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30.11.2005: Schriftliche
Anfrage an die Europäische Kommission
WEEE Richtlinie
Bezug nehmend auf die
vor kurzem in Kraft getretene WEEE-Richtlinie möchte ich die Kommission
auf folgenden Sachverhalt aufmerksam
machen, welcher an mich durch ein kleines, innovatives Unternehmen
herangetragen wurde. Dieses entwickelte und produziert ein Produkt zum
Kopierschützen von Software, welches sowohl in Deutschland als auch in
einigen EU-Mitgliedsländern erfolgreich verkauft wird.
Beim Export dieses Produktes in andere
EU-Länder müssen die Kunden selbst eine Registrierung des Produktes (im
betreffenden Land) übernehmen und auch für die Entsorgungskosten
aufkommen, da sie per Gesetz automatisch zu Importeuren werden. Die
Registrierung ist meist sehr teuer und die Einarbeitung in die
komplizierten Abläufe der Entsorgung sehr arbeitsaufwendig. Trotz des
bestehenden Kaufinteresses schrecken die ausländischen Kunden des
bereffenden Unternehmens jedoch vor dem immensen Aufwand und aus
Kostengründen vorm Kauf zurück.
Die einzige Alternative wäre, sich in
allen 25 Mitgliedsstaaten registrieren zu lassen, was dem kleinen
Unternehmen (2-Mann-Betrieb) aus Kosten- und Aufwandsgründen absolut
unmöglich ist.
Dies ist kein Einzelbeispiel, denn nach
Schätzungen sind allein in Deutschland zwischen 10.000 und 20.000
Unternehmen von WEEE betroffen (davon sehr viele Kleinunternehmen). Der
Sachverhalt stellt EU-weit ein existentielles Problem für die betroffenen
Kleinunternehmen dar. Ein freier Elektrogerätewarenverkehr ist nur noch
für die Produkte gewährleistet, deren Hersteller in allen
EU-Mitgliedsstaaten registriert sind. Kleinunternehmen sind vom freien
Warenverkehr ausgeschlossen, da die nationalstaatlichen Einzelregelungen
der WEEE-Richtlinie wie Handelsschranken wirken.
Ich frage die Kommission daher:
-
ob sie sich dieses
Sachverhaltes bewußt ist ?
-
ob sie entsprechende
Änderungen der WEEE-Richtlinie in Betracht zieht ?
-
ob sie eine
dahingehende Modifizierung der WEEE-Richtlinie erwägt, bei der es einem
Land verboten wird, einen Hersteller, der bereits in seinem Heimatland
registriert ist, nochmals zur Registrierung und Entsorgungsorgansation
in anderen EU-Ländern zu zwingen ?
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