ANDRÉ BRIE    
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30.11.2005: Schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission

WEEE Richtlinie

 

Bezug nehmend auf die vor kurzem in Kraft getretene WEEE-Richtlinie möchte ich die Kommission auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen, welcher an mich durch ein kleines, innovatives Unternehmen herangetragen wurde. Dieses entwickelte und produziert ein Produkt zum Kopierschützen von Software, welches sowohl in Deutschland als auch in einigen EU-Mitgliedsländern erfolgreich verkauft wird.

Beim Export dieses Produktes in andere EU-Länder müssen die Kunden selbst eine Registrierung des Produktes (im betreffenden Land) übernehmen und auch für die Entsorgungskosten aufkommen, da sie per Gesetz automatisch zu Importeuren werden. Die Registrierung ist meist sehr teuer und die Einarbeitung in die komplizierten Abläufe der Entsorgung sehr arbeitsaufwendig. Trotz des bestehenden Kaufinteresses schrecken die ausländischen Kunden des bereffenden Unternehmens jedoch vor dem immensen Aufwand und aus Kostengründen vorm Kauf zurück.

Die einzige Alternative wäre, sich in allen 25 Mitgliedsstaaten registrieren zu lassen, was dem kleinen Unternehmen (2-Mann-Betrieb) aus Kosten- und Aufwandsgründen absolut unmöglich ist.

Dies ist kein Einzelbeispiel, denn nach Schätzungen sind allein in Deutschland zwischen 10.000 und 20.000 Unternehmen von WEEE betroffen (davon sehr viele Kleinunternehmen). Der Sachverhalt stellt EU-weit ein existentielles Problem für die betroffenen Kleinunternehmen dar. Ein freier Elektrogerätewarenverkehr ist nur noch für die Produkte gewährleistet, deren Hersteller in allen EU-Mitgliedsstaaten registriert sind. Kleinunternehmen sind vom freien Warenverkehr ausgeschlossen, da die nationalstaatlichen Einzelregelungen der WEEE-Richtlinie wie Handelsschranken wirken.

Ich frage die Kommission daher:

  • ob sie sich dieses Sachverhaltes bewußt ist ?
  • ob sie entsprechende Änderungen der WEEE-Richtlinie in Betracht zieht ?
  • ob sie eine dahingehende Modifizierung der WEEE-Richtlinie erwägt, bei der es einem Land verboten wird, einen Hersteller, der bereits in seinem Heimatland registriert ist, nochmals zur Registrierung und Entsorgungsorgansation in anderen EU-Ländern zu zwingen ?
 
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