ANDRÉ BRIE    
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27.09.2005: Dr. André Brie: Anfrage und Antwort der Europäischen Kommission

Haushaltslinie A-3035 zur Unterstützung der Erhaltung der Stätten der von den Nationalsozialisten errichteten Konzentrationslager als historische Mahnmale 

 

Bezug nehmend auf die Haushaltslinie A-3035 zur Unterstützung der Erhaltung der Stätten der von den Nationalsozialisten errichteten Konzentrationslager als historische Mahnmale frage ich die Kommission:

·     warum bei den im Rahmen dieser Haushaltslinie veröffentlichten Ausschreibungen ehemalige Kriegsgefangene und/oder Zwangsarbeiter als mögliche Zielgruppen nicht berücksichtigt wurden bzw. werden ?

·     ob dies eine bewußte Entscheidung der EU-Kommission ist und wie diese gegebenenfalls begründet wird ?

·     ob sie unter Umständen bereit ist, darüber nachzudenken, oben genannte Personengruppen als Zielgruppen bei künftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen?

 

E-3544/05DE - Antwort von Herrn Figel’ im Namen der Kommission (17.11.2005) 

 

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten daran erinnern, dass die Maßnahmen zum Schutz der nationalsozialistischen Konzentrationslager als historische Gedenkstätten (ehemalige Haushaltslinie A-3035) inzwischen im Rahmen von Aktionsbereich 3 des Beschlusses Nr. 792/2004/EG des Rates und des Europäischen Parlaments durchgeführt werden[1]. Die Annahme einer Rechtsgrundlage war durch die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2] notwendig geworden, die vorschreibt, dass für bestehende Fördermaßnahmen ein Basisrechtsakt erlassen werden muss. 

Durch die Annahme dieser neuen Rechtsgrundlage haben das Parlament und der Rat beschlossen, die von der ehemaligen Haushaltslinie A-3035 abgedeckten Maßnahmen fortzuführen und auszuweiten, indem sie Projekte unterstützen, die auf die „Erhaltung der wichtigsten mit der Deportation in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion — symbolisiert durch die an den Stätten der ehemaligen Lager sowie an anderen Orten des Leidens und der Auslöschung ganzer Bevölkerungsgruppen errichteten Denkmäler — und Bewahrung des Gedenkens an die Opfer an diesen Stätten“ abzielen. Die verfügbaren jährlichen Mittel belaufen sich auf 800 000 €. 

Die Kommission setzt diese Gemeinschaftsaktion gemäß den vom Parlament und vom Rat festgelegten Zielen durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen um. Daher können alle Einrichtungen, die Projekte zur Erinnerung an die Opfer der Deportationen, der Konzentrationslager und anderer Orte zur Auslöschung ganzer Bevölkerungsgruppen durchführen, gefördert werden, wenn sie die in der Leistungsbeschreibung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen erfüllen. 

Die Kommission erinnert den Herrn Abgeordneten daran, dass die Bedingungen für die Bewilligung eines Zuschusses gemäß der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften angewendet werden und in den Leistungsbeschreibungen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen klar erläutert werden.


 

[1]     Beschluss Nr. 792/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf Europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen, ABl. L 138 vom 30.4.2004.

[2]     Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, ABl. L 248 vom 16.9.2002.

 
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