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SCHRIFTLICHE ANFRAGE
E-2273/05 von Erik Meijer (GUE/NGL) und André Brie (GUE/NGL) an die
Kommission
Einreisevisa für
Bürger von Belarus und Hindernisse bei Reisen per Bahn oder per Straße zu
Treffen, die in Schengen-Ländern stattfinden
1. Kann die Kommission bestätigen, dass Einwohner von
Belarus, die über Land in einen oder mehrere europäische Staaten reisen
wollen, die unter die Schengen-Vereinbarungen fallen, eine Reise erst
antreten können, wenn sie bei der französischen oder deutschen Botschaft
in Minsk ein Einreisevisum empfangen haben und dass sie zuvor zwei Tage
oder noch länger auf der Straße Schlange stehen müssen und dabei von
Angehörigen der OMON-Einsatzkräfte bewacht werden?
2. Ist der Kommission bekannt, dass die Antragsteller
für ein Visum große Unterschiede feststellen zwischen einerseits der
freundlichen und hilfreichen Behandlung von Anträgen durch