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André
Brie mahnt Unterzeichnung der Sozialcharta des Europarats durch
Bundesregierung an
Dr.
André Brie, Mitglied des Europäischen Parlaments, hat die Unterzeichnung
der Sozialcharta des Europarates durch die rot-grüne Bundesregierung
angemahnt. Wie der Abgeordnete am Montag vor der Landesarmutskonferenz
Mecklenburg-Vorpommern erklärte, hätten zwar 13 Mitgliedsländer der
Europäischen Union die Charta unterzeichnet, ratifiziert wurde sie jedoch
von nur vier Staaten. Die Bundesregierung, die sich gern als Vorkämpferin
sozialer Grundrechte darstelle, habe das Dokument weder unterzeichnet noch
ratifiziert. Die 1996 überarbeitete und vor zwei Jahren in revidierter
Form in Kraft getretene Sozialcharta geht in ihren Bestimmungen über die
Festlegungen im deutschen Grundgesetz deutlich hinaus. So betont sie in
ihrer neuen Form stärker die Gleichstellung von Frauen in allen
Bereichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, das Recht auf würdige
Arbeitsbedingungen und vorsorgenden Arbeitsumwelt- und Gesundheitsschutz,
das Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung oder das Recht auf
Wohnen. Damit hebe sich die Charta des Europarats auch deutlich von der
Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer der EU ab,
betonte Dr. André Brie. Diese enthalte nur sehr allgemein gehaltene
Abschnitte und kenne beispielsweise kein Recht auf Arbeit wie die
Sozialcharta des Europarats.
Auch
die Grundrechte-Charta der EU sei bislang lediglich eine feierliche Erklärung
der Regierungschefs, die auf dem Gipfel von Nizza 2000 verkündet wurde.
In diesem Dokument kämen die sozialen Grundrechte zu kurz. Brie forderte
daher, im Rahmen des sogenannten „Verfassungsprozesses“ der EU bis
2004 die sozialen Grundrechte in der EU-Charta der Grundrechte verbindlich
zu verbriefen – mindestens auf dem Niveau der revidierten Sozialcharta
des Europarats. Die so überarbeitete EU-Charta der Grundrechte müsse ein
rechtsverbindlicher Bestandteil des Vertrags über die Europäische Union
werden.
Schwerin,
den 24. September 2001
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