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Mündliche
Anfrage (im Plenum) zur "Lage des Schiffbausektors in der
Gemeinschaft", 12. März 2001
Die
Entscheidung der EU Kommission, die auftragsbezogenen Subventionen
(Produktionsbeihilfen) für jedes neugebaute Schiff Anfang 2001 auslaufen
zu lassen, hat die Mehrzahl der europäischen Werften in eine schwierige
Situation gebracht. Einerseits hat sich Europas Schiffbauindustrie nach
drei Jahrzehnten erstmalig wieder stabilisiert. Andererseits sieht sich
dieser Industriezweig aber einem ruinösen Wettbewerbsdruck aus Fernost
ausgesetzt, der besonders durch die Republik Korea mit unlauteren Mitteln
geführt wird. Aus diesem Grund untersucht die EU Kommission noch bis
April, ob diese Praktiken vereinbar sind mit Südkoreas Verpflichtungen
innerhalb der Welthandelsorganisation, und man schließt auch eine Klage
gegen Südkorea nicht aus.
Die
soeben geschilderte Situation trifft auch auf die vier Werften in
Mecklenburg-Vorpommern zu, wobei dort noch ein weiteres erschwerendes
Problem hinzukommt – die Produktionsbeschränkungen. Letztere mussten
diese Werften hinnehmen als Gegengewicht für die Genehmigung hoher
Staatsbeihilfen, welche letztlich auch dazu führten, daß diese vier
Werften mittlerweile zu den modernsten in Europa gehören. Die Quote
bringt diese vier Werften aber zunehmend in Bedrängnis, denn inzwischen müssen
schon Auftraggeber abgewiesen werden, und ein Personalabbau von mehreren
hundert Stellen steht zu befürchten in einer Region, die ohnehin schon
strukturschwach und von großer Arbeitslosigkeit betroffen ist.
· Da zur Halbzeit der zehnjährigen Kapazitätsbeschränkung – also
ab 2001 – eine Öffnungsklausel eine Überprüfung der Produktionsbeschränkungen
zulässt, frage ich die Kommission, ob sie diese Kann-Bestimmung
heranziehen wird ?
· Ist sich die Kommission der Tatsache bewusst, dass der Anteil der
Werften Mecklenburg-Vorpommerns am europäischen Markt von 11.3 Prozent im
Jahr 1994 auf 6.9 Prozent im Jahr 1998 gesunken ist ?
· Hält es die Kommission nicht für sinnvoller, anstatt der
Produktionsbeschränkungen eine flexible Anpassung an die Nachfrage,
insbesondere im Bereich der Spezialschiffe, einzuführen ?
· Warum widersetzt sich die Kommission der Initiative, die
Produktionsbeihilfen begrenzt fortzusetzen, solange sich in den
Verhandlungen mit der Republik Korea noch keine Erfolge eingestellt haben
?
Antwort
des zuständigen EU Kommissars Mario Monti
Herr
Präsident, ich danke den drei Mitgliedern dieses Hohen Hauses für die
Darlegung ihrer Auffassungen.
Ich
möchte zunächst hervorheben, dass die Kommission die Bedeutung der europäischen
Schiffbauindustrie in jeder Hinsicht anerkennt und sich der besonderen
Schwierigkeiten, mit denen zahlreiche Werften konfrontiert werden,
durchaus bewusst ist. Wir sind uns über den Charakter dieser
Schwierigkeiten völlig im Klaren.
Die
Expansion der bereits überschuldeten südkoreanischen Werften wurde durch
weitere Darlehen ermöglicht, die ihnen von nicht unter
marktwirtschaftlichen Bedingungen operierenden Finanzinstituten gewährt
worden sind. Indirekte staatliche Eingriffe verschiedenster Art haben es Südkorea
erlaubt, Kapazitäten aufrecht zu erhalten, die bei Anwendung normaler
handelspolitischer Kriterien hätten abgebaut werden müssen, um sich auf
die tatsächliche Nachfrage am Markt einzustellen. Diese Überkapazitäten
wirken wie ein Totgewicht auf den Weltmarkt im Schiffbausektor und
bedrohen sogar die Existenz einiger europäischer Werften.
