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André
Brie, 3. Juli 2002, Rede im Namen der Fraktion der Vereinten Europäischen
Linken im Europäischen Parlament zur:
US-Position
gegen den Internationalen Strafgerichtshof
Sehr
geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch
ich betrachte das Inkrafttreten des Vertrages über den Internationalen
Strafgerichtshof als ein historisches und wirklich erfreuliches Ereignis.
Ich
stimme insbesondere jenen zu, die davon sprachen, dass damit die Stärke
des Rechts über das Recht des Stärkeren gestellt wird. Einschränkend
aber muss ich sagen: Das ist die Absicht, es ist noch nicht die Realität.
Denn offensichtlich soll das internationale Strafrecht nur für die Schwächeren
unter jenen gelten, die immer noch auf das Recht des Stärkeren setzen,
auf Gewalt und Rechtsbruch.
Der
mit Abstand stärkste Staat reklamiert für sich inzwischen das kaum noch
eingeschränkte Recht, sich über alles internationale Recht
hinwegzusetzen. Anders ist die Haltung der US-Administration nicht zu
verstehen. Umso befremdlicher ist es, wenn einige europäische Regierungen
mit ihrer Kritik so überaus zurückhaltend sind, wie beispielsweise die
deutsche Bundesregierung. Ohnehin ist die europäische Politik
hinsichtlich des Internationalen Strafgerichtshofes selbst nicht
uneingeschränkt glaubwürdig. Mit dem "Annex A" des Abkommens
mit der afghanischen Interimsregierung vom 4. Januar diesen Jahres können
bekanntlich auch die europäischen Angehörigen der
Afghanistanschutztruppe von der internationalen Strafgerichtsbarkeit
ausgenommen werden, darunter auch die der Türkei, die das Statut des
Internationalen Strafgerichtshofes ohnehin nicht unterzeichnet hat. Mit
der Beschwichtigungspolitik einiger Regierungen gegenüber den USA werden
europäische und internationale Interessen, globale Stabilität und
Sicherheit sowie die Rolle von Recht in den internationalen Beziehungen
akut gefährdet. Es muss mit aller Klarheit ausgesprochen werden, und zwar
vor allem von den verbündeten Regierungen, dass die USA sich massiv über
wesentliche Teile des geltenden Völkerrechts hinwegsetzen, den Großteil
des internationalen und bilateralen Rüstungskontroll- und Abrüstungssystems
zerstören und sich auch auf anderen, geradezu existenziellen Gebieten
verbindlichen Vereinbarungen entziehen. Die USA geben damit auch ein gefährliches
Beispiel für andere Staaten. Recht, das nicht für alle und insbesondere
nicht für den Starken gilt, ist Unrecht. Rousseau hat das mit bleibender
Bedeutung erklärt:
„Zwischen dem Schwachen und dem Starken ist es die Freiheit, die unterdrückt,
und das Gesetz, das befreit.“
Der
Internationale Strafgerichtshof soll bekanntlich nur für die
schwerwiegendsten und klar definierten Verbrechen zuständig sein, für
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Ich
muss diese Definitionen hier nicht zitieren. Wenn die USA dafür eine
Immunität ihrer Staatsbürger fordern und im American Servicemembers'
Protection Act sogar noch darüber hinausgehen, so möchte ich hoffen,
dass sie Verbrechen solchen Ausmaßes durch eigene, im Auftrag der
Regierung der USA handelnde Bürgerinnen und Bürger nicht einkalkulieren.
Der
gemeinsame Resolutionsentwurf von sechs Fraktionen dieses Hauses
kritisiert die Position der USA eindeutig. Wir tragen ihn daher mit. Es
ist das Mindeste, dass die Regierungen der Mitgliedsländer sich gegenüber
den USA ähnlich klar und ähnlich offen äußern. Ausmaß und Konsequenz
dieser und anderer amerikanischer Entscheidungen würden jedoch
weiterreichende Schritte verlangen, insbesondere die Entwicklung einer
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die diesen Namen verdient und
die anders als die Poltik der USA an der UNO-Charta, der Stärkung der
Vereinten Nationen und an einem kooperativen Multilaterilismus in den
internationalen Beziehungen orientiert ist. Ich möchte Sie zugleich auf
den Änderungsantrag meiner Fraktion hinweisen. Die Hinweise auf Massaker
an Gefangenen in Nordafghanistan sind sehr ernst zu nehmen. Eine vollständige
Aufklärung durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz muss im
Interesse der gesamten Staatengemeinschaft, auch der USA, liegen.
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