschen
Stabilitätsgesetz von 1967 neben der Geldwertstabilität und dem
Zahlungsbilanzgleichgewicht auch wirtschaftliches Wachstum und
Vollbeschäftigung als Ziele der Währungspolitik festgelegt wurden, heißt
es – und eben nicht nur als Gesetz, sondern mit Verfassungsrang – auf
europäischer Ebene: "Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der
Zentralbanken ist es, Preisstabilität zu gewährleisten." „Entschärft“
wurde auch die Grundrechtecharta. Mit zahlreichen Zusatzprotokollen haben
die Regierungen der EU-Staaten die rechtliche Bindungswirkung sozialer
Grundrechte deutlich geschwächt. Aus gutem Grund geschah dies unter
Ausschluss der Öffentlichkeit; selbst die linken Medien haben nicht über
diese folgenschwere Tatsache informiert. Ich bin mir sicher, dass die
Bürgerinnen und Bürger in Frankreich und den Niederlanden die
EU-Verfassung nicht abgelehnt haben, weil sie gegen Europa sind. Sie sind
aber gegen ein Europa, in dem soziale Rechte ignoriert, in dem die
existenziellen Probleme der Menschen weder von Brüssel noch von den
Regierungen in der EU wahrgenommen werden.
„Die Tatsache, dass die Kluft zwischen
Arm und Reich sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb der Staaten
immer größer wird, lässt das Ideal von einer Welt, in der alle Menschen
frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind, in weite Ferne rücken“,
heißt es im Jahresbericht 2005 der Menschenrechtsorganisation amnesty
international, der nur wenige Tage nach dem deutschen Grundrechte-Report
veröffentlicht wurde.
In weite Ferne gerückt sind aber nicht
nur die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte. Untrennbar mit ihnen
verbunden sind die politischen und demokratischen Bürgerrechte. Armut,
Marginalisierung und Ausgrenzung sind oft mit Diskriminierung, mit
Unterdrückung, mit der Vorenthaltung grundlegender Rechte oder fehlenden
Möglichkeiten, diese wahrzunehmen, verbunden. Ein Beispiel dafür sind die
Roma. Amnesty stellte fest, dass diese Bevölkerungsgruppe „in nahezu allen
Lebensbereichen extrem benachteiligt“ ist. Auch in EU-Europa. So hatte die
Europäischen Stelle zur Beobachtung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bereits im vergangenen Jahr
konstatiert, dass die Roma in den neuen EU-Staaten am stärksten Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung in der Bildung ausgesetzt sind.
Es ist gut, dass die EU-Kommission nun endlich in dieser Frage
handeln will. So sollen u. a. mit europäischen Geldern den Zugang der Roma
zu Bildung verbessert und Anwälte im Schutz der Minderheitenrechte
geschult werden. Das teilte der zuständige Kommissar dieser Tage auf meine
parlamentarische Anfrage mit.
Eine Stellungnahme Brüssels, wie die
Kidnapping-Praxis von US-Geheimdiensten in Europa beendet werden soll –
ich schrieb darüber in meiner April-Kolumne –, steht jedoch noch aus. Das
Vorgehen, “Terrorverdächtige” zu entführen und in Folterstaaten verhören
zu lassen, wird auch im jüngsten ai-Bericht angeprangert. Ebenso wie die
Entrechtung von Gefangenen und die unmenschlichen Haftbedingungen auf der
US-Basis Guantanamo, die Ermordung Unschuldiger durch die
Besatzungstruppen im Irak oder die Misshandlungen im Bagdader
Abu-Ghraib-Gefängnis, für die kein Verantwortlicher in Pentagon oder
Weißem Haus zur Verantwortung gezogen wurde. “Die internationale
Gemeinschaft steht am Scheideweg. Sie wird sich entscheiden müssen, ob sie
es mit der Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte ernst meint”,
betonte Barbara Lochbihler, die ai-Generalsekretärin für Deutschland.
Sie hat Recht.
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