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Gemeinsame
Antwort auf die parlamentarische Anfrage von André Brie zur Lage im Nahen
Osten
Die
Europäische Union ist weiterhin tief besorgt über die im Nahem Osten geübte
Praxis der Geiselnahme. Nach dem Rat vorliegenden Informationen hat die
Hisbollah am 7. Oktober 2000 drei israelische Soldaten in der Grenzregion
zwischen Israel und Libanon und nahezu gleichzeitig einen israelischen
Geschäftsmann entführt, der in Europa weilte; Damit sollte die
Freilassung von Libanesen und Palästinensern aus israelischer Haft
erreicht werden. Israel hat unlängst die drei Soldaten offiziell für tot
erklärt. Die israelische Regierung und die Familien der Entführten
verlangen seitdem die Herausgabe der Leichname.
Diese
Fälle sind von den Vertretern der EU, insbesondere von dem Hohen
Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, Herrn Javier SOLANA,
und dem Sonderbeauftragten der EU für den Friedensprozess im Nahen Osten,
Herrn MORAT1NOS, gegenüber Vertretern der Regierungen der Länder des
Nahen Ostens zur Sprache gebracht worden. Sie werden auch weiterhin ihre
regelmäßigen Kontakte zu diesen Ländern nutzen, um diese Bemühungen
fortzusetzen, und zwar insbesondere was die Herausgabe der Leichname
anbelangt. Die EU hat keine direkten Kontakte zur Hisbollah.
Herr
Solana hat am 11. Dezember 2001 die Familien der Entführten empfangen und
ihnen zugesagt, dass er sich nach besten Kräften um eine rasche humanitäre
Lösung bemühen wird.
Israel
hält seinerseits seit 1986 libanesische Staatsbürger in Haft ("Verwaltungshaft");
diese Praxis wird von der EU heftig kritisiert und ist vom Obersten
Gerichtshof Israels für unrechtmäßig erklärt worden. Israel hat im Mai
2000 zehn Personen frei gelassen, hält jedoch nach Angaben von Amnesty
International noch zwölf Libanesen fest. Die EU verurteilt weiterhin mit
Nachdruck diese Praxis. Auf der zweiten Tagung des Assoziationsrates
EU-Israel (20. November 2001) ist in der Erklärung der EU hierauf wie
folgt hingewiesen worden: “Die Union erklärt erneut, dass sie nachdrücklich
die Auffassung vertritt, dass die außergerichtliche Tötung und andere Übergriffe
wie Verwaltungshaft nicht akzeptiert werden können und der
Rechtsstaatlichkeit widersprechen. Die EU fordert die israelische
Regierung auf, von diesen Praktiken abzulassen".
Anlässlich
der Konferenz der Hohen Vertragsparteien des Vierten Genfer Abkommens am
5. Dezember 2001 hat die Union die universelle Geltung dieses Abkommens
bekräftigt und hervorgehoben, dass kein Zweifel darüber bestehen kann,
dass das humanitäre Völkerrecht von allen Parteien in einem bewaffneten
Konflikt geachtet wird muss.
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