ANDRÉ BRIE    
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Europäische Beschäftigungspolitik wird von Regierungen missachtet

Brüssel, 21. September 1999 

In ihrem Bericht stellt die EU-Kommission zwar fest, dass sich die „Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in den letzten beiden Jahren verbessert“ habe, weist aber auf unverändert dramatische Probleme hin. Erstens ist die Jugendarbeitslosenquote in der EU fast doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosenquote. 60 Prozent der 15- bis 24-Jährigen seien „bereits seit mindestens sechs Monaten ohne Beschäftigung“. Dequalifizierung und soziale Ausgrenzung seien mögliche Folgen. In ihrem „Beschäftigungspaket“ hatten die EU-Staaten für 1998 und 1999 die Absicht erklärt, allen Jugendlichen einen Neuanfang zu ermöglichen, bevor die Dauer der Arbeitslosigkeit sechs Monate erreicht. Die gegenwärtige Situation kann unter diesen Umständen gerade für junge Menschen nur als Fiasko eingeschätzt werden. Nur vier Mitgliedstaaten (Schweden, Großbritannien, Dänemark und Irland) sind nach Auffassung der Kommission der geltenden Leitlinie nachgekommen. Dass – insbesondere auf Druck der rot-grünen Bundesregierung – auf dem kürzlichen Kölner Gipfel ein echter und die Mitgliedstaaten verpflichtender europäischer Beschäftigungspakt verhindert wurde, erweist sich als eine sozial unverantwortliche Politik. Das zeigt sich auch in der Einschätzung der Kommission zur Langzeitarbeitslosigkeit bei Erwachsenen, die etwa die Hälfte aller Arbeitslosen betrifft. Vereinbart war, allen Arbeitslosen Erwachsenen innerhalb der ersten zwölf Monate der Arbeitslosigkeit einen neuen Arbeitsplatz oder einen anderen Neuanfang zu ermöglichen. Hier liegen Spanien, Italien, Deutschland und Belgien an der traurigen Spitze. Dass (mit Ausnahme Spaniens) ausgerechnet für die gleichen Staaten im Bericht festgestellt wird, sie erfüllten die europäische Leitlinie nicht, ist bezeichnend.  

Ähnlich ernüchternd ist die Bilanz auf anderen beschlossen Gebieten, so hinsichtlich der Situation älterer Arbeitsloser und insbesondere von Frauen. Zu ihrer Situation innerhalb der Europäischen Union wird von der Kommission ausdrücklich festgestellt: „Die Durchführungsberichte (der Regierungen; A.B.) liefern nur wenige Anhaltspunkte dafür, dass die Mitgliedsländer dieses Problem in geeigneter Weise angehen.“ Und: „Nach wie vor gibt es in allen Mitgliedstaaten noch große geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind u.a. ein Zeichen dafür, dass Frauen immer noch durch steuerliche, bildungsbezogene, kulturelle oder soziale Schranken am Zugang zum und an ihrem Fortkommen auf dem Arbeitsmarkt gehindert werden.“  

Die von der Kommission festgestellten Tatsachen sind ein offensichtlicher Offenbarungseid für die Beschäftigungspolitik der Europäischen Union und insbesondere ihrer Mitgliedstaaten. Die bisherigen Schritte erweisen sich als völlig unzureichend, darunter insbesondere auch in der Bundesrepublik Deutschland. Daran gemessen sind auch die Kommissionsvorschläge für das Jahr 2000 zwar einiger Ehren wert, zumal sie teilweise über bisherige Orientierungen hinausgehen. Letztlich wird aber auch von der Kommission die Fortsetzung der gescheiterten Politik vorgeschlagen. Insbesondere ist aber nicht damit zu rechnen, dass die Mitgliedstaaten die schönen Absichtserklärungen real, umfassend und wirkungsvoll umsetzen. Wer „gnadenlosen Populismus“ im Original studieren will, sollte sich die beschäftigungspolitischen Vereinbarungen des Europäischen Rates von 1997, 1998 und insbesondere vom Kölner Gipfel 1999 ansehen und sie mit der realen Regierungspolitik und ihren Ergebnissen vergleichen.  

Der Vorschlag der Kommission für die beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000 hält an den Zielen fest, arbeitslosen Jugendlichen innerhalb von sechs Monaten und Erwachsenen Arbeitslosen innerhalb von zwölf Monaten einen Arbeitsplatz oder einen „Neuanfang in Form einer Ausbildung, einer Umschulung, eines Praktikums oder einer anderen die Beschäftigung fördernden Maßnahmen“ zu ermöglichen. Wichtigste vorgeschlagene Veränderung ist die Orientierung dieser Maßnahmen auf „eine effektive Eingliederung in den Arbeitsmarkt“. Das gegenwärtige Arbeitsplatz- und Ausbildungsprogramm der Bundesregierung für Jugendliche (100.000-Job-Programm) dürfte dieses Kriterium kaum erfüllen.

 

Bedenklich am Vorschlag der Kommission sind Formulierungen und Ziele, die offensichtlich einer weiteren Deregulierung des Arbeitsmarktes und dem Abbau sozialer Sicherung für Arbeitslose dienen sollen. Dass sie als „Anreize“ für Arbeitslose deklariert werden, „sich um Arbeit oder um eine Teilnahme an Maßnahmen zur Beschäftigungspolitik zu bemühen und entsprechende Angebote wahrzunehmen“, verweist auf das zynische neoliberale Sozialbild des Sozialmissbrauchs und der angeblichen Arbeitsunwilligkeit von Arbeitslosen, das die herrschende Politik gegenwärtig bestimmt. Dennoch ist der Vorschlag der EU-Kommission zugleich jedoch auch Ausdruck einer gewissen Kritik an der Beschäftigungspolitik der nationalen Regierungen und sollte in den politischen Auseinandersetzungen genutzt werden. Zu fordern ist zumindest, dass erstens die gerade in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gescheiterte neoliberale Ideologie aus den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU-Kommission verbannt wird. Zweitens: Die EU-Beschäftigungspolitik muss für die nationalen Regierungen einen verpflichtenden Charakter erhalten. Angesichts anhaltend dramatischer Arbeitslosenzahlen muss die Blockade der rot-grünen Bundesregierung gegen einen echten europäischen Beschäftigungspakt überwunden werden. Europäische und nationalstaatliche Beschäftigungspolitik müssen insbesondere Spielräume für regionale und lokale Initiativen schaffen. Drittens muss auch die gesamte Förder-, Struktur- und Regionalpolitik der Europäischen Union selbst wirksamer und konkreter an die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen gebunden werden. Viertens ist es absolut nicht hinnehmbar, dass trotz des im Amsterdamer Vertrag verkündeten Gleichstellungsziels Frauen auf dem EU-Arbeitsmarkt nach wie vor umfassend benachteiligt werden.  

 
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