ANDRÉ BRIE    
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Schriftliche Anfrage von André Brie (GUE/NGL) an den Rat

Erste Überprüfungskonferenz zur Chemiewaffen-Konvention (CWC)

 

Im Vorfeld der ersten Überprüfungskonferenz zur Chemiewaffen-Konvention (CWC), die für April 2003 geplant ist, sollte der Rat auf zuverlässige Informationen aufmerksam gemacht werden, wonach die US-Streitkräfte mit der Erforschung und Entwicklung sogenannter nicht-tödlicher chemischer Stoffe für eine breite Palette von möglichen zivilen und militärischen Einsatzzwecken begonnen haben. Außerdem kündigte Donald Rumsfeld in einer Sitzung des Streitkräfteausschusses des Repräsentantenhauses (am 5. Februar 2003) nicht nur seinen Wunsch an, chemische Waffen in einem möglichen Krieg gegen den Irak einzusetzen, sondern griff auch die „Zwangsjacke“ an, die dem Einsatz dieser Waffen durch Verbote in internationalen Verträgen auferlegt würde. Ein solcher Einsatz wäre nach der 1993 geschlossenen Chemiewaffen-Konvention, der zufolge die Entwicklung, die Herstellung und der Einsatz chemischer Waffen verboten sind, und dem 1925 geschlossenen Genfer Protokoll, das den Einsatz chemischer Waffen als Methode der Kriegführung verbietet, rechtswidrig. 

Kann der Rat angesichts dieser Entwicklung die folgenden Fragen beantworten:

          Ist er sich des Problems bewusst?

          Wie beurteilt er eine derart anachronistische Haltung (einerseits soll mit der UN-Resolution 1441 versucht werden, solche Waffen [unter anderen] im Irak zu vernichten, während die Regierung der Vereinigten Staaten andererseits mit ihrem Einsatz droht)?

          Welche Schritte beabsichtigt der Rat, um sich für die aktive Verteidigung der Chemiewaffen-Konvention gegen Versuche zu engagieren, dieses einzigartige internationale Abrüstungsinstrument zu untergraben, und die Achtung des Rechts zu wahren? 

 

P-1030/03 Antwort (22.7.2003) 

Für den Rat stellt die erste Überprüfungskonferenz zum Chemiewaffenübereinkommen ein bedeu­tendes Ereignis in der Geschichte dieser multilateralen Übereinkunft dar, die in vielerlei Hinsicht tatsächlich einzigartig ist. 

Die Mitgliedstaaten haben erneut ihr Festhalten an mehreren zentralen Aspekten der Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens bekundet. Hierzu zählen seine Universalität, der Grundsatz, wonach alle Länder, die das Übereinkommen ratifiziert haben, möglichst umfassende innerstaat­liche Durchführungsmaßnahmen zu dem Übereinkommen treffen müssen, sowie der Grundsatz der Einhaltung (und die mögliche Durchführung von Verdachtsinspektionen). 

Die Konferenz bietet außerdem die Möglichkeit, das in den Artikeln 1 und 2 des Übereinkommens festgelegte Verbot des Einsatzes chemischer Waffen zu bestätigen. Dieses Verbot bildet die eigentliche Grundlage des Übereinkommens. Nach Ansicht der Mitgliedstaaten darf es in diesem Bereich keinen Raum für Kompromisse geben. Das bedeutet, dass die Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens - selbst durch Nichtvertragsstaaten - eine wichtige und unersetzbare Aufgabe ist.    

 
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