Nach
Auffassung der Kommission sollte den auf internationaler Ebene angewandten
unlauteren Wettbewerbspraktiken im Schiffbausektor durch geeignete
Verfahren begegnet werden. Das bedeutet zunächst im Wege von
Verhandlungen und in letzter Instanz im Rahmen der
Welthandelsorganisation.
Obwohl
Kommission Lamy in einer besseren Position als ich ist, um Ihnen den
gegenwärtigen Stand dieser Verhandlungen ausführlich darzulegen, kann
ich Ihnen versichern, dass sich die Kommission weiterhin nach Kräften um
eine Verhandlungslösung für dieses Problem bemühen wird. Sie ist
selbstverständlich bereit, diese Frage bei der Welthandelsorganisation
vorzubringen, und ist derzeit mit den notwendigen Vorarbeiten für die
Einleitung eines Verfahrens befasst. Kommission Lamy hat dies bereits den
südkoreanischen Behörden während eines Mitte Februar mit ihnen durchgeführten
Treffens unmissverständlich erklärt.
Sollten
die gegenwärtigen internationalen Verhandlungen zu keiner Lösung führen,
so hat sich die Kommission verpflichtet, dem Rat bis zum 1. Mai Bericht zu
erstatten und einen vorübergehenden Schutzmechanismus zur Unterstützung
des Schiffbausektors vorzuschlagen. Das bedeutet allerdings nicht, dass
die alten Bestimmungen über die Betriebsbeihilfen gemäß Artikel 3 der
Verordnung 1540/98 wieder eingeführt werden.
Im
Dritten Bericht der Kommission an den Rat über die Lage des Weltmarktes
im Schiffbausektor wird eindeutig bekräftigt, dass die im Rahmen dieser
Verordnung genehmigten Betriebsbeihilfen keine Lösung für die Probleme
des Welthandels darstellen.
Gerade
die typischen negativen Auswirkungen der Betriebsbeihilfen haben die
Kommission dazu veranlasst, einen weithin negativen Standpunkt zu
derartigen Beihilfen zu vertreten. Die Schiffbauindustrie war der letzte
Wirtschaftssektor, in dem solche Beihilfen noch erlaubt waren.
Ihnen
ist sicherlich bekannt, dass die Kommission jene Beihilfen befürwortet,
bei denen die durch eine staatliche Beihilfe verursachten
Wettbewerbsverzerrungen durch positive Wirkungen, die Anreize schaffen,
ausgeglichen werden. Aus diesem Grund hat die Kommission in ihrer
Entscheidung vom 29. November beschlossen, die Betriebsbeihilfen gemäß
Artikel 3 der Verordnung 1540/98 nicht zu verlängern.
In
dem bereits erwähnten Dritten Bericht der Kommission an den Rat über die
Lage des Weltmarkts im Schiffbausektor wurde bestätigt, dass die
auftragsbezogenen Betriebsbeihilfen zahlreiche negative Auswirkungen auf
den Binnenmarkt hatten. Diese Beihilfen waren mit hohen Kosten verbunden,
erfolgten nicht zielgerichtet und verfälschten den Wettbewerb innerhalb
der Gemeinschaft.
Die
Kommission richtet ihr besonderes Augenmerk auf die Form, die der vorübergehende
Schutzmechanismus haben müsste, sofern es uns nicht gelingen sollte, in
den Verhandlungen mit Südkorea zu einer zufriedenstellenden Lösung zu
gelangen: Zum einen müssen wir die in der Vergangenheit aufgetretenen
Probleme vermeiden und zum anderen ein wirksames Zusatzinstrument zu den
derzeit laufenden internationalen Verhandlungen und gegebenenfalls zu
einem Verfahren vor der WTO finden, damit die Werften der Gemeinschaft
einen Wettbewerb auf gleichberechtigter Grundlage und unter fairen
Bedingungen führen können.
