ANDRÉ BRIE    
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Schriftliche Anfrage an den Rat, 16. Mai 2001  

"Situation hinsichtlich der C-Waffen-Konvention"

 

Die Konvention über das Verbot der Chemischen Waffen stellt einen der umfassendsten und wichtigsten internationalen Abrüstungsverträge dar. Sein Kontrollmechanismus ist seinerzeit als beispielgebend gefeiert worden, nicht zuletzt durch die Regierungen der EU-Mitgliedsländer. Durch die Konvention unterwerfen sich erstmalig Vertragsstaaten zu gleichen Bedingungen einer wirksamen internationalen Kontrolle. Das Technische Sekretariat der Organisation zum Verbot chemischer Waffen hat inzwischen etwa 1000 internationale Inspektionen durchgeführt, von denen zwei Drittel Lagerstätten und Produktionsanlagen chemischer Waffen, ein Drittel der chemischen Industrie galten. 

Inzwischen ist die Effektivität und Unabhängigkeit der Inspektionen jedoch geschmälert worden, da z.B. erstens durch nachträglich erlassene Bestimmungen die Inspektoren gezwungen werden, Photokopien ihrer Beobachtungsnotizen der inspizierten Seite am Ende der Inspektion auszuhändigen. Zweitens ist die Organisation in eine finanzielle Krise gestürzt worden, da wichtige Mitgliedstaaten ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkamen. Gegenwärtig können zahlreiche notwendige Kontrollen, vor allem der chemischen Industrie, aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt werden.

 

Ich frage den Rat:

1. Hat sich der Rat mit der Situation hinsichtlich der C-Waffen-Konvention befasst, und welche Schritte werden gegebenenfalls durch den Rat zur Überwindung der Finanzkrise der Organisation zum Verbot chemischer Waffen erwogen?

2. Wie schätzt der Rat die nachträgliche Änderung von Kontrollbestimmungen ein und sieht er in ihnen eine Vertragsveränderung, die im Widerspruch zum Konventionsartikel XV steht, der ein besonderes Verfahren und Ratifikationsprozesse in allen Mitgliedstaaten der Konvention verlangt?

3. Ist der Rat bereit, ein internationales Hilfsprogramm für die Vernichtung der chemischen Waffen in Russland zu unterstützen?  

 

Antwort des Rates vom 29. November 2001  

Der Rat teilt die Besorgnis des Herrn Abgeordneten hinsichtlich der schwierigen Finanzlage der Organisation für das Verbot chemischer Waffen. In der Erklärung, die der Vorsitz auf der 6. Konferenz der Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens (Den Haag, 14.-18. Mai 2001) im Namen der EU abgab, betonte die EU, dass die Situation entschiedene Maßnahmen sowohl zur Lösung der akuten Finanzprobleme als auch zur Inangriffnahme der strukturellen Haushaltsprobleme erfordere, und sie hob hervor, wie wichtig diese Frage für die volle und effektive Anwendung des Chemiewaffenübereinkommens sei. 

Was die Einzelheiten der 5 Inspektionen anbelangt, so heißt es in Nummer 50 des Teils II (Allgemeine Verifikationsregeln) des "Verifikationsanhangs" zum Übereinkommen: "Der inspizierte Vertragsstaat erhält auf Verlangen Kopien der vom technischen Sekretariat gesammelten Informationen und Daten über seine Einrichtung(en)." 

Am 17. Dezember 1999 hat der Rat eine Gemeinsame Aktion über ein Kooperationsprogramm der Europäischen Union für Nichtverbreitung und Abrüstung in der Russischen Föderation angenommen. Ziel des Programms ist es, der Russischen Föderation in ihren Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung beizustehen. In diesem Rahmen werden Installierungsdienstleistungen und Ausrüstungen im Wert von fast 6 Mio. Euro für Projekte im Zusammenhang mit der Anlage für die Vernichtung chemischer Waffen in Gornyj bereitgestellt.     

 
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