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27.09.2005: Dr. André Brie: Anfrage und Antwort der Europäischen Kommission
Haushaltslinie A-3035 zur Unterstützung der Erhaltung der Stätten der von
den Nationalsozialisten errichteten Konzentrationslager als historische
Mahnmale
Bezug
nehmend auf die Haushaltslinie A-3035 zur Unterstützung der Erhaltung der
Stätten der von den Nationalsozialisten errichteten Konzentrationslager
als historische Mahnmale frage ich die Kommission:
·
warum bei den im
Rahmen dieser Haushaltslinie veröffentlichten Ausschreibungen ehemalige
Kriegsgefangene und/oder Zwangsarbeiter als mögliche Zielgruppen nicht
berücksichtigt wurden bzw. werden ?
·
ob dies eine bewußte
Entscheidung der EU-Kommission ist und wie diese gegebenenfalls begründet
wird ?
·
ob sie unter
Umständen bereit ist, darüber nachzudenken, oben genannte Personengruppen
als Zielgruppen bei künftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen?
E-3544/05DE - Antwort von Herrn Figel’ im Namen
der Kommission (17.11.2005)
Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten daran
erinnern, dass die Maßnahmen zum Schutz der nationalsozialistischen
Konzentrationslager als historische Gedenkstätten (ehemalige
Haushaltslinie A-3035) inzwischen im Rahmen von Aktionsbereich 3 des
Beschlusses Nr. 792/2004/EG des Rates und des Europäischen Parlaments
durchgeführt werden.
Die Annahme einer Rechtsgrundlage war durch die Haushaltsordnung für den
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften
notwendig geworden, die vorschreibt, dass für bestehende Fördermaßnahmen
ein Basisrechtsakt erlassen werden muss.
Durch die Annahme dieser neuen Rechtsgrundlage haben
das Parlament und der Rat beschlossen, die von der ehemaligen
Haushaltslinie A-3035 abgedeckten Maßnahmen fortzuführen und auszuweiten,
indem sie Projekte unterstützen, die auf die „Erhaltung der wichtigsten
mit der Deportation in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und
ihrer Mahnmalfunktion — symbolisiert durch die an den Stätten der
ehemaligen Lager sowie an anderen Orten des Leidens und der Auslöschung
ganzer Bevölkerungsgruppen errichteten Denkmäler — und Bewahrung des
Gedenkens an die Opfer an diesen Stätten“ abzielen. Die verfügbaren
jährlichen Mittel belaufen sich auf 800 000 €.
Die Kommission setzt diese Gemeinschaftsaktion gemäß
den vom Parlament und vom Rat festgelegten Zielen durch Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen um. Daher können alle Einrichtungen, die
Projekte zur Erinnerung an die Opfer der Deportationen, der
Konzentrationslager und anderer Orte zur Auslöschung ganzer
Bevölkerungsgruppen durchführen, gefördert werden, wenn sie die in der
Leistungsbeschreibung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
genannten Bedingungen erfüllen.
Die Kommission erinnert den Herrn Abgeordneten daran,
dass die Bedingungen für die Bewilligung eines Zuschusses gemäß der
Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften angewendet werden und in den Leistungsbeschreibungen der
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen klar erläutert werden.
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