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Europäische Beschäftigungspolitik wird von
Regierungen missachtet
Brüssel, 21. September 1999
In ihrem Bericht stellt die EU-Kommission zwar fest,
dass sich die „Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in den letzten beiden
Jahren verbessert“ habe, weist aber auf unverändert dramatische
Probleme hin. Erstens ist die Jugendarbeitslosenquote in der EU fast
doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosenquote. 60 Prozent der 15- bis
24-Jährigen seien „bereits seit mindestens sechs Monaten ohne Beschäftigung“.
Dequalifizierung und soziale Ausgrenzung seien mögliche Folgen. In ihrem
„Beschäftigungspaket“ hatten die EU-Staaten für 1998 und 1999 die
Absicht erklärt, allen Jugendlichen einen Neuanfang zu ermöglichen,
bevor die Dauer der Arbeitslosigkeit sechs Monate erreicht. Die gegenwärtige
Situation kann unter diesen Umständen gerade für junge Menschen nur als
Fiasko eingeschätzt werden. Nur vier Mitgliedstaaten (Schweden, Großbritannien,
Dänemark und Irland) sind nach Auffassung der Kommission der geltenden
Leitlinie nachgekommen. Dass – insbesondere auf Druck der rot-grünen
Bundesregierung – auf dem kürzlichen Kölner Gipfel ein echter und die
Mitgliedstaaten verpflichtender europäischer Beschäftigungspakt
verhindert wurde, erweist sich als eine sozial unverantwortliche Politik.
Das zeigt sich auch in der Einschätzung der Kommission zur
Langzeitarbeitslosigkeit bei Erwachsenen, die etwa die Hälfte aller
Arbeitslosen betrifft. Vereinbart war, allen Arbeitslosen Erwachsenen
innerhalb der ersten zwölf Monate der Arbeitslosigkeit einen neuen
Arbeitsplatz oder einen anderen Neuanfang zu ermöglichen. Hier liegen
Spanien, Italien, Deutschland und Belgien an der traurigen Spitze. Dass
(mit Ausnahme Spaniens) ausgerechnet für die gleichen Staaten im Bericht
festgestellt wird, sie erfüllten die europäische Leitlinie nicht, ist
bezeichnend.
Ähnlich ernüchternd ist die Bilanz auf anderen
beschlossen Gebieten, so hinsichtlich der Situation älterer Arbeitsloser
und insbesondere von Frauen. Zu ihrer Situation innerhalb der Europäischen
Union wird von der Kommission ausdrücklich festgestellt: „Die Durchführungsberichte
(der Regierungen; A.B.) liefern nur wenige Anhaltspunkte dafür, dass die
Mitgliedsländer dieses Problem in geeigneter Weise angehen.“ Und:
„Nach wie vor gibt es in allen Mitgliedstaaten noch große
geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind u.a.
ein Zeichen dafür, dass Frauen immer noch durch steuerliche,
bildungsbezogene, kulturelle oder soziale Schranken am Zugang zum und an
ihrem Fortkommen auf dem Arbeitsmarkt gehindert werden.“
Die von der Kommission festgestellten Tatsachen sind
ein offensichtlicher Offenbarungseid für die Beschäftigungspolitik der
Europäischen Union und insbesondere ihrer Mitgliedstaaten. Die bisherigen
Schritte erweisen sich als völlig unzureichend, darunter insbesondere
auch in der Bundesrepublik Deutschland. Daran gemessen sind auch die
Kommissionsvorschläge für das Jahr 2000 zwar einiger Ehren wert, zumal
sie teilweise über bisherige Orientierungen hinausgehen. Letztlich wird
aber auch von der Kommission die Fortsetzung der gescheiterten Politik
vorgeschlagen. Insbesondere ist aber nicht damit zu rechnen, dass die
Mitgliedstaaten die schönen Absichtserklärungen real, umfassend und
wirkungsvoll umsetzen. Wer „gnadenlosen Populismus“ im Original
studieren will, sollte sich die beschäftigungspolitischen Vereinbarungen
des Europäischen Rates von 1997, 1998 und insbesondere vom Kölner Gipfel
1999 ansehen und sie mit der realen Regierungspolitik und ihren
Ergebnissen vergleichen.
Der Vorschlag der Kommission für die beschäftigungspolitischen
Leitlinien für das Jahr 2000 hält an den Zielen fest, arbeitslosen
Jugendlichen innerhalb von sechs Monaten und Erwachsenen Arbeitslosen
innerhalb von zwölf Monaten einen Arbeitsplatz oder einen „Neuanfang in
Form einer Ausbildung, einer Umschulung, eines Praktikums oder einer
anderen die Beschäftigung fördernden Maßnahmen“ zu ermöglichen.
Wichtigste vorgeschlagene Veränderung ist die Orientierung dieser Maßnahmen
auf „eine effektive Eingliederung in den Arbeitsmarkt“. Das gegenwärtige
Arbeitsplatz- und Ausbildungsprogramm der Bundesregierung für Jugendliche
(100.000-Job-Programm) dürfte dieses Kriterium kaum erfüllen.
Bedenklich am Vorschlag der Kommission sind
Formulierungen und Ziele, die offensichtlich einer weiteren Deregulierung
des Arbeitsmarktes und dem Abbau sozialer Sicherung für Arbeitslose
dienen sollen. Dass sie als „Anreize“ für Arbeitslose deklariert
werden, „sich um Arbeit oder um eine Teilnahme an Maßnahmen zur Beschäftigungspolitik
zu bemühen und entsprechende Angebote wahrzunehmen“, verweist auf das
zynische neoliberale Sozialbild des Sozialmissbrauchs und der angeblichen
Arbeitsunwilligkeit von Arbeitslosen, das die herrschende Politik gegenwärtig
bestimmt. Dennoch ist der Vorschlag der EU-Kommission zugleich jedoch auch
Ausdruck einer gewissen Kritik an der Beschäftigungspolitik der
nationalen Regierungen und sollte in den politischen Auseinandersetzungen
genutzt werden. Zu fordern ist zumindest, dass erstens
die gerade in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gescheiterte
neoliberale Ideologie aus den beschäftigungspolitischen Leitlinien der
EU-Kommission verbannt wird. Zweitens:
Die EU-Beschäftigungspolitik muss für die nationalen Regierungen einen
verpflichtenden Charakter erhalten. Angesichts anhaltend dramatischer
Arbeitslosenzahlen muss die Blockade der rot-grünen Bundesregierung gegen
einen echten europäischen Beschäftigungspakt überwunden werden. Europäische
und nationalstaatliche Beschäftigungspolitik müssen insbesondere Spielräume
für regionale und lokale Initiativen schaffen. Drittens
muss auch die gesamte Förder-, Struktur- und Regionalpolitik der Europäischen
Union selbst wirksamer und konkreter an die Schaffung und Erhaltung von
Arbeitsplätzen gebunden werden. Viertens
ist es absolut nicht hinnehmbar, dass trotz des im Amsterdamer Vertrag
verkündeten Gleichstellungsziels Frauen auf dem EU-Arbeitsmarkt nach wie
vor umfassend benachteiligt werden.
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