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22. November 2005: Die Übermittlung von Flugpassagierdaten an US-Behörden
ist nach Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs,
Philippe Leger, unrechtmäßig. Dazu erklärt der Europaabgeordnete der
Linkspartei André Brie:
Doppelte Schlappe
Das Schlussplädoyer des Generalanwalts ist für EU-Kommission und Rat eine
doppelte Schlappe: Einerseits sind die Vorbehalte des Europäischen
Parlaments gegenüber der Weitergabe personenbezogener Daten von
europäischen Flugpassagieren an US-Behörden juristisch bekräftigt worden.
Moniert wird nicht nur die von der Mehrheit der Abgeordneten kritisierte
Verletzung des Datenschutzes, sondern auch das Fehlen einer ausreichenden
Rechtsgrundlage für den Informationstransfer.
Andererseits erhält die Missachtung des Parlaments durch die EU-Kommission
nun eine rechtliche Dimension. Obgleich die Abgeordneten die
Datenweitergabe mehrfach abgelehnt und den EuGH angerufen hatten, setzte
die damalige Kommission die Vereinbarung mit den USA im Frühsommer 2004 in
Kraft. Diese Verletzung demokratischer Grundregeln könnte nun auch als
Verstoß gegen Recht und Gesetz bewertet und das Abkommen damit annulliert
werden.
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