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Schriftliche Anfrage von André Brie (GUE/NGL)an
die Kommission (01.03.2002)
Einhaltung
finanzieller Zusagen der EU gegenüber Jugoslawien
In einem Interview mit dem deutschen Nachrichtenmagazin
DER SPIEGEL (Ausgabe 9/2002)machte der jugoslawische Premierminister, Herr
Zoran Djindjic, folgende Aussagen:
- im vergangenen Jahr 2001 hätte die Europäische Union
Jugoslawien von versprochenen 300 Millionen Euro zunächst zwei Drittel
zur Tilgung von Schulden aus der Miloseviæ-Zeit abgezogen,um nach einem
(damaligen) SPIEGEL-Interview kurz darauf 45 Millionen Euro zu bewilligen;
diese 45 Millionen Euro zieht die EU wiederum in den Jahren 2002-2004 in
drei Raten ab;
- von der im vergangenen Jahr 2001 zugesagten Soforthilfe
für Jugoslawien in Höhe von 1,3 Milliarden Dollar seien bisher kaum 500
Millionen Dollar ausgezahlt worden.
Bezug nehmend auf dieses Interview frage ich die
Kommission ob sie diese Aussagen bestätigen kann?
Welche konkreten Fakten sie vorbringen kann, sofern diese
Aussagen nicht bestätigt werden können?
Ob sie sich der enormen Bedeutung der Einhaltung
finanzieller Zusagen für die Aufrechterhaltung der Stabilität in
Jugoslawien sowie des eingeschlagenen Reformkurses der Regierung bewusst
ist?
Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission
(11.04.2002)
Die Kommission hält die Aussagen von Herrn Djindjic
nicht für zutreffend. Sie stellt zugleich fest, dass auch bestimmte
Passagen desselben Interviews zu anderen Themen von den betroffenen
internationalen Organisationen kritisiert wurden.
Die Kommission unterstützt die Strukturreformen in der
Bundesrepublik Jugoslawien kontinuierlich seit deren Einleitung im Jahr
2000.Zu diesem Zweck wird die umfangreiche Gemeinschaftshilfe für dieses
Land, die sich seit Oktober 2000 auf mehr als 1,3 Mrd.EUR summiert, äußerst
schnell und effizient abgewickelt. Die betreffenden Beträge wurden größtenteils
bereits ausgezahlt.
Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses
leistet die Kommission weitere reformorientierte politische und
wirtschaftliche Unterstützung und Beratung. Sie trägt somit an
vorderster Front dazu bei, das Fundament für nachhaltige wirtschaftliche
und politische Reformen zu legen. Herr Djindjic und sein Stab in Belgrad
wissen dies nur zu gut.
In dem Interview äußerte sich Herr Djindjic zu mehreren
Punkten:
- Als Erstes ging er auf die Finanzhilfe der Gemeinschaft
für die Bundesrepublik Jugoslawien ein. Der Rat hatte im Juli 2001 die
Bereitstellung von 300 Mio.EUR beschlossen. Nach der Unterzeichung der
Finanzierungsvereinbarung zwischen den jugoslawischen Behörden und der
Kommission im September 2001 und der Begleichung aller Zahlungsrückstände
der Bundesrepublik Jugoslawien gegenüber der Europäischen
Investitionsbank (EIB) wurde im Oktober 2001 die erste Tranche in Höhe
von 260 Mio.EUR und im Januar 2002 die zweite Tranche in Höhe von 40
Mio.EUR freigegeben. Angesichts der beachtlichen Fortschritte bei der
Stabilisierung und Reform der Wirtschaft und dem hohen Finanzbedarf in der
Bundesrepublik Jugoslawien beschloss der Rat im Dezember 2001 nach
Stellungnahme des Parlaments, die Finanzhilfe der Gemeinschaft um nicht rückzahlbare
Zuschüsse in Höhe von 45 Mio.EUR auf insgesamt 345 Mio.EUR aufzustocken.
- Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wurde im Rahmen eines
Bereitschaftskreditprogramms des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit
dem Ziel gewährt, den externen Finanzierungsbedarf der Bundesrepublik
Jugoslawien zu decken. Dazu gehörte die Begleichung der Zahlungsrückstände
gegenüber der Gemeinschaft und der EIB in Höhe von rund 232 Mio.EUR im
Zusammenhang mit alten EIB-Darlehen aus der Zeit zwischen 1977 und
1989.Seit der Begleichung der ausstehenden Beträge kommt die
Bundesrepublik Jugoslawien wie die anderen westlichen Balkanstaaten nicht
nur für Darlehen der Gemeinschaft, sondern auch für EIB-Darlehen in
Betracht. Für die nächsten drei Jahre sind für dieses Land insgesamt
450 Mio.EUR für EIB-Darlehen veranschlagt.
- Als Zweites brachte Herr Djindjic die Hilfe der
Gemeinschaft für die Bundesrepublik Jugoslawien im Rahmen des Programms
CARDS für die westlichen Balkanstaaten zur Sprache. Der Mittelansatz, den
die Kommission für das Jahr 2002 für diese Staaten vorgeschlagen hatte,
wurde von der Haushalsbehörde um 63 Mio.EUR gekürzt. Die
Mittelausstattung für die westlichen Balkanstaaten darf den gesamten
Richtbetrag für die Zeit von 2000-2006 nicht überschreiten. Die verfügbaren
Mittel werden jedes Jahr unter den fünf Ländern der Region aufgeteilt.
Erhält ein Land einen Vorschuss, wie dies bei der zusätzlichen
makrofinanziellen Hilfe in Form von Zuschüssen über 45 Mio.EUR für die
Bundesrepublik Jugoslawien Ende 2001 der Fall war, so muss er von der
Mittelausstattung für dieses Land in den folgenden Jahren abgezogen
werden.
Normalerweise kann ein solcher Betrag in Raten über
mehrere Jahre abgezogen werden, doch in diesem Fall entschied die
Haushaltsbehörde, dass die gesamten Mittel im Jahr 2002 „zurückzuzahlen
“waren.Die Kommission fand dennoch einen Weg, um die Auswirkungen dieses
Beschlusses so abzufedern, dass in allen Schwerpunktbereichen möglichst
viele Programme und Projekte durchgeführt werden können. Ihr ist es
somit im Einklang mit ihren Zusagen gelungen, sowohl dem dringenden
Finanzbedarf als auch dem längerfristigen Bedarf im Bereich Investitionen
und Institutionenaufbau Rechnung zu tragen.
Auf der Geberkonferenz, die im Juni 2001 in Brüssel
stattfand und auf der insgesamt 1,58 Mrd.EUR (1,36 Mrd.USD) zugesagt
wurden, verpflichtete sich die Kommission, zugunsten der Bundesrepublik
Jugoslawien (ohne Kosovo)230 Mio.EUR für Hilfsprogramme in Serbien und
Montenegro und Projekte auf Bundesebene zur Verfügung zu stellen. Bis zum
31.Dezember 2001 wurde der gesamte Betrag gebunden, und für mehr als 155
Mio.EUR (65 %) wurden bereits Verträge vergeben. Die vorgenannte
Finanzhilfe wird zusätzlich zu diesem Betrag gewährt.
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission
seit Anfang der 90er Jahre für die Bundesrepublik Jugoslawien
kontinuierlich humanitäre Hilfe bereitgestellt hat. Noch 2001 erhielt das
Land von der Gemeinschaft parallel zur makrofinanziellen und
entwicklungspolitischen Hilfe mehr als 69 Mio.EUR im Rahmen der humanitären
Hilfe. Davon waren 47,8 Mio.EUR für Serbien,7,5 Mio.EUR für Montenegro
und 13,9 Mio.EUR für das Kosovo bestimmt, um in erster Linie die
besonders bedürftigen Bevölkerungsgruppen zu unterstützen (Flüchtlinge
einschließlich Binnenflüchtlingen und besonders bedürftige Personen).
Die Bundesrepublik Jugoslawien ist unter den westlichen
Balkanstaaten weiterhin der größte Empfänger von Gemeinschaftshilfe,
was unter anderem ihre eindrucksvollen Fortschritte bei der Stabilisierung
und Reform ihrer Wirtschaft seit Ende 2000 widerspiegelt. Die Kommission
hat sich verpflichtet, diesen Reformprozess und damit zugleich die
Stabilität in diesem Land und in der Region zu fördern.
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