Dieser
Mechanismus müsste insbesondere den unlauteren Praktiken Südkoreas während
des Zeitraums bis zum Abschluss des Verfahrens bei der WTO entgegenwirken
und auf jene Marktsegmente ausgerichtet sein, in denen die europäische
Industrie durch die unfairen Handelspraktiken Südkoreas unmittelbar
benachteiligt wird.
Ich
kann Ihnen versichern, dass wir intensiv an der Formulierung des
Vorschlags arbeiten. Wir werden unser Möglichstes tun, um zu gewährleisten,
dass er bis zu dem vom Rat festgelegten Termin vorgelegt werden kann,
sofern dies erforderlich sein sollte. Das Europäische Parlament wird
selbstverständlich über die jeweiligen Fortschritte unterrichtet. In der
Zwischenzeit darf kein Zweifel daran bestehen, dass die Kommission
entschlossen ist, einen Standpunkt zur Verteidigung jener Werften der
Gemeinschaft zu beziehen, die unter den Folgen unannehmbarer und den
internationalen Wettbewerb verfälschender Handelspraktiken zu leiden
haben.
Es
wurde speziell auf den Bereich der Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen
Bezug genommen.
(EN)
Darf ich an dieser Stelle einflechten, dass F&E für die europäische
Industrie von immenser Bedeutung ist, wenn sie die mittel- und
langfristigen Herausforderungen des Wettbewerbs meistern will. Daher
scheint es für die Kommission angebracht zu prüfen, ob eine Anpassung
der bestehenden Vorschriften in diesem Bereich erforderlich ist. Mit
dieser Prüfung wurde in Zusammenarbeit mit der Industrie bereits
begonnen.
Hinzufügen
möchte ich, dass die Kommission kürzlich ihren Vorschlag für das
Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung für den Zeitraum 2002-2006
verabschiedet hat. Herr Caudron hat darauf verwiesen. Mit dem Vorschlag
wird die Unterstützung von schiffbaubezogener Forschung und Entwicklung
im Rahmen einiger der neuen vorgeschlagenen Aktivitäten ermöglicht.
Beispiele hierfür sind: flexible und intelligente Produktionssysteme,
eingebettet in den dritten vorrangigen Themenbereich; intelligenter
Verkehr, Bestandteil des sechsten vorrangigen Themenbereichs, bzw. unter
der Überschrift „Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und
Technologiebedarf der Europäischen Union“.
In
diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass die Beihilfen für F&E
und andere gemäß Schiffbauverordnung zulässige Beihilfearten – wie
Sie wissen, gibt es ja mehrere – nicht den gleichen Umfang haben werden
wie die Betriebsbeihilfe. Jedoch scheinen die verfügbaren Maßnahmen zur
F&E-Hilfe nicht vollständig sondiert und ausgeschöpft zu sein. Ich
denke, die Mitgliedstaaten und die Industrie sollten hier größere
Anstrengungen unternehmen.
Herr
Präsident, ich komme nun zu dem letzten der angesprochenen Punkte, d.h.
zur Beschränkung der Produktionskapazitäten in den ostdeutschen Werften.
