ANDRÉ BRIE    
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22. November 2005: Die Übermittlung von Flugpassagierdaten an US-Behörden ist nach Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs, Philippe Leger, unrechtmäßig. Dazu erklärt der Europaabgeordnete der Linkspartei André Brie:

Doppelte Schlappe

 

Das Schlussplädoyer des Generalanwalts ist für EU-Kommission und Rat eine doppelte Schlappe: Einerseits sind die Vorbehalte des Europäischen Parlaments gegenüber der Weitergabe personenbezogener Daten von europäischen  Flugpassagieren an US-Behörden juristisch bekräftigt worden. Moniert wird nicht nur die von der Mehrheit der Abgeordneten kritisierte Verletzung des Datenschutzes, sondern auch das Fehlen einer ausreichenden Rechtsgrundlage für den Informationstransfer. 

Andererseits erhält die Missachtung des Parlaments durch die EU-Kommission nun eine rechtliche Dimension. Obgleich die Abgeordneten die Datenweitergabe mehrfach abgelehnt und den EuGH angerufen hatten, setzte die damalige Kommission die Vereinbarung mit den USA im Frühsommer 2004 in Kraft. Diese Verletzung demokratischer Grundregeln könnte nun auch als Verstoß gegen Recht und Gesetz bewertet und das Abkommen damit annulliert werden.

 

 
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