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Schriftliche
Anfrage von André Brie (GUE/NGL) an
den Rat
Erste
Überprüfungskonferenz zur Chemiewaffen-Konvention (CWC)
Im Vorfeld der ersten Überprüfungskonferenz
zur Chemiewaffen-Konvention (CWC), die für April 2003 geplant ist, sollte
der Rat auf zuverlässige Informationen aufmerksam gemacht werden, wonach
die US-Streitkräfte mit der Erforschung und Entwicklung sogenannter
nicht-tödlicher chemischer Stoffe für eine breite Palette von möglichen
zivilen und militärischen Einsatzzwecken begonnen haben. Außerdem kündigte
Donald Rumsfeld in einer Sitzung des Streitkräfteausschusses des Repräsentantenhauses
(am 5. Februar 2003) nicht nur seinen Wunsch an, chemische Waffen in einem
möglichen Krieg gegen den Irak einzusetzen, sondern griff auch die
„Zwangsjacke“ an, die dem Einsatz dieser Waffen durch Verbote in
internationalen Verträgen auferlegt würde. Ein solcher Einsatz wäre
nach der 1993 geschlossenen Chemiewaffen-Konvention, der zufolge die
Entwicklung, die Herstellung und der Einsatz chemischer Waffen verboten
sind, und dem 1925 geschlossenen Genfer Protokoll, das den Einsatz
chemischer Waffen als Methode der Kriegführung verbietet, rechtswidrig.
Kann der Rat angesichts
dieser Entwicklung die folgenden Fragen beantworten:
– Ist er sich des
Problems bewusst?
–
Wie beurteilt er eine derart anachronistische Haltung (einerseits
soll mit der UN-Resolution 1441 versucht werden, solche Waffen [unter
anderen] im Irak zu vernichten, während die Regierung der Vereinigten
Staaten andererseits mit ihrem Einsatz droht)?
–
Welche Schritte beabsichtigt der Rat, um sich für die aktive
Verteidigung der Chemiewaffen-Konvention gegen Versuche zu engagieren,
dieses einzigartige internationale Abrüstungsinstrument zu untergraben,
und die Achtung des Rechts zu wahren?
P-1030/03 Antwort
(22.7.2003)
Für den Rat stellt die
erste Überprüfungskonferenz zum Chemiewaffenübereinkommen ein bedeutendes
Ereignis in der Geschichte dieser multilateralen Übereinkunft dar, die in
vielerlei Hinsicht tatsächlich einzigartig ist.
Die Mitgliedstaaten haben
erneut ihr Festhalten an mehreren zentralen Aspekten der Umsetzung des
Chemiewaffenübereinkommens bekundet. Hierzu zählen seine Universalität,
der Grundsatz, wonach alle Länder, die das Übereinkommen ratifiziert
haben, möglichst umfassende innerstaatliche Durchführungsmaßnahmen zu
dem Übereinkommen treffen müssen, sowie der Grundsatz der Einhaltung
(und die mögliche Durchführung von Verdachtsinspektionen).
Die Konferenz bietet außerdem
die Möglichkeit, das in den Artikeln 1 und 2 des Übereinkommens
festgelegte Verbot des Einsatzes chemischer Waffen zu bestätigen. Dieses
Verbot bildet die eigentliche Grundlage des Übereinkommens. Nach Ansicht
der Mitgliedstaaten darf es in diesem Bereich keinen Raum für Kompromisse
geben. Das bedeutet, dass die Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens
- selbst durch Nichtvertragsstaaten - eine wichtige und unersetzbare
Aufgabe ist.
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