Ich möchte zunächst die Ursache und die Gründe für die Anordnung
dieser Kapazitätsbeschränkungen darlegen. Die Kapazitätsbeschränkung
wurde den Werften der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik durch
eine spezielle, im Jahr 1992 angenommene Richtlinie des Rates auferlegt,
die eine Abweichung von den damals für die Werften der Gemeinschaft
geltenden Vorschriften über Betriebsbeihilfen vorsah. Mit dieser
Ausnahmeregelung sollte den betreffenden Werften die Möglichkeit zur
Durchführung einer umfangreichen und dringend gebotenen Umstrukturierung
gegeben werden, um somit auf dem Markt wettbewerbsfähig zu werden. Zu
diesem Zweck erhielten die Werften erhebliche finanzielle Beihilfen. Es
sei hervorgehoben, dass mit diesen Beihilfen das Überleben der
betreffenden Werften gewährleistet werden sollte, da sie ohne eine
tiefgreifende Umstrukturierung nicht hätten auf den westlichen Märkten
agieren können. Die Gewährung beträchtlicher Beihilfen setzte jedoch
die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen voraus, um die
wettbewerbsverzerrenden Wirkungen dieser Beihilfen zu mildern. Aus diesem
Grund hat die Kommission damals besagten Werften Kapazitätsbeschränkungen
auferlegt, um eben die durch die bedeutende Höhe der gewährten Beihilfen
verursachte Verzerrung des Wettbewerbs auszugleichen. Die Kapazitätsbeschränkungen
wurden für einen Zeitraum von zehn Jahren festgelegt und sollten bis Ende
2005 gelten. Meine Dienste haben die Aufgabe, die Einhaltung dieser Beschränkungen
zu prüfen.
Der
für die Beschränkungen geltende Rechtsrahmen sieht allerdings vor, dass
ein Mitgliedstaat nach Ablauf der ersten fünf Jahre die Kommission um
eine Beendigung oder Überprüfung der betreffenden Beschränkungen
ersuchen kann. In Bezug auf die Frage, ob die Kommission von der in den
entsprechenden Vorschriften vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen
und zu prüfen gedenkt, ob eventuell eine Revision der Kapazitätsbeschränkungen
gerechtfertigt ist, möchte ich hervorheben, dass der Handlungsspielraum,
über den die Kommission bei einer solchen Entscheidung verfügt, äußerst
begrenzt ist. Die Kommission ist an die Bestimmungen der erwähnten
Richtlinie des Rates gebunden, kraft derer sie bei der Prüfung der Frage,
ob eine eventuelle Korrektur der Kapazitätsbeschränkungen möglich und
gerechtfertigt ist, das weltweit vorhandene Gleichgewicht zwischen Angebot
und Nachfrage im Schiffbausektor zu berücksichtigen hat. Ich bin bereit,
die gemäß den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehene Möglichkeit zur
Abänderung der gegenwärtigen Beschränkungen zu prüfen. Ich bin auch
bereit, eventuelle Vorschläge, die in diesem Sektor unterbreitet werden,
abzuwägen. Gleichwohl muss die Frage im Lichte der einschlägigen
Bestimmungen und Überwachungstätigkeit der Kommission gewissenhaft geprüft
werden. Uns ist bewusst, dass der Anteil der ostdeutschen Werften am europäischen
Markt von 11,3 Prozent im Jahr 1994 auf 6,9 Prozent im Jahr 1998 gesunken
ist; ich muss jedoch darauf hinweisen, dass dies nicht so sehr den durch
die Kapazitätsbeschränkungen erteilten Auflagen als vielmehr der
allgemeinen Entwicklung der Schiffbauindustrie in Europa geschuldet ist.
Europa
hat nach wie vor auf dem Weltmarkt eine führende Position beim Bau teurer
Kreuzfahrtschiffe inne. Seit Mitte der 90er Jahre hat die Nachfrage nach
Kreuzfahrtschiffen, die einen maßgeblichen Anteil am Gesamtumsatz der
europäischen Schiffbauindustrie haben, erheblich zugenommen. Die
ostdeutschen Werften stellen jedoch andere Schiffstypen wie beispielsweise
Containerschiffe her. Aufgrund des in Europa verzeichneten Zuwachses bei
der Produktion kostspieliger Kreuzfahrtschiffe ist der Anteil der
ostdeutschen Werften am Markt zurückgegangen. Das Hauptproblem scheint
daher nicht in der produzierten Menge, sondern eher in der Spezialisierung
der Werften auf bestimmte Schiffstypen zu liegen.
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