ANDRÉ BRIE    
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Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. André Brie und Joost Lagendijk (Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz) an den Rat, 08. Oktober 2002  

Minenfelder an der (östlichen) Grenze Griechenlands zur Türkei

 

Bezug nehmend auf einen Artikel in der Zeitung "Athens News" (30.08.2002) gemäß welchem ein illegaler Einwanderer getötet und zwei weitere verletzt wurden, nachdem sie in ein Minenfeld an Griechenlands nordöstlicher Grenze zur Türkei gerieten, möchte ich die Aufmerksamkeit des Rates auf dieses anhaltende Problem lenken. Obwohl es in den letzten Jahren eine beträchtliche Anzahl von Minenopfern (insbesondere illegale Einwanderer) gegeben hat berichtet der jüngste Landmine Monitor Report 2002 (http://www.icbl.org/) "das es scheinbar keinen umfassenden Bericht über das Problem der Minen in Griechenland gibt".

Angesichts der Tatsache, daß die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei auch eine Außengrenze der EU darstellt, frage ich den Rat:

·     ob er sich dieses Problems bewußt ist ?

·     nach seiner Position zu diesem anachronistischen und unmenschlichen Grenzregime ?

·     wie er diese Situation im Lichte der Resolution des Europäischen Parlaments zu Anti-Personen Minen (B5-0802/2000; Amtsblatt 12.07.2001) interpretiert, in welcher das Parlament "die Europäische Union auffordert sich zu verpflichten ... auf eine totale Abschaffung von Anti-Personen Minen hinzuarbeiten"?

·     welche politischen, finanziellen oder anderen Maßnahmen unternommen wurden (oder werden), um Griechenland bei den notwendigen Minenräumaktivitäten zu unterstützen ?

 

 

E-2960/02 - Antwort - (20.Februar 2003)  

Der Rat ist sich des Problems der aus früheren Konflikten herrührenden Minenfelder entlang der griechisch-türkischen Grenze, an der explodierende Minen regelmäßig Opfer vor allem unter illegalen Einwanderern fordern, bewusst. 

Der Rat bekennt sich allgemein zu dem Ziel der völligen Beseitigung von Landminen. Dies findet Ausdruck in einer Reihe von Rechtsetzungsakten, wie insbesondere der gemeinsamen GASP-Aktion von 1997 über Antipersonenminen und den beiden Verordnungen von 2001 über Aktionen gegen Antipersonenlandminen in Entwicklungsländern und in Drittländern mit Ausnahme von Entwicklungsländern. Die beiden letztgenannten Rechtsakte sind eine direkte Folgemaßnahme des Übereinkommens über das  Verbot des Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Übereinkommen von Ottawa bzw. Vertrag über das Verbot von Antipersonenminen); nach der gemeinsamen GASP-Aktion hingegen können unter anderem spezifische Maßnahmen zu Minenräumarbeiten und zu Hilfsmaßnahmen für die Opfer durchgeführt und diesbezügliche Beiträge geleistet werden. 

Was speziell Griechenland und die Türkei anbelangt, so stehen beide Länder kurz davor, gemeinsam ihre Ratifikations-(Griechenland) bzw. Beitrittsurkunde (Türkei) zum Übereinkommen von Ottawa zu hinterlegen. Durch die Kennzeichnung und Sicherung der griechischen Minenfelder entlang der türkischen Grenze konnten griechischen Quellen zufolge die Zahl der Unfälle um nahezu 90 % verringert werden (vgl. Landmine Monitor Report 2002 der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen).  

 
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