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André
Brie, 21. Januar 2002, Artikel für „Neues Deutschland“
Am
15. Januar veröffentlichte die EU-Kommission ihre Mitteilung zur Sozial-
und Beschäftigungspolitik für den EU-Gipfel am 15. und 16. März 2002 in
Barcelona. Seit der Europäische Rat im Frühjahr 2000 in der
portugiesischen Hauptstadt ein Konzept beschlossen hat, die Europäische
Union mit dem Ziel der Vollbeschäftigung „zur dynamischsten,
wettbewerbsfähigsten und nachhaltigsten Wirtschaftsregion“ gemacht
werden soll, wird im EU-Sprachgebrauch von der „Lissabonner Strategie“
gesprochen. Auch in dem neuen Dokument der Kommission werden die Ziele der
„Vollbeschäftigung und stärkerer wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion“
wiederholt, obwohl wesentliche Annahmen sich bereits als illusionär und
realitätsfremd erwiesen haben, so insbesondere die an SED-Parteitage
erinnernde Euphorie hinsichtlich der „new economy“ oder die
Voraussetzung von dreiprozentigem jährlichem Wirtschaftswachstum über
die nächsten zehn Jahre (einmal ganz davon abgesehen, ob eine solche
quantitative Orientierung angesichts der ernsten ökologischen Probleme überhaupt
wünschenswert ist).
Es ist bezeichnend, dass im Kommissionsbericht praktisch nicht
darauf verwiesen wird, dass zentrale sozial- und beschäftigungspolitische
Ziele der EU-Strategie klar verfehlt werden. Unter der Überschrift „...
aber einige Kernvorschläge sind steckengeblieben“ findet sich kein Wort
dazu, dass die Länder der Europäischen Union der „Vollbeschäftigung“
nicht näher gekommen sind (Deutschland sich von ihr sogar weiter entfernt
hat). Als „Enttäuschungen“ werden nicht die zunehmende soziale Kluft
(statt der angestrebten sozialen Kohäsion) oder die offiziell 14
Millionen Arbeitslosen in der EU genannt, sondern lediglich Defizite beim
„Gemeinschaftspatent“, bei der Schaffung eines europäischen Marktes für
Finanzdienstleistungen, der Deregulierung des Energiemarktes und die Verzögerung
des Satellitennavigationssystems „Galileo“.
Die „Perspektive der Vollbeschäftigung als vorrangiges Ziel der
wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Strategie Europas“
(so ein Parlamentsbeschluss zum Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2002)
war auch in den vergangenen Jahren bereits kritisch zu hinterfragen, weil
der sozialen und ökologischen Qualität von Arbeitsplätzen kein
Augenmerk geschenkt worden war oder Privatisierung und Deregulierung
(freier europaweiter und globaler Wettbewerb) als die entscheidenden
Mittel angesehen wurden. Inzwischen scheint dieses Ziel von der Kommission
und den Regierungen aber vollständig auf ein propagandistisches Beiwerk
reduziert zu werden. Folgerichtig werden in der erwähnten Mitteilung auch
nicht beschäftigungspolitische Fortschritte (die es in Teilbereichen und
einigen Staaten durchaus gibt) benannt. Als „Erfolge“ hervorgehoben
werden die Einführung des Euro oder die fortgeschrittene Deregulierung
der Telekommunikationsmärkte. Unter dem Stichwort „Weiterentwicklung
der Beschäftigungspolitiken, mit einer besonderen Betonung der aktiven
Arbeitsmarktpolitik“ taucht an erster Stelle die „Überprüfung der
Steuer- und Transfersysteme“ auf. Konkret bedeutet das weiteren sozialen
Druck auf Arbeitslose, verstärkte „Flexibilisierung“ der Arbeitsmärkte
zu Lasten der Lohnabhängigen und Arbeitslosen, steuerliche Entlastung der
Unternehmen, weitere Schritte bei der Privatisierung der sozialen
Sicherungssysteme. Es sei nicht verschwiegen, dass auch verbesserte
Kinderbetreuung, Qualifizierung und Sprachkompetenz
gefördert werden sollen. Die neoliberale Grundorientierung wurde
und wird jedoch noch weiter ausgeprägt. Immer stärker tritt die
„Integration der Finanzmärkte“ in den Mittelpunkt der
Kommissionspolitik.
Parallel zur Mitteilung für den Gipfel von Barcelona treibt die
Kommission im Einklang mit den Regierungen und der Mehrheit des Europäischen
Parlaments diese Politik auch auf anderen Gebieten aktiv voran. So
orientiert sie in ihren Vorstellungen für die Entwicklung der europäischen
Rentensysteme, die derzeit im Parlament erörtert werden, darauf, die
sozialen und gesetzlichen Renten zu einer Minimumversorgung zu reduzieren
und die beiden anderen Pfeiler der Altersversorgung (betriebliche und
private Vorsorge) prinzipiell auszubauen. Eine lebensstandardsichernde
Altersvorsorge wäre damit in Zukunft erstens primär von der privaten
Vorsorge abhängig, zweitens von der Entwicklung der Finanzmärkte und Börsen,
denen mit kapitalgedeckten Rentenfonds gigantische finanzielle Mittel
zugeführt werden sollen. Die Beschäftigten des gerade in Konkurs
gegangen US-Energiekonzerns Enron, von denen Tausende ihre Altersvorsorge
verloren haben, können ein Lied von solcher sozialen Sicherung singen.
Doch noch trifft die EU-Kommission auf keinen nennenswerten Widerstand.
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