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Dr.
André Brie, Kolumne für Disput 04/2005
Outsorcing torture
Der
Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ ging wohl etwas im
Spektakel um königliche Hochzeit und in der
Berichterstattung über die Papst-Beisetzung unter. Es ging
um den „Fall“ des deutschen Staatsbürgers Khaled el Masri,
der Ende 2003 von seinem Wohnort Neu-Ulm nach Mazedonien
gereist war und dort unter fadenscheinigen Gründen
festgenommen, verhört und schließlich Ende Januar 2004 von
CIA-Agenten nach Afghanistan geflogen wurde. Eine
phantasiereiche Geschichte wie aus einem James-Bond-Film,
könnte man meinen, aber Tatsache in einem Land, das
EU-Mitglied werden will und US-Behörden erlaubt, wie in
einer Kolonie zu agieren und elementare Menschenrechte
eines EU-Bürgers mit Füßen zu treten.
Was die „SZ“ berichtete, ist an Brisanz kaum zu
überbieten: Den Justizbehörden lägen Hinweise dafür vor,
dass Khaled el Masri tatsächlich von der CIA nach
Afghanistan entführt und dort monatelang in Einzelhaft
verhört wurde. Die abschließende mikrochemische
Untersuchung der Haare El Masris habe die Entführungsthese
untermauert. Was die Experten der
Ludwig-Maximilians-Universität laut „SZ“ als „überaus
wahrscheinliche, ganz wesentliche Veränderungen seiner
Lebensumstände“ bewerteten, heißt im Klartext: Verdächtige
werden auch in Europa von US-Geheimdiensten gekidnappt,
ins Ausland verschleppt und wahrscheinlich gefoltert. Das
gleiche Schicksal könnte auch der Deutsch-Syrer Haydar
Zammar erlitten haben. Die Hamburger Rechtsanwältin Gül
Pinar forderte Anfang April Außenminister Fischer auf, im
Fall ihres offenbar in Syrien inhaftierten Mandanten zu
intervenieren. Zammar war im Dezember 2001 nach Marokko
gefahren und auf nicht nachzuvollziehendem Weg nach Syrien
gelangt. Sowohl gegen El Masri als auch Zammar war im
Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001
ermittelt worden – allerdings ohne jeglichen Hinweis auf
eine Verwicklung der beiden in die Terrorakte.
Khaled el Masri und Haydar Zammar sind Opfer der von den
USA praktizierten „outsourcing torture“ geworden, was sich
etwa als „ausgelagerte Folter“ übersetzen lässt. Nur
selten kommen solche Vorfälle an die Öffentlichkeit. Das
ist auch die Idee dahinter. Die Öffentlichkeit soll nicht
noch einmal Bilder von Misshandlungen wie aus dem Bagdader
Abu-Ghraib-Gefängnis zu Gesicht bekommen. Daher werden
Menschen in Folterstaaten gebracht und dort mit Gewalt zu
Aussagen gezwungen, die dann als Erfolge in George Bushs
„Krieg gegen den Terror“ ausgegeben werden oder diesen
legitimieren sollen. Die „Verdächtigen“, oftmals Opfer von
Verwechslungen oder zufällig in das Fahndungsraster
geraten, werden überall auf der Welt von Spezialeinheiten
gekidnappt und insbesondere in Staaten im Nahen Osten
gebracht. Der Geheimdienstmann Robert Baer, der
jahrzehntelang für die CIA in dieser Region tätig war,
geht von Hunderten solcher Fälle seit dem 11. September
2001 aus.
Die von dem britischen Journalisten Stephen Grey
recherchierte Geschichte Mamdouh Habibs ist ein Beispiel
dafür. Der Australier, der in Sydney ein Café betrieb,
wurde in Pakistan verhaftet und an US-Geheimdienstagenten
übergeben. Diese flogen ihn nach Kairo, wo er unter Folter
verhört wurde. Habib erlitt Todesangst, als er gefesselt
in einen Raum ausharren musste, der mit Wasser voll
gepumpt wurde. Mit den Händen an der Wand aufgehängt wurde
er gezwungen, auf einer Metallwalze zu stehen, durch die
Stromstöße gejagt wurden. Er wurde geschlagen und
erniedrigt, bis er schließlich „zugab“, Kontakte zum
Terrornetz Al Kaida gehabt zu haben. Als Habib an die
Amerikaner zurück überstellt und vor ein Militärtribunal
gestellt wurde, verurteilte ihn dieses aufgrund des
„Geständnisses“ zur Haft.
Maher Arar ging es ähnlich. Der
Telefontechniker aus Ottawa wurde im September 2003 in New
York festgenommen und in einem Privatjet – solche nur mit
einer Registriernummer versehenen Flugzeuge wurden auch in
Europa beobachtet – in den Nahen Osten gebracht. Die
Endstation hieß Damaskus, wo er monatelang inhaftiert war
und brutal geschlagen wurde. Dass Syrien ansonsten in den
USA als „Schurkenstaat“ geführt wird, spielte bei einer
derartigen Kooperation offensichtlich keine Rolle.
Arar und Habib mussten schließlich freigelassen werden,
als ihre Fälle als einige der wenigen bekannt wurden und
die unter Folter erzwungenen Geständnisse wie Seifenblasen
platzten.
Eine andere Methode ist, die Verdächtigen an
„Privatfirmen“ zu übergeben, die im Auftrag von Militär
und Geheimdiensten foltern. Erst Ende März hat ein
afghanisches Gericht die Haftstrafen für drei
amerikanische Kopfgeldjäger, die Jagd auf „Terroristen“
machten, grundsätzlich bestätigt. Die Ex-Militärs waren im
Juli vergangenen Jahres festgenommen worden, nachdem die
afghanischen Behörden bei einer Razzia in Kabul ein
Privatgefängnis entdeckt hatten. Einige der Häftlinge
wurden offensichtlich gefoltert. Die drei Amerikaner gaben
zu Protokoll, im Einverständnis mit den afghanischen
Behörden und dem US-Verteidigungsministerium gehandelt zu
haben. Obwohl die Hinweise dafür eindeutig waren,
behaupteten die US-Streitkräfte jedoch, die Männer hätten
ohne ihr Wissen und außerhalb des Gesetzes agiert.
Dabei haben die Hausjuristen von Pentagon, CIA und Weißem
Haus keinerlei Bedenken, wenn es um den Bruch von Gesetzen
und Völkerrecht geht. „Menschenrechte – das ist doch ein
sehr flexibler Begriff. Das hängt doch immer auch
irgendwie davon ab, nach wie viel Heuchelei dir gerade
zumute ist“, erklärt der ehemalige CIA-Spezialagent
Michael Scheuer offen. Und der bereits zitierte Robert
Baer meint zur Auslieferungspraxis nach dem 11. September:
„Es war das Ende der rechtsstaatlichen Prinzipien, wie wir
sie im Westen kannten.“
„Kein Staat darf eine
in
einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen
ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme
bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu
werden“, heißt es in der
Anti-Folter-Konvention der UNO, die auch von den USA
unterzeichnet wurde. Dies gilt ausdrücklich auch für
„außergewöhnliche Umstände“ wie
Kriegsgefahr oder „sonstigen öffentlichen Notstand“, die
in Washington oft als Rechtfertigung für
Menschenrechtsverletzungen herhalten müssen. Aber
Völkerrecht gilt für die USA bekanntlich nur dann, wenn es
ihren Interessen dient.
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