ANDRÉ BRIE    
PDS | DISPUT-KOLUMNE
 

André Brie, Kolumne für Disput, Juni 2005 

Am Scheideweg

 

“Die Würde des Menschen ist unantastbar.” Es gibt wohl niemanden, der die erste – und zentrale – Festlegung des Grundgesetzes nicht unterstreichen möchte. Sie schließt die körperliche Unantastbarkeit ebenso ein wie die Gewährleistung ziviler, politischer und wirtschaftlicher Grundrechte. Die Realität in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2005 sieht aber ganz anders aus: “Wir erleben eine Dominanz sicherheits- und wirtschaftspolitischer Interessen, die auch elementare Gesichtspunkte des Grundrechtsschutzes in den Hintergrund drängt”, erklärte der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt, vor wenigen Tagen bei der Vorstellung des diesjährigen „Grundrechte-Reports“.

  Jüngstes und derzeit dramatischstes Ausdruck dieser Entwicklung (ich mag noch gar nicht in diese Richtung weiterdenken) sind die Hartz-IV-Gesetze. Wie steht es um die Menschenwürde, wenn man von 331 oder 345 Euro Arbeitslosengeld II im Monat leben muss? Wie würdevoll ist es, sich die umfassende und immer wiederkehrende Schnüffelei des Staates in den eigenen Lebensverhältnissen gefallen lassen und den Partner oder die Partnerin und die Kinder für den eigenen Lebensunterhalt zur Kasse bitten zu müssen? Um das simple “materielle Überleben” bangen zu müssen und zugleich vom gesellschaftlichen Leben, von Kultur, von sozialen Kontakten ausgeschlossen zu sein – ist dies etwas anderes als Diskriminierung? Und wird nicht jeder erniedrigt, der im Arbeitsamt selbst zu seinen intimsten Lebensumständen penibel Auskunft geben muss?

  Die Politik führt einen Generalangriff auf die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte. Während der Sozialstaat einst dem Kapitalismus einige Zügel anlegte, läuft der Film jetzt rückwärts ab: Entfesselung der Marktkräfte, unterstützt durch staatliche Sozialpolitik. Statt der notwendigen Modernisierung des sozialen Netzes droht der Rückfall in den laissez-faire-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts. Es war in erster Linie die unter Helmut Kohl eingeleitete und von der rot-grünen Bundesregierung vollendete Zerschlagung der Sozialsysteme, die den Sozialdemokraten Wahlschlappen in Folge bescherten.

  Der Angriff auf den Sozialstaat wird aber nicht nur in Deutschland, sondern europaweit geführt. Im Auftrag der Regierungen fungiert Brüssel nicht nur als Adjutant, sondern gibt die Stoßrichtung vor. Ein Blick in den EU-Verfassungsvertrag bestätigt das. Der Begriff der "sozialen Marktwirtschaft" wird im konkreten, rechtlich verbindlichen Teil des Vertrages durch den Grundsatz "einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" ersetzt. Adäquat sind die Festlegungen zur Währungspolitik, die den Rahmen jeder Wirtschafts- und Sozialpolitik maßgeblich bestimmt. Während z. B. im deutschen Stabilitätsgesetz von 1967 neben der Geldwertstabilität und dem Zahlungsbilanzgleichgewicht auch wirtschaftliches Wachstum und Vollbeschäftigung als Ziele der Währungspolitik festgelegt wurden, heißt es – und eben nicht nur als Gesetz, sondern mit Verfassungsrang – auf europäischer Ebene: "Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken ist es, Preisstabilität zu gewährleisten." „Entschärft“ wurde auch die Grundrechtecharta. Mit zahlreichen Zusatzprotokollen haben die Regierungen der EU-Staaten die rechtliche Bindungswirkung sozialer Grundrechte deutlich geschwächt. Aus gutem Grund geschah dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit; selbst die linken Medien haben nicht über diese folgenschwere Tatsache informiert. Ich bin mir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger in Frankreich und den Niederlanden die EU-Verfassung nicht abgelehnt haben, weil sie gegen Europa sind. Sie sind aber gegen ein Europa, in dem soziale Rechte ignoriert, in dem die existenziellen Probleme der Menschen weder von Brüssel noch von den Regierungen in der EU wahrgenommen werden.   

  „Die Tatsache, dass die Kluft zwischen Arm und Reich sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb der Staaten immer größer wird, lässt das Ideal von einer Welt, in der alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind, in weite Ferne rücken“, heißt es im Jahresbericht 2005 der Menschenrechtsorganisation amnesty international, der nur wenige Tage nach dem deutschen Grundrechte-Report veröffentlicht wurde.

  In weite Ferne gerückt sind aber nicht nur die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte. Untrennbar mit ihnen verbunden sind die politischen und demokratischen Bürgerrechte. Armut, Marginalisierung und Ausgrenzung sind oft mit Diskriminierung, mit Unterdrückung, mit der Vorenthaltung grundlegender Rechte oder fehlenden Möglichkeiten, diese wahrzunehmen, verbunden. Ein Beispiel dafür sind die Roma. Amnesty stellte fest, dass diese Bevölkerungsgruppe „in nahezu allen Lebensbereichen extrem benachteiligt“ ist. Auch in EU-Europa. So hatte die Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bereits im vergangenen Jahr konstatiert, dass die Roma in den neuen EU-Staaten am stärksten Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung in der Bildung ausgesetzt sind. Es ist gut, dass die EU-Kommission nun endlich in dieser Frage handeln will. So sollen u. a. mit europäischen Geldern den Zugang der Roma zu Bildung verbessert und Anwälte im Schutz der Minderheitenrechte geschult werden. Das teilte der zuständige Kommissar dieser Tage auf meine parlamentarische Anfrage mit.

  Eine Stellungnahme Brüssels, wie die Kidnapping-Praxis von US-Geheimdiensten in Europa beendet werden soll – ich schrieb darüber in meiner April-Kolumne –,  steht jedoch noch aus. Das Vorgehen, “Terrorverdächtige” zu entführen und in Folterstaaten verhören zu lassen, wird auch im jüngsten ai-Bericht angeprangert. Ebenso wie die Entrechtung von Gefangenen und die unmenschlichen Haftbedingungen auf der US-Basis Guantanamo, die Ermordung Unschuldiger durch die Besatzungstruppen im Irak oder die Misshandlungen im Bagdader Abu-Ghraib-Gefängnis, für die kein Verantwortlicher in Pentagon oder Weißem Haus zur Verantwortung gezogen wurde. “Die internationale Gemeinschaft steht am Scheideweg. Sie wird sich entscheiden müssen, ob sie es mit der Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte ernst meint”, betonte Barbara Lochbihler, die ai-Generalsekretärin für Deutschland. Sie hat Recht.

 
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