ANDRÉ BRIE    
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Gemeinsame Antwort auf die parlamentarische Anfrage von André Brie zur Lage im Nahen Osten

Die Europäische Union ist weiterhin tief besorgt über die im Nahem Osten geübte Praxis der Geiselnahme. Nach dem Rat vorliegenden Informationen hat die Hisbollah am 7. Oktober 2000 drei israelische Soldaten in der Grenzregion zwischen Israel und Libanon und nahezu gleichzeitig einen israelischen Geschäftsmann entführt, der in Europa weilte; Damit sollte die Freilassung von Libanesen und Palästinensern aus israelischer Haft erreicht werden. Israel hat unlängst die drei Soldaten offiziell für tot erklärt. Die israelische Regierung und die Familien der Entführten verlangen seitdem die Herausgabe der Leichname. 

Diese Fälle sind von den Vertretern der EU, insbesondere von dem Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, Herrn Javier SOLANA, und dem Sonderbeauftragten der EU für den Friedensprozess im Nahen Osten, Herrn MORAT1NOS, gegenüber Vertretern der Regierungen der Länder des Nahen Ostens zur Sprache gebracht worden. Sie werden auch weiterhin ihre regelmäßigen Kontakte zu diesen Ländern nutzen, um diese Bemühungen fortzusetzen, und zwar insbesondere was die Herausgabe der Leichname anbelangt. Die EU hat keine direkten Kontakte zur Hisbollah. 

Herr Solana hat am 11. Dezember 2001 die Familien der Entführten empfangen und ihnen zugesagt, dass er sich nach besten Kräften um eine rasche humanitäre Lösung bemühen wird. 

Israel hält seinerseits seit 1986 libanesische Staatsbürger in Haft ("Verwaltungshaft"); diese Praxis wird von der EU heftig kritisiert und ist vom Obersten Gerichtshof Israels für unrechtmäßig erklärt worden. Israel hat im Mai 2000 zehn Personen frei gelassen, hält jedoch nach Angaben von Amnesty International noch zwölf Libanesen fest. Die EU verurteilt weiterhin mit Nachdruck diese Praxis. Auf der zweiten Tagung des Assoziationsrates EU-Israel (20. November 2001) ist in der Erklärung der EU hierauf wie folgt hingewiesen worden: “Die Union erklärt erneut, dass sie nachdrücklich die Auffassung vertritt, dass die außergerichtliche Tötung und andere Übergriffe wie Verwaltungshaft nicht akzeptiert werden können und der Rechtsstaatlichkeit widersprechen. Die EU fordert die israelische Regierung auf, von diesen Praktiken abzulassen". 

Anlässlich der Konferenz der Hohen Vertragsparteien des Vierten Genfer Abkommens am 5. Dezember 2001 hat die Union die universelle Geltung dieses Abkommens bekräftigt und hervorgehoben, dass kein Zweifel darüber bestehen kann, dass das humanitäre Völkerrecht von allen Parteien in einem bewaffneten Konflikt geachtet wird muss.  

 
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