ANDRÉ BRIE    
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Dr. André Brie am 29. April 2004:

Die Europäische Sozialunion muss her!

 

Am 1. Mai startet die PDS die heiße Wahlkampfphase zu den Europawahlen am 13. Juni und zu den Landtagswahlen in verschiedenen Bundesländern, insbesondere in Sachsen und Thüringen. Im Mittelpunkt steht dabei die Forderung nach einer anderen, sozialeren Politik und nach einer entsprechenden Veränderung der Entwicklungsrichtung der Europäischen Union.  

Die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung nach Schaffung einer Europäischen Sozialunion ist nicht neu. Angesichts der gesellschaftlichen Realitäten in den alten und neuen EU-Mitgliedsländern rückt sie in den kommenden Jahren jedoch ins Zentrum der Politik der PDS. Dies umso mehr, als von einer tatsächlichen Sozialpolitik auf europäischer Ebene keine Rede sein kann. 

 

Von der EWG bis Nizza: Sozialpolitik als Stiefkind der europäischen Integration 

--  Der EWG-Vertrag von 1957 erklärte als „sozialpolitische Aufgabe“, die Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern, z. B. über die Angleichung der Sozialversicherungssysteme.  

·   Auch im Maastrichter EU-Vertrag (1992) wurden lediglich sozialpolitische Themen, die in die Gemeinschaftskompetenz fallen können (wie Mindeststandards für Arbeitsbedingungen), festgelegt. In Amsterdam (1997) wurde u. a. die Einführung beschäftigungspolitischer Leitlinien – mit geringer Verbindlichkeit – beschlossen. 

·- Der EU-Vertrag von Nizza (2001) listet gemeinschaftliche sozialpolitische Handlungsfelder auf, wie die Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Ein Umsetzungsmechanismus fehlt auch hier.  

Fakt ist: Die europäische Sozialpolitik bleibt im wesentlichen in nationalstaatlicher Kompetenz und unverbindlich.

 

 

Europäische „Reformpolitik“ und „Modernisierung des Sozialschutzes“ 

Die gegenwärtigen „Sozialreformen“ in den EU-Staaten zielen darauf ab, den Sozialstaat nach dem Prinzip der „individuellen Eigenverantwortung“ umzugestalten. Das heißt

·  in der Alterssicherung: Beschränkung der öffentlichen Rentensysteme auf eine Basissicherung, Orientierung auf betriebliche Pensionsfonds und private Vorsorge. Die angestrebte individuelle, auf Aktienfonds basierende Alterssicherung dient letztlich der Errichtung eines europäischen Finanzmarktes.

·  im Gesundheitswesen: Versorgung lediglich mit „medizinisch notwendigen“ Pflichtleistungen sowie erhöhte Zuzahlungen.

  ·  in der Arbeitsmarktpolitik: Reduzierung staatlicher Unterstützungsleistungen sowie Verschärfung der Bedingungen für deren Bezug. 

     Auch im derzeit diskutierten EU-Verfassungsentwurf bleibt die Sozialpolitik weitgehend ausgeklammert. Statt dessen wird ein neoliberales Wirtschaftsmodell favorisiert.  

Fakt ist: Bei der „Reform“ der Sozialsysteme geht es nicht um Modernisierung, sondern  den europaweiten Rückzug des Staates aus der kollektiven Fürsorge

 

 

EU-Beitrittsstaaten: Marktradikale Schocktherapie 

Die schwach entwickelten osteuropäischen neuen Mitgliedstaaten der EU wurden mit der tiefgreifende Transformation ihres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems völlig überfordert. Die Folgen:

     Das Bruttoinlandsprodukt sank dramatisch, die Sozialsysteme stehen vor dem Kollaps.

·   Die Arbeitslosigkeit stieg auf Höhe des ostdeutschen Niveaus und darüber hinaus.

  Beträgt das Gefälle bei Wohlstand und wirtschaftlicher Entwicklung zwischen am höchsten und niedrigsten entwickelten Regionen in der Alt-EU derzeit 2 zu 1, wird es mit der Erweiterung auf 7 zu 1 wachsen. 

Fakt ist: Ohne eine konzertierte europäische Politik werden soziale Probleme in den neuen Mitgliedstaaten wie auch in der Alt-EU noch zunehmen.

 

 

Eine europäische Sozialunion ist nötig und möglich 

All dies zeigt: Eine Europäische Sozialunion ist nicht nur wünschenswert, sondern dringend notwendig. Sie ist entscheidend für die Entwicklung der EU und für den Erfolg der Erweiterung. Es geht um: 

     Die Regulierung der Sozial-, Steuer- und Umweltstandards auf europäischer Ebene und deren Verteidigung im globalen Wettbewerb. So müssten bei den Löhnen Korridore geschaffen werden, die eine langfristige Angleichung nach oben ermöglichen.

  Eine koordinierte europäische Steuer- und Finanzpolitik zur soliden und verteilungsgerechten Finanzierung der sozialstaatlichen Aufgaben der Mitgliedstaaten.

   Eine abgestimmte Haushaltspolitik für gestärkte öffentliche Investitionen in soziale Infrastrukturen und ökologischen Strukturwandel.

  Eine koordinierte Geld- und Haushaltspolitik zur Stärkung der europäischen Binnenwirtschaft und umweltgerechten Belebung der Binnennachfrage.

 

Der Sozialstaat in Europa kann so bewahrt und erneuert werden – und eine wirkliche Europäische Sozialunion entstehen.

 

Dresden, den 29. April 2004

 
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