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23.
April 2003: Parlamentarische Anfrage an die Kommission
Umfangreiche
Gehölzbeseitigungen in FFH-Gebieten im Landkreis Elbe-Elster, Land
Brandenburg, Deutschland
Mit
dieser Anfrage möchte ich die EU-Kommission auf folgenden Sachverhalt
aufmerksam machen, und gleichzeitig bitten zu prüfen, ob es sich womöglich
um eine Verletzung von EU-Richtlinien handelt.
Seit
geraumer Zeit kommt es zu umfangreichen Baum- und Strauchabholzungen an
den Flüssen Schwarzen Elster, Pulsnitz und Röder (Landkreis Elbe-Elster,
Land Brandenburg), welche durch die zuständige Behörde (Landesumweltamt
Brandenburg) mit notwendigen Sanierungs- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen an
den betreffenden Deichen begründet wird. Diese Maßnahmen wurden/werden
in folgenden ausgewiesenen FFH-Gebieten durchgeführt:
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FFH-Gebiet
509 "Pulsnitz und Niederungsbereiche";
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FFH-Gebiet
495 "Mittellauf der Schwarzen Elster";
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FFH-Gebiet
231 "Fluten von Arnsnestea";
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FFH-Gebiet
498 "Kleine Röder";
Das
Landesumweltamt Brandenburg ist der Ansicht, daß es sich dabei angeblich
um eine Unterhaltungsmaßnahme (aus dringenden Gründen des
Hochwasserschutzes) handelt, obwohl weder beim Augusthochwasser 2002 noch
beim Januarhochwasser 2003 an diesen Flüssen eine akute Gefahr bestand.
Die umfangreichen Gehölzbeseitigungen in diesen FFH-Gebieten beeinträchtigen
erheblich geschützte Lebensräume und Tierarten.
Ich
frage daher die EU-Kommission:
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ob
sie von dieser Maßnahme unterrichtet wurde ?
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ob
sie bereit ist zu untersuchen, ob es sich tatsächlich lediglich um eine Sanierungs-
bzw. Unterhaltungsmaßnahme (laut Landesumweltamt Brandenburg) handelt ?
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ob
sie bereit ist zu untersuchen (eventl. auch vor Ort), ob es
sich womöglich um eine Verletzung von EU-Richtlinien (FFH) handelt ?
Antwort
von Frau Wallström im Namen der Kommission (19. Juni 2003)
Der
Kommission liegen bisher keinerlei Informationen über die von dem Herrn
Abgeordneten gemeldeten Aktivitäten vor. Sie wird eine Untersuchung
einleiten, um festzustellen, ob die Bestimmungen der Richtlinie 9243/EWG
des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen
in diesem Fall befolgt wurden.
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