ANDRÉ BRIE    
PDS | DISPUT-KOLUMNE
 

Dr. André Brie, Kolumne für Disput 04/2005 

Outsorcing torture

 

Der Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ ging wohl etwas im Spektakel um königliche Hochzeit und in der Berichterstattung über die Papst-Beisetzung unter. Es ging um den „Fall“ des deutschen Staatsbürgers Khaled el Masri, der Ende 2003 von seinem Wohnort Neu-Ulm nach Mazedonien gereist war und dort unter fadenscheinigen Gründen festgenommen, verhört und schließlich Ende Januar 2004 von CIA-Agenten nach Afghanistan geflogen wurde. Eine phantasiereiche Geschichte wie aus einem James-Bond-Film, könnte man meinen, aber Tatsache in einem Land, das EU-Mitglied werden will und US-Behörden erlaubt, wie in einer Kolonie zu agieren und elementare Menschenrechte eines EU-Bürgers mit Füßen zu treten.

  Was die „SZ“ berichtete, ist an Brisanz kaum zu überbieten: Den  Justizbehörden lägen Hinweise dafür vor, dass Khaled el Masri tatsächlich von der CIA nach Afghanistan entführt und dort monatelang in Einzelhaft verhört wurde. Die abschließende mikrochemische Untersuchung der Haare El Masris habe die Entführungsthese untermauert. Was die Experten der Ludwig-Maximilians-Universität laut „SZ“ als „überaus wahrscheinliche, ganz wesentliche Veränderungen seiner Lebensumstände“ bewerteten, heißt im Klartext: Verdächtige werden auch in Europa von US-Geheimdiensten gekidnappt, ins Ausland verschleppt und wahrscheinlich gefoltert. Das gleiche Schicksal könnte auch der Deutsch-Syrer Haydar Zammar erlitten haben. Die Hamburger Rechtsanwältin Gül Pinar forderte Anfang April Außenminister Fischer auf, im Fall ihres offenbar in Syrien inhaftierten Mandanten zu intervenieren. Zammar war im Dezember 2001 nach Marokko gefahren und auf nicht nachzuvollziehendem Weg nach Syrien gelangt. Sowohl gegen El Masri als auch Zammar war im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 ermittelt worden – allerdings ohne jeglichen Hinweis auf eine Verwicklung der beiden in die Terrorakte.

  Khaled el Masri und Haydar Zammar sind Opfer der von den USA praktizierten „outsourcing torture“ geworden, was sich etwa als „ausgelagerte Folter“ übersetzen lässt. Nur selten kommen solche Vorfälle an die Öffentlichkeit. Das ist auch die Idee dahinter. Die Öffentlichkeit soll nicht noch einmal Bilder von Misshandlungen wie aus dem Bagdader Abu-Ghraib-Gefängnis zu Gesicht bekommen. Daher werden Menschen in Folterstaaten gebracht und dort mit Gewalt zu Aussagen gezwungen, die dann als Erfolge in George Bushs „Krieg gegen den Terror“ ausgegeben werden oder diesen legitimieren sollen. Die „Verdächtigen“, oftmals Opfer von Verwechslungen oder zufällig in das Fahndungsraster geraten, werden überall auf der Welt von Spezialeinheiten gekidnappt und insbesondere in Staaten im Nahen Osten gebracht. Der Geheimdienstmann Robert Baer, der jahrzehntelang für die CIA in dieser Region tätig war, geht von Hunderten solcher Fälle seit dem 11. September 2001 aus.

  Die von dem britischen Journalisten Stephen Grey recherchierte Geschichte Mamdouh Habibs ist ein Beispiel dafür. Der Australier, der in Sydney ein Café betrieb, wurde in Pakistan verhaftet und an US-Geheimdienstagenten übergeben. Diese flogen ihn nach Kairo, wo er unter Folter verhört wurde. Habib erlitt Todesangst, als er gefesselt in einen Raum ausharren musste, der mit Wasser voll gepumpt wurde. Mit den Händen an der Wand aufgehängt wurde er gezwungen, auf einer Metallwalze zu stehen, durch die Stromstöße gejagt wurden. Er wurde geschlagen und erniedrigt, bis er schließlich „zugab“, Kontakte zum Terrornetz Al Kaida gehabt zu haben. Als Habib an die Amerikaner zurück überstellt und vor ein Militärtribunal gestellt wurde, verurteilte ihn dieses aufgrund des „Geständnisses“ zur Haft.

  Maher Arar ging es ähnlich. Der Telefontechniker aus Ottawa wurde im September 2003 in New York festgenommen und in einem Privatjet – solche nur mit einer Registriernummer versehenen Flugzeuge wurden auch in Europa beobachtet – in den Nahen Osten gebracht. Die Endstation hieß Damaskus, wo er monatelang inhaftiert war und brutal geschlagen wurde. Dass Syrien ansonsten in den USA als „Schurkenstaat“ geführt wird, spielte bei einer derartigen Kooperation offensichtlich keine Rolle.

  Arar und Habib mussten schließlich freigelassen werden, als ihre Fälle als einige der wenigen bekannt wurden und die unter Folter erzwungenen Geständnisse wie Seifenblasen platzten.

  Eine andere Methode ist, die Verdächtigen an „Privatfirmen“ zu übergeben, die im Auftrag von Militär und Geheimdiensten foltern. Erst Ende März hat ein afghanisches Gericht die Haftstrafen für drei amerikanische Kopfgeldjäger, die Jagd auf „Terroristen“ machten, grundsätzlich bestätigt. Die Ex-Militärs waren im Juli vergangenen Jahres festgenommen worden, nachdem die afghanischen Behörden bei einer Razzia in Kabul ein Privatgefängnis entdeckt hatten. Einige der Häftlinge wurden offensichtlich gefoltert. Die drei Amerikaner gaben zu Protokoll, im Einverständnis mit den afghanischen Behörden und dem US-Verteidigungsministerium gehandelt zu haben. Obwohl die Hinweise dafür eindeutig waren, behaupteten die US-Streitkräfte jedoch, die Männer hätten ohne ihr Wissen und außerhalb des Gesetzes agiert.

  Dabei haben die Hausjuristen von Pentagon, CIA und Weißem Haus keinerlei Bedenken, wenn es um den Bruch von Gesetzen und Völkerrecht geht. „Menschenrechte – das ist doch ein sehr flexibler Begriff. Das hängt doch immer auch irgendwie davon ab, nach wie viel Heuchelei dir gerade zumute ist“, erklärt der ehemalige CIA-Spezialagent Michael Scheuer offen. Und der bereits zitierte Robert Baer meint zur Auslieferungspraxis nach dem 11. September: „Es war das Ende der rechtsstaatlichen Prinzipien, wie wir sie im Westen kannten.“

  „Kein Staat darf eine in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden“, heißt es in der Anti-Folter-Konvention der UNO, die auch von den USA unterzeichnet wurde. Dies gilt ausdrücklich auch für „außergewöhnliche Umstände“ wie Kriegsgefahr oder „sonstigen öffentlichen Notstand“, die in Washington oft als Rechtfertigung für Menschenrechtsverletzungen herhalten müssen. Aber Völkerrecht gilt für die USA bekanntlich nur dann, wenn es ihren Interessen dient.

 
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