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Schriftliche
Anfrage von André Brie (GUE/NGL)an
den Rat (11.04.2002)
Reaktion
auf Äußerungen des britischen Verteidigungsministers Geoff Hoon zur
Politik Großbritanniens gegenüber dem Irak und zum potentiellen Einsatz
von Atomwaffen
Ich möchte den Rat auf jüngste
Äußerungen des britischen Verteidigungsminister Geoff Hoon hinweisen,
wonach Großbritannien sehr wohl berechtigt wäre, für den Fall, dass
Saddam Hussein als Bedrohung empfunden wird, ohne UN-Mandat Gewalt
anzuwenden, einschließlich des Einsatzes von Atomwaffen im Extremfall
(Financial Times vom 25.März 2002).
Ist der Rat der Auffassung
dass diese Äußerungen im Einklang mit dem Völkerrecht stehen,
insbesondere angesichts:
- der auf der 3514.Tagung des
UN-Sicherheitsrats (am 11.April 1995)verabschiedeten Resolution des
Sicherheitsrats 984 (1995),insbesondere Ziffer 1:„nimmt mit Dank
Kenntnis von den von einem jeden der Kernwaffenstaaten abgegebenen Erklärungen
(S/1995/261,S/1995/262,S/1995/263, S/1995/264,S/1995/265),in denen diese
Staaten den Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragsparteien des Vertrags über
die Nichtverbreitung von Kernwaffen sind, Sicherheitsgarantien gegen den
Einsatz von Kernwaffen geben “;
- der Erklärung des
Vereinigten Königreichs, wonach es keine Atomwaffen gegen
Nichtkernwaffenstaaten einsetzen wird, die Vertragsparteien des Vertrags
über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sind, außer im Falle eines von
einem Nichtkernwaffenstaat gemeinsam oder im Bündnis mit einem
Kernwaffenstaat durchgeführten oder unterstützten Einmarsches oder
anders gearteten Angriffs auf das Vereinigte Königreich, seine abhängigen
Gebiete, seine Streitkräfte oder anderen Truppen, seine Verbündeten oder
einen Staat, dem es eine Sicherheitszusage gegeben hat;
- des auf Antrag der
Vollversammlung der Vereinten Nationen erstellten Gutachtens des
Internationalen Gerichtshofs vom 8.Juli 1996 zur Frage der Rechtmäßigkeit
der Androhung des Einsatzes oder des Einsatzes von Atomwaffen und
insbesondere seinen Verfügungen, wonach die Androhung oder Anwendung von
Gewalt mittels Atomwaffen, die gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta der
Vereinten Nationen verstößt und nicht alle Anforderungen von Artikel 51
erfüllt, illegal ist und die Androhung des Einsatzes oder der Einsatz von
Atomwaffen grundsätzlich gegen die für bewaffnete Konflikte geltenden völkerrechtlichen
Bestimmungen und insbesondere gegen die Grundsätze und Regeln des humanitären
Rechts. verstößt; darüber hinaus hat der Internationale Gerichtshof die
Charta der Vereinten Nationen dahingehend ausgelegt, dass die in Artikel 2
Absatz 4 der Charta verwendeten Begriffe „Androhung “und „Anwendung
“von Gewalt zusammengehören, sodass, falls die Anwendung von Gewalt in
einem bestimmten Fall aus welchem Grund auch immer illegal ist, dann auch
die Androhung von Gewalt illegal ist?
Antwort (03.10.2002)
Es ist nicht Sache des Rates,
die Erklärungen des britischen Verteidigungsministers zu kommentieren.
Der Rat ist auch weiterhin der Überzeugung, dass Irak die Resolutionen
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, vor allem die Resolutionen
687,1284 und 1382,in vollem Umfang und bedingungslos einhalten muss.
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