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Dr.
André Brie am 29. April 2004:
Die Europäische
Sozialunion muss her!
Am 1. Mai startet die PDS
die heiße Wahlkampfphase zu den Europawahlen am 13. Juni und zu den
Landtagswahlen in verschiedenen Bundesländern, insbesondere in Sachsen
und Thüringen. Im Mittelpunkt steht dabei die Forderung nach einer
anderen, sozialeren Politik und nach einer entsprechenden Veränderung der
Entwicklungsrichtung der Europäischen Union.
Die in diesem
Zusammenhang erhobene Forderung nach Schaffung einer Europäischen
Sozialunion ist nicht neu. Angesichts der gesellschaftlichen Realitäten
in den alten und neuen EU-Mitgliedsländern rückt sie in den kommenden
Jahren jedoch ins Zentrum der Politik der PDS. Dies umso mehr, als von
einer tatsächlichen Sozialpolitik auf europäischer Ebene keine Rede sein
kann.
Von der EWG bis Nizza: Sozialpolitik als Stiefkind
der europäischen Integration
-- Der
EWG-Vertrag von 1957 erklärte als „sozialpolitische Aufgabe“, die
Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern, z. B. über die Angleichung der
Sozialversicherungssysteme.
·
Auch im Maastrichter EU-Vertrag (1992) wurden lediglich
sozialpolitische Themen, die in die Gemeinschaftskompetenz fallen können
(wie Mindeststandards für Arbeitsbedingungen), festgelegt. In Amsterdam
(1997) wurde u. a. die Einführung beschäftigungspolitischer Leitlinien
– mit geringer Verbindlichkeit – beschlossen.
·- Der EU-Vertrag von
Nizza (2001) listet gemeinschaftliche sozialpolitische Handlungsfelder
auf, wie die Chancengleichheit
von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Ein Umsetzungsmechanismus
fehlt auch hier.
Fakt ist: Die europäische Sozialpolitik bleibt im wesentlichen in
nationalstaatlicher Kompetenz und unverbindlich.
Europäische „Reformpolitik“ und
„Modernisierung des Sozialschutzes“
Die
gegenwärtigen „Sozialreformen“ in den EU-Staaten zielen darauf ab,
den Sozialstaat nach dem Prinzip der „individuellen
Eigenverantwortung“ umzugestalten.
Das heißt
· in
der Alterssicherung: Beschränkung der öffentlichen Rentensysteme auf
eine Basissicherung, Orientierung auf betriebliche Pensionsfonds und
private Vorsorge. Die angestrebte individuelle, auf Aktienfonds basierende
Alterssicherung dient letztlich der Errichtung eines europäischen
Finanzmarktes.
· im
Gesundheitswesen: Versorgung lediglich mit „medizinisch notwendigen“
Pflichtleistungen sowie erhöhte Zuzahlungen.
·
in der Arbeitsmarktpolitik: Reduzierung staatlicher Unterstützungsleistungen
sowie Verschärfung der Bedingungen für deren Bezug.
Auch im derzeit diskutierten EU-Verfassungsentwurf bleibt die
Sozialpolitik weitgehend ausgeklammert. Statt dessen wird ein neoliberales
Wirtschaftsmodell favorisiert.
Fakt
ist: Bei der „Reform“ der Sozialsysteme geht es nicht um
Modernisierung, sondern den
europaweiten Rückzug des Staates aus der kollektiven Fürsorge
EU-Beitrittsstaaten: Marktradikale Schocktherapie
Die
schwach entwickelten osteuropäischen neuen Mitgliedstaaten der EU wurden
mit der tiefgreifende Transformation ihres Wirtschafts- und
Gesellschaftssystems völlig überfordert. Die Folgen:
Das
Bruttoinlandsprodukt sank dramatisch, die Sozialsysteme stehen vor dem
Kollaps.
·
Die Arbeitslosigkeit stieg auf Höhe des ostdeutschen Niveaus und
darüber hinaus.
Beträgt das Gefälle bei Wohlstand und wirtschaftlicher
Entwicklung zwischen am höchsten und niedrigsten entwickelten Regionen in
der Alt-EU derzeit 2 zu 1, wird es mit der Erweiterung auf 7 zu 1 wachsen.
Fakt ist: Ohne eine konzertierte europäische Politik werden soziale
Probleme in den neuen Mitgliedstaaten wie auch in der Alt-EU noch
zunehmen.
Eine europäische Sozialunion ist nötig und möglich
All dies zeigt: Eine
Europäische Sozialunion ist nicht nur wünschenswert, sondern dringend
notwendig. Sie ist entscheidend für die Entwicklung der EU und für den
Erfolg der Erweiterung. Es geht um:
Die Regulierung der Sozial-, Steuer- und Umweltstandards auf europäischer
Ebene und deren Verteidigung im globalen Wettbewerb. So müssten bei den Löhnen
Korridore geschaffen werden, die eine langfristige Angleichung nach oben
ermöglichen.
Eine koordinierte europäische Steuer- und Finanzpolitik zur
soliden und verteilungsgerechten Finanzierung der sozialstaatlichen
Aufgaben der Mitgliedstaaten.
Eine abgestimmte Haushaltspolitik für gestärkte öffentliche
Investitionen in soziale Infrastrukturen und ökologischen Strukturwandel.
Eine koordinierte Geld- und Haushaltspolitik zur Stärkung der
europäischen Binnenwirtschaft und umweltgerechten Belebung der
Binnennachfrage.
Der Sozialstaat in Europa
kann so bewahrt und erneuert werden – und eine wirkliche Europäische
Sozialunion entstehen.
Dresden, den 29. April
2004
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