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Der
Europäische Bürgerbeauftragte
Pressemitteilung Nr. 25/2003 vom 16.12.2003
2003, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen: Bürgerbeauftragter
untersucht die Integration von Menschen mit Behinderungen
Der
Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine
Untersuchung aus eigener Initiative zu der Integration von Menschen mit
Behinderungen eingeleitet. Während sich das Europäische Jahr der
Menschen mit Behinderungen seinem Ende zuneigt, wird der Bürgerbeauftragte
untersuchen, welche Maßnahmen die Europäische Kommission ergriffen hat,
um zu gewährleisten, dass Behinderte im Umgang mit ihr nicht
diskriminiert werden. Der Bürgerbeauftragte hat beschlossen, die
Untersuchung vorläufig auf die Kommission zu beschränken, und dies im
Hinblick auf deren zentrale Rolle innerhalb des institutionellen Rahmens
der EU.
Der
Bürgerbeauftragte möchte prüfen, ob die von der Kommission auf diesem
Gebiet getroffenen Maßnahmen mit ihren rechtlichen Verpflichtungen und
ihrem erklärten Engagement im Einklang stehen. Der Bürgerbeauftragte
erkennt das klare Engagement der Kommission für Menschen, die eine der am
stärksten benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft bilden, an und führt
aus: "Der Ernst der Lage dieser Menschen macht es erforderlich, dass
die erklärten Verpflichtungen durch wirksame Maßnahmen in die Tat
umgesetzt werden. Gute Verwaltungstätigkeit erfordert unverzügliches und
wirksames Handeln zur Verwirklichung dieser Zusagen.” Er ersuchte die
Kommission daher um Informationen zu den von ihr getroffenen oder
beabsichtigten Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass
Menschen mit Behinderungen im Umgang mit ihr nicht diskriminiert werden
sowie zum Zeitplan für die Annahme dieser Maßnahmen.
Die
Kommission wurde gebeten, bis zum 29. Februar 2004 zu antworten.
Um
dafür zu sorgen, dass interessierte Personen die Möglichkeit haben, ihre
Auffassungen kundzutun, falls sie dies wünschen, wird der Bürgerbeauftragte
einschlägige Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen über seine
von Amts wegen eingeleitete Untersuchung informieren und alle die
Untersuchung betreffenden Dokumente auf einer eigens eingerichteten
Abteilung seiner Internetseite unter folgender Adresse zugänglich machen:
http://www.euro-ombudsman.eu.int/disabilities/de/default.htm
Hintergrund
Menschen
mit Behinderungen machen einen erheblichen Teil der Bevölkerung der
Gemeinschaft aus. Wie sowohl die europäischen Institutionen als auch die
Mitgliedstaaten öffentlich erklärt haben, ist diese Gruppe mit einer
Vielzahl von Beeinträchtigungen konfrontiert, die sie an der Erlangung
der Chancengleichheit, der Unabhängigkeit und der vollen wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Eingliederung hindern. Auf der Ebene der EU sind
mehrere Initiativen zu diesem Thema ergriffen worden, viele von ihnen von
der Kommission (1). Artikel 26 der EU-Charta der Grundrechte erkennt an,
dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Maßnahmen zur Gewährleistung
ihrer Selbständigkeit, ihren sozialen und beruflichen Eingliederung und
ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft haben.
Weitere
Informationen erhalten Sie von Herrn José Martínez Aragón,
Hauptrechtsberater (Tel.: +33 3 88 17 24 01).
(1)
Im Jahre 1998 verabschiedeten die Organe einen "Kodex beispielhaften
Verhaltens bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen",
der eine Darstellung der Politik der europäischen Institutionen auf
diesem Gebiet enthält, sowie Leitlinien für ihre Dienststellen
hinsichtlich entsprechender Maßnahmen. In einer im Jahr 2000
verabschiedeten Mitteilung mit dem Titel "Auf dem Weg zu einem Europa
ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen", bekräftigte die
Kommission die in dem Kodex dargelegten Verpflichtungen und formulierte
zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Herausbildung beispielhafter
Praktiken in ihrer eigenen Arbeit.
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