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Parlamentarische
Anfrage an die EU-Kommission, 20. Juni 2002
"Verletzung
verschiedener EU Richtlinien und Bestimmungen im Zusammenhang mit der
Errichtung eines Luft-Boden-Schießplatzes in Brandenburg"
Bezug
nehmend auf konkrete Planungen des Verteidigungsministeriums der
Bundesrepublik Deutschland, in der Kyritz-Ruppiner-Heide (Brandenburg)
einen Luft-Boden-Schießplatz zu errichten, frage ich die EU Kommission,
ob sie bereits irgendwie Kenntnis von diesen Bestrebungen erlangt hat ?
Sollte dies nicht der Fall sein, möchte ich die Kommission bitten, zu
folgender Problematik Stellung zu nehmen.
Soeben
erwähnter Luft-Boden-Schießplatz soll in unmittelbarar Nähe zum Müritz-Nationalpark
errichtet werden (das Anfluggebiet wäre genau über dem Nationalpark),
was laut verschiedener Analysen nicht nur einigen nationalen sondern auch
folgenden internationalen Bestimmungen zuwiderlaufen würde:
·
das Gebiet des Nationalparks ist
Vogelschutzgebiet nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie
(79/409/EWG);
·
Teile des Nationalparks sind der
EU Kommission als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der
FFH-Richtlinie (92/43/EWG, Fauna-Flora-Habitat RL) gemeldet worden;
·
der Müritz-Nationalpark ist
Bestandteil des kohärenten Netzes "Natura 2000";
·
die Bundesrepublik Deutschland
wird durch eine Gemeinschaftliche Richtlinie verpflichtet, alles zu
unterlassen, was dem Schutzzweck Europäischer Schutzgebiete zuwiderläuft
(Verbot wird konkretisiert in Art. 6 Abs. 2-4 FFH-Richtlinie und Par. 19c
BNatSchG durch Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung).
Ich
frage daher die EU Kommission, ob sie angesichts dieser vertraglichen
Verletzungen sowie einer möglichen Rückforderung von EU-Fördermitteln:
·
bereit und in der Lage ist, diese
Problematik schnellstmöglich vor Ort zu untersuchen ?
·
präventiv tätig werden kann,
wird und in welcher Form?
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