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Parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Dr. André Brie und Joost Lagendijk (Fraktion der
Grünen / Freie Europäische Allianz) an den Rat, 08. Oktober 2002
Minenfelder
an der (östlichen) Grenze Griechenlands zur Türkei
Bezug
nehmend auf einen Artikel in der Zeitung "Athens
News" (30.08.2002) gemäß welchem ein illegaler Einwanderer getötet
und zwei weitere verletzt wurden, nachdem sie in ein Minenfeld an
Griechenlands nordöstlicher Grenze zur Türkei gerieten, möchte ich die
Aufmerksamkeit des Rates auf dieses anhaltende Problem lenken. Obwohl es
in den letzten Jahren eine beträchtliche Anzahl von Minenopfern
(insbesondere illegale Einwanderer) gegeben hat berichtet der jüngste Landmine
Monitor Report 2002 (http://www.icbl.org/) "das es scheinbar keinen umfassenden Bericht über das Problem der Minen
in Griechenland gibt".
Angesichts
der Tatsache, daß die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei auch
eine Außengrenze der EU darstellt, frage ich den Rat:
·
ob er sich dieses
Problems bewußt ist ?
·
nach seiner Position zu
diesem anachronistischen und unmenschlichen Grenzregime ?
·
wie er diese Situation im
Lichte der Resolution des Europäischen Parlaments zu Anti-Personen Minen
(B5-0802/2000; Amtsblatt 12.07.2001) interpretiert, in welcher das
Parlament "die Europäische
Union auffordert sich zu verpflichten ... auf eine totale Abschaffung von
Anti-Personen Minen hinzuarbeiten"?
·
welche politischen,
finanziellen oder anderen Maßnahmen unternommen wurden (oder werden), um
Griechenland bei den notwendigen Minenräumaktivitäten zu unterstützen ?
E-2960/02
- Antwort
-
(20.Februar
2003)
Der
Rat ist sich des Problems der aus früheren Konflikten herrührenden
Minenfelder entlang der griechisch-türkischen Grenze, an der
explodierende Minen regelmäßig Opfer vor allem unter illegalen
Einwanderern fordern, bewusst.
Der
Rat bekennt sich allgemein zu dem Ziel der völligen Beseitigung von
Landminen. Dies findet Ausdruck in einer Reihe von Rechtsetzungsakten, wie
insbesondere der gemeinsamen GASP-Aktion von 1997 über Antipersonenminen
und den beiden Verordnungen von 2001 über Aktionen gegen
Antipersonenlandminen in Entwicklungsländern und in Drittländern mit
Ausnahme von Entwicklungsländern. Die beiden letztgenannten Rechtsakte
sind eine direkte Folgemaßnahme des Übereinkommens über das
Verbot des Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und Weitergabe von
Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Übereinkommen von Ottawa
bzw. Vertrag über das Verbot von Antipersonenminen); nach der gemeinsamen
GASP-Aktion hingegen können unter anderem spezifische Maßnahmen zu
Minenräumarbeiten und zu Hilfsmaßnahmen für die Opfer durchgeführt und
diesbezügliche Beiträge geleistet werden.
Was
speziell Griechenland und die Türkei anbelangt, so stehen beide Länder
kurz davor, gemeinsam ihre Ratifikations-(Griechenland) bzw.
Beitrittsurkunde (Türkei) zum Übereinkommen von Ottawa zu hinterlegen.
Durch die Kennzeichnung und Sicherung der griechischen Minenfelder entlang
der türkischen Grenze konnten griechischen Quellen zufolge die Zahl der
Unfälle um nahezu 90 % verringert werden (vgl. Landmine Monitor Report
2002 der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen).
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