ANDRÉ BRIE    
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Schriftliche Anfrage von André Brie (GUE/NGL)an den Rat (11.04.2002) 

Reaktion auf Äußerungen des britischen Verteidigungsministers Geoff Hoon zur Politik Großbritanniens gegenüber dem Irak und zum potentiellen Einsatz von Atomwaffen

 

Ich möchte den Rat auf jüngste Äußerungen des britischen Verteidigungsminister Geoff Hoon hinweisen, wonach Großbritannien sehr wohl berechtigt wäre, für den Fall, dass Saddam Hussein als Bedrohung empfunden wird, ohne UN-Mandat Gewalt anzuwenden, einschließlich des Einsatzes von Atomwaffen im Extremfall (Financial Times vom 25.März 2002). 

Ist der Rat der Auffassung dass diese Äußerungen im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, insbesondere angesichts:

- der auf der 3514.Tagung des UN-Sicherheitsrats (am 11.April 1995)verabschiedeten Resolution des Sicherheitsrats 984 (1995),insbesondere Ziffer 1:„nimmt mit Dank Kenntnis von den von einem jeden der Kernwaffenstaaten abgegebenen Erklärungen (S/1995/261,S/1995/262,S/1995/263, S/1995/264,S/1995/265),in denen diese Staaten den Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragsparteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sind, Sicherheitsgarantien gegen den Einsatz von Kernwaffen geben “;

- der Erklärung des Vereinigten Königreichs, wonach es keine Atomwaffen gegen Nichtkernwaffenstaaten einsetzen wird, die Vertragsparteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sind, außer im Falle eines von einem Nichtkernwaffenstaat gemeinsam oder im Bündnis mit einem Kernwaffenstaat durchgeführten oder unterstützten Einmarsches oder anders gearteten Angriffs auf das Vereinigte Königreich, seine abhängigen Gebiete, seine Streitkräfte oder anderen Truppen, seine Verbündeten oder einen Staat, dem es eine Sicherheitszusage gegeben hat;

- des auf Antrag der Vollversammlung der Vereinten Nationen erstellten Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs vom 8.Juli 1996 zur Frage der Rechtmäßigkeit der Androhung des Einsatzes oder des Einsatzes von Atomwaffen und insbesondere seinen Verfügungen, wonach die Androhung oder Anwendung von Gewalt mittels Atomwaffen, die gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verstößt und nicht alle Anforderungen von Artikel 51 erfüllt, illegal ist und die Androhung des Einsatzes oder der Einsatz von Atomwaffen grundsätzlich gegen die für bewaffnete Konflikte geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen und insbesondere gegen die Grundsätze und Regeln des humanitären Rechts. verstößt; darüber hinaus hat der Internationale Gerichtshof die Charta der Vereinten Nationen dahingehend ausgelegt, dass die in Artikel 2 Absatz 4 der Charta verwendeten Begriffe „Androhung “und „Anwendung “von Gewalt zusammengehören, sodass, falls die Anwendung von Gewalt in einem bestimmten Fall aus welchem Grund auch immer illegal ist, dann auch die Androhung von Gewalt illegal ist?

 

 

Antwort (03.10.2002)

Es ist nicht Sache des Rates, die Erklärungen des britischen Verteidigungsministers zu kommentieren. Der Rat ist auch weiterhin der Überzeugung, dass Irak die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, vor allem die Resolutionen 687,1284 und 1382,in vollem Umfang und bedingungslos einhalten muss.  

 
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