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Erklärung
zum Stimmverhalten
Im
Namen der GUE/NGL-Fraktion erklärte André Brie zum Bericht über die
Zukunft der Renten in der heutigen Plenarsitzung des Europäischen
Parlaments:
Kein
Grund, den angestrebten Strategiewechsel mitzumachen.
Wir
nehmen die aktuellen und absehbaren Probleme in der Rentenpolitik und die
gesellschaftlichen Wandlungen ernst. In der Mitteilung der Kommission und
im Bericht des Kollegen Cercas gibt es zweifelsohne eine Reihe wichtiger
positiver Momente. Das betrifft aus meiner Sicht insbesondere die
Forderungen nach einer sozialen Sicherung von Frauen. Doch hinsichtlich
des Grundproblems der Verteidigung und Erneuerung solidarischer
Sicherungssysteme zeigt sich ein grundlegender Dissenz zu den Positionen
unserer Fraktion.
Deshalb
können wir dem Bericht nicht zustimmen.
Die
allgemeine Betonung einer solidarischen Orientierung wird durch die
konkreten Vorschläge eindeutig widerlegt. Die Mehrheit des Europäischen
Parlaments trägt die Abkehr von einer solidarischen gesetzlichen
Rentenversicherung und den Übergang zu einem Drei-Säulen-Modell der
Altersvorsorge voll mit. Der Bericht entwickelt keine grundlegenden
Alternativen zum unsozialen Rahmen der „Rentenreform“, den die
EU-Gipfelbeschlüsse von Lissabon und Stockholm vorgezeichnet haben. Ich
halte es insbesondere für tragisch, dass die europäische
Sozialdemokratie mit der Teilprivatisierung der solidarischen
Rentenversicherung einen drastischen Bruch mit ihrer gesamten historischen
Tradition einleitet. Mehr als hundert Jahre hat die Sozialdemokratie für
das Projekt eines umverteilenden und solidarischen Sozialstaats gekämpft
– jetzt steht sie in vorderer Front, um ihn zu demontieren.
Die
dabei hervorgehobenen demografischen Argumente einer Überalterung der
europäischen Gesellschaften sind nicht überzeugend. Die beispielsweise
im Rentensystem der Schweiz praktizierte Heranziehung aller
Einkommensarten für die Finanzierung der Rentensysteme wird nicht einmal
auf ihre Chancen geprüft.
„Arbeite
länger, spare mehr, lebe bescheidener“ ist das Leitmotiv der
„Rentenreform“, die Kommission und die Mehrheit der Regierungen der
Mitgliedstaaten anstreben. Sowohl die Kommission als auch die hochrangige
Arbeitsgruppe zum Sozialschutz fordern neue Regelungen, um das aktuelle
Renteneintrittsalter hinauszuschieben. Die gesetzliche Rentenversicherung
soll künftig nicht mehr den erreichten Lebensstandard auch im Alter
sichern, sondern nur noch eine „Basisversorgung“ ermöglichen.
Die
Erhaltung solidarischer Rentensysteme ist auch unter den heutigen und künftigen
Bedingungen möglich, wenn der Maßstab von Politik soziale Gerechtigkeit
und nicht das einseitige Interesse von Banken, Anlagefonds und
Versicherungen ist. Wir sehen daher keinen Grund, den angestrebten
Strategiewechsel mitzumachen.
Strasbourg,
16. Mai 2001
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