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André Brie, Beitrag für das "Neue
Deutschland" vom 02. Dezember 2005
Marktrichtlinie statt
Dienstleistungsrichtlinie
Die Abstimmung über die so genannte
EU-Dienstleistungsrichtlinie (nach dem früheren Kommissar auch als "Bolkesteinrichtlinie"
bekannt) im federführenden Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss des
Europäischen Parlaments am 22. November ging über fast sechs Stunden.
Allein die Abstimmungsliste umfasste in der Geschichte des EP noch nie
erreichte 193 Seiten. Zuletzt waren die meisten Dolmetscherkabinen nicht
mehr besetzt. Anders als die Betroffenen dieser folgenschwersten
europäischen Gesetzgebung haben die Angestellten des Europäischen
Parlaments einen hohen Sozialschutz.
Das Ergebnis hat die schlimmsten
Befürchtungen bestätigt. Obwohl der Kommissionsentwurf in zahlreichen
Fragen geändert wurde, und es auch einige positive Einschränkungen des
Anwendungsbereiches gab, zu denen die Linksfraktion aktiv beigetragen hat,
geht in das Plenum Anfang 2006 ein Text, der den europäischen
Dienstleistungsmarkt für einen Dumpingwettlauf nach unten öffnen wird: bei
Löhnen, Sozialstandards, Verbraucher- und Umweltschutzrecht, Qualität,
sicherlich auch beim Haftungsrecht und rechtlicher Sicherheit für Kunden
überhaupt. Durchgesetzt wurden die gemeinsamen Anträge der Konservativen,
Liberalen und Nationalisten. Alle gemeinsam von Soziademokraten, Grünen
und Europäischer Linken eingereichten weiter reichenden Ausnahmen zum
Anwendungsbereich der Richtlinie und die teilweise sehr kritischen Anträge
aus den Ausschüssen für Umwelt, Beschäftigung und Soziales, Frauen, Kultur
und Medien wurden ebenso reihenweise abgelehnt wie die Vorschläge der
sozialdemokratischen Berichterstatterin Evelyn Gebhardt. Angesichts dieser
Situation hatte ich bei der Schlussabstimmung erwartet, dass die
Sozialdemokraten nur noch mit Nein stimmen könnten, zumal sich noch im
Frühjahr beispielsweise Gerhard Schröder und Jaques Chirac, der Bundesrat
und am 29. Juni der Bundestag auf Antrag der SPD und der Grünen, am 2.
September 2005 im Hessischen Landtag selbst der CDU-Ministerpräsident
Roland Koch ablehnend zum "Herkunftslandsprinzip" geäußert hatten, das den
Kommissionsvorschlag bestimmt. Ich hatte mich geirrt. Die europäischen
Sozialdemokraten enthielten sich oder stimmten zu. Für die erste Lesung im
Plenum ist nichts Gutes zu erwarten.
Das öffentlich heftig attackierte
Herkunftslandsprinzip taucht als Begriff nicht mehr auf. Der entsprechende
Artikel 16 wird nun fein mit "Freier Dienstleistungsverkehr"
überschrieben. Die Substanz ist praktisch die gleiche. Nur zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Volksgesundheit und der Umwelt
können die Staaten auf der Einhaltung nationaler Bestimmungen bestehen.
Ansonsten gelten die Gesetze jenes Landes, aus dem der Dienstleister
kommt. Wer seinen Unternehmen die niedrigsten Lohn-, Sozial- und anderen
Standards einräumt, verschafft ihnen einen Konkurrenzvorteil. Im übrigen
wird auch das Niederlassungsrecht so dereguliert, dass Unternehmen
geradezu eingeladen werden, ihren Firmensitz zu verlegen. Was das letzten
Endes bedeutet wird, kann man sich bei den Reedereien ansehen: deren
Herkunftslandsprinzip heißt seit Jahrzehnten Ausflaggen. Extrem
ausgebeutete, gering entlohnte, wenig qualifizierte, sozial und von
Gewerkschaften kaum noch geschützte Besatzungen sind die Opfer.
Dienstleistungskunden und Gerichte - da nützt es gar nichts, wenn man
vertraglich beispielsweise den Gerichtsort Potsdam vereinbart - werden
zudem 25 verschiedene europäische Rechtssysteme (in deren Amtssprache)
kennen und berücksichtigen müssen. Aber nicht können.
Der Binnenmarkt- und
Verbraucherschutzausschuss des EP kann getrost auf den zweiten Teil seines
Namens verzichten. Es wäre ehrlicher. Und die Dienstleistungsrichtlinie
sollte auch eher nach ihrem marktradikalen Autor Bolkestein benannt
bleiben. Sie leistet nur einem von sozialen und rechtlichen Bindungen
entfesselten Markt einen Dienst. Auf Bundestag, Bundesrat und
Bundesregierung muss man, wie erlebt, nicht hoffen. Ihr Geschwätz von
gestern wird sie heute nicht mehr kümmern. Dass die meisten Kommunen,
Landkreise und ihre Verbände, die Handwerks-, Industrie- und
Handelskammern, Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen nicht auf der
Barrikade sind, ist befremdlich und unverantwortlich. Aber der Widerstand
geht erst los. Auch die erste Lesung im Europäischen Parlament in wenigen
Wochen wird nicht das letzte Wort sein. Die europäischen Gewerkschaften
haben ein Jahr verschlafen, inzwischen aber ihre Kritik wenigstens zu
Papier, wenn auch noch nicht auf die Straße gebracht. Es dürfte derzeit
gesellschaftspolitisch kein wichtigeres Thema geben, als dieses sozial
zerstörerische Gesetzesvorhaben im anderen europäischen Gesetzgeber, dem
Rat, oder in der späteren zweiten Lesung im Parlament doch noch zu
stoppen. Das wird nur eine große gesellschaftliche Bewegung bewirken
können. |
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