ANDRÉ BRIE    
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Schriftliche Anfrage von André Brie (GUE/NGL)an die Kommission (01.03.2002)

Einhaltung finanzieller Zusagen der EU gegenüber Jugoslawien

 

In einem Interview mit dem deutschen Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL (Ausgabe 9/2002)machte der jugoslawische Premierminister, Herr Zoran Djindjic, folgende Aussagen:

- im vergangenen Jahr 2001 hätte die Europäische Union Jugoslawien von versprochenen 300 Millionen Euro zunächst zwei Drittel zur Tilgung von Schulden aus der Miloseviæ-Zeit abgezogen,um nach einem (damaligen) SPIEGEL-Interview kurz darauf 45 Millionen Euro zu bewilligen; diese 45 Millionen Euro zieht die EU wiederum in den Jahren 2002-2004 in drei Raten ab;

- von der im vergangenen Jahr 2001 zugesagten Soforthilfe für Jugoslawien in Höhe von 1,3 Milliarden Dollar seien bisher kaum 500 Millionen Dollar ausgezahlt worden.

 

Bezug nehmend auf dieses Interview frage ich die Kommission ob sie diese Aussagen bestätigen kann? 

Welche konkreten Fakten sie vorbringen kann, sofern diese Aussagen nicht bestätigt werden können? 

Ob sie sich der enormen Bedeutung der Einhaltung finanzieller Zusagen für die Aufrechterhaltung der Stabilität in Jugoslawien sowie des eingeschlagenen Reformkurses der Regierung bewusst ist? 

 

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission (11.04.2002) 

Die Kommission hält die Aussagen von Herrn Djindjic nicht für zutreffend. Sie stellt zugleich fest, dass auch bestimmte Passagen desselben Interviews zu anderen Themen von den betroffenen internationalen Organisationen kritisiert wurden.

Die Kommission unterstützt die Strukturreformen in der Bundesrepublik Jugoslawien kontinuierlich seit deren Einleitung im Jahr 2000.Zu diesem Zweck wird die umfangreiche Gemeinschaftshilfe für dieses Land, die sich seit Oktober 2000 auf mehr als 1,3 Mrd.EUR summiert, äußerst schnell und effizient abgewickelt. Die betreffenden Beträge wurden größtenteils bereits ausgezahlt.

Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses leistet die Kommission weitere reformorientierte politische und wirtschaftliche Unterstützung und Beratung. Sie trägt somit an vorderster Front dazu bei, das Fundament für nachhaltige wirtschaftliche und politische Reformen zu legen. Herr Djindjic und sein Stab in Belgrad wissen dies nur zu gut.

 

In dem Interview äußerte sich Herr Djindjic zu mehreren Punkten: 

- Als Erstes ging er auf die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die Bundesrepublik Jugoslawien ein. Der Rat hatte im Juli 2001 die Bereitstellung von 300 Mio.EUR beschlossen. Nach der Unterzeichung der Finanzierungsvereinbarung zwischen den jugoslawischen Behörden und der Kommission im September 2001 und der Begleichung aller Zahlungsrückstände der Bundesrepublik Jugoslawien gegenüber der Europäischen Investitionsbank (EIB) wurde im Oktober 2001 die erste Tranche in Höhe von 260 Mio.EUR und im Januar 2002 die zweite Tranche in Höhe von 40 Mio.EUR freigegeben. Angesichts der beachtlichen Fortschritte bei der Stabilisierung und Reform der Wirtschaft und dem hohen Finanzbedarf in der Bundesrepublik Jugoslawien beschloss der Rat im Dezember 2001 nach Stellungnahme des Parlaments, die Finanzhilfe der Gemeinschaft um nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 45 Mio.EUR auf insgesamt 345 Mio.EUR aufzustocken. 

- Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wurde im Rahmen eines Bereitschaftskreditprogramms des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit dem Ziel gewährt, den externen Finanzierungsbedarf der Bundesrepublik Jugoslawien zu decken. Dazu gehörte die Begleichung der Zahlungsrückstände gegenüber der Gemeinschaft und der EIB in Höhe von rund 232 Mio.EUR im Zusammenhang mit alten EIB-Darlehen aus der Zeit zwischen 1977 und 1989.Seit der Begleichung der ausstehenden Beträge kommt die Bundesrepublik Jugoslawien wie die anderen westlichen Balkanstaaten nicht nur für Darlehen der Gemeinschaft, sondern auch für EIB-Darlehen in Betracht. Für die nächsten drei Jahre sind für dieses Land insgesamt 450 Mio.EUR für EIB-Darlehen veranschlagt. 

- Als Zweites brachte Herr Djindjic die Hilfe der Gemeinschaft für die Bundesrepublik Jugoslawien im Rahmen des Programms CARDS für die westlichen Balkanstaaten zur Sprache. Der Mittelansatz, den die Kommission für das Jahr 2002 für diese Staaten vorgeschlagen hatte, wurde von der Haushalsbehörde um 63 Mio.EUR gekürzt. Die Mittelausstattung für die westlichen Balkanstaaten darf den gesamten Richtbetrag für die Zeit von 2000-2006 nicht überschreiten. Die verfügbaren Mittel werden jedes Jahr unter den fünf Ländern der Region aufgeteilt. Erhält ein Land einen Vorschuss, wie dies bei der zusätzlichen makrofinanziellen Hilfe in Form von Zuschüssen über 45 Mio.EUR für die Bundesrepublik Jugoslawien Ende 2001 der Fall war, so muss er von der Mittelausstattung für dieses Land in den folgenden Jahren abgezogen werden. 

Normalerweise kann ein solcher Betrag in Raten über mehrere Jahre abgezogen werden, doch in diesem Fall entschied die Haushaltsbehörde, dass die gesamten Mittel im Jahr 2002 „zurückzuzahlen “waren.Die Kommission fand dennoch einen Weg, um die Auswirkungen dieses Beschlusses so abzufedern, dass in allen Schwerpunktbereichen möglichst viele Programme und Projekte durchgeführt werden können. Ihr ist es somit im Einklang mit ihren Zusagen gelungen, sowohl dem dringenden Finanzbedarf als auch dem längerfristigen Bedarf im Bereich Investitionen und Institutionenaufbau Rechnung zu tragen. 

Auf der Geberkonferenz, die im Juni 2001 in Brüssel stattfand und auf der insgesamt 1,58 Mrd.EUR (1,36 Mrd.USD) zugesagt wurden, verpflichtete sich die Kommission, zugunsten der Bundesrepublik Jugoslawien (ohne Kosovo)230 Mio.EUR für Hilfsprogramme in Serbien und Montenegro und Projekte auf Bundesebene zur Verfügung zu stellen. Bis zum 31.Dezember 2001 wurde der gesamte Betrag gebunden, und für mehr als 155 Mio.EUR (65 %) wurden bereits Verträge vergeben. Die vorgenannte Finanzhilfe wird zusätzlich zu diesem Betrag gewährt. 

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission seit Anfang der 90er Jahre für die Bundesrepublik Jugoslawien kontinuierlich humanitäre Hilfe bereitgestellt hat. Noch 2001 erhielt das Land von der Gemeinschaft parallel zur makrofinanziellen und entwicklungspolitischen Hilfe mehr als 69 Mio.EUR im Rahmen der humanitären Hilfe. Davon waren 47,8 Mio.EUR für Serbien,7,5 Mio.EUR für Montenegro und 13,9 Mio.EUR für das Kosovo bestimmt, um in erster Linie die besonders bedürftigen Bevölkerungsgruppen zu unterstützen (Flüchtlinge einschließlich Binnenflüchtlingen und besonders bedürftige Personen). 

Die Bundesrepublik Jugoslawien ist unter den westlichen Balkanstaaten weiterhin der größte Empfänger von Gemeinschaftshilfe, was unter anderem ihre eindrucksvollen Fortschritte bei der Stabilisierung und Reform ihrer Wirtschaft seit Ende 2000 widerspiegelt. Die Kommission hat sich verpflichtet, diesen Reformprozess und damit zugleich die Stabilität in diesem Land und in der Region zu fördern.

 
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