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Schriftliche
Anfrage an den Rat, 16.
Mai 2001
"Situation
hinsichtlich der C-Waffen-Konvention"
Die
Konvention über das Verbot der Chemischen Waffen stellt einen der
umfassendsten und wichtigsten internationalen Abrüstungsverträge dar.
Sein Kontrollmechanismus ist seinerzeit als beispielgebend gefeiert
worden, nicht zuletzt durch die Regierungen der EU-Mitgliedsländer. Durch
die Konvention unterwerfen sich erstmalig Vertragsstaaten zu gleichen
Bedingungen einer wirksamen internationalen Kontrolle. Das Technische
Sekretariat der Organisation zum Verbot chemischer Waffen hat inzwischen
etwa 1000 internationale Inspektionen durchgeführt, von denen zwei
Drittel Lagerstätten und Produktionsanlagen chemischer Waffen, ein
Drittel der chemischen Industrie galten.
Inzwischen
ist die Effektivität und Unabhängigkeit der Inspektionen jedoch geschmälert
worden, da z.B. erstens durch nachträglich erlassene Bestimmungen die
Inspektoren gezwungen werden, Photokopien ihrer Beobachtungsnotizen der
inspizierten Seite am Ende der Inspektion auszuhändigen. Zweitens ist die
Organisation in eine finanzielle Krise gestürzt worden, da wichtige
Mitgliedstaaten ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkamen. Gegenwärtig
können zahlreiche notwendige Kontrollen, vor allem der chemischen
Industrie, aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt werden.
Ich
frage den Rat:
1.
Hat sich der Rat mit der Situation hinsichtlich der C-Waffen-Konvention
befasst, und welche Schritte werden gegebenenfalls durch den Rat zur Überwindung
der Finanzkrise der Organisation zum Verbot chemischer Waffen erwogen?
2.
Wie schätzt der Rat die nachträgliche Änderung von Kontrollbestimmungen
ein und sieht er in ihnen eine Vertragsveränderung, die im Widerspruch
zum Konventionsartikel XV steht, der ein besonderes Verfahren und
Ratifikationsprozesse in allen Mitgliedstaaten der Konvention verlangt?
3.
Ist der Rat bereit, ein internationales Hilfsprogramm für die Vernichtung
der chemischen Waffen in Russland zu unterstützen?
Antwort
des Rates vom 29. November 2001
Der
Rat teilt die Besorgnis des Herrn Abgeordneten hinsichtlich der
schwierigen Finanzlage der Organisation für das Verbot chemischer Waffen.
In der Erklärung, die der Vorsitz auf der 6. Konferenz der
Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens (Den Haag, 14.-18. Mai
2001) im Namen der EU abgab, betonte die EU, dass die Situation
entschiedene Maßnahmen sowohl zur Lösung der akuten Finanzprobleme als
auch zur Inangriffnahme der strukturellen Haushaltsprobleme erfordere, und
sie hob hervor, wie wichtig diese Frage für die volle und effektive
Anwendung des Chemiewaffenübereinkommens sei.
Was
die Einzelheiten der 5 Inspektionen anbelangt, so heißt es in Nummer 50
des Teils II (Allgemeine Verifikationsregeln) des
"Verifikationsanhangs" zum Übereinkommen: "Der inspizierte
Vertragsstaat erhält auf Verlangen Kopien der vom technischen Sekretariat
gesammelten Informationen und Daten über seine Einrichtung(en)."
Am
17. Dezember 1999 hat der Rat eine Gemeinsame Aktion über ein
Kooperationsprogramm der Europäischen Union für Nichtverbreitung und Abrüstung
in der Russischen Föderation angenommen. Ziel des Programms ist es, der
Russischen Föderation in ihren Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung
beizustehen. In diesem Rahmen werden Installierungsdienstleistungen und
Ausrüstungen im Wert von fast 6 Mio. Euro für Projekte im Zusammenhang
mit der Anlage für die Vernichtung chemischer Waffen in Gornyj
bereitgestellt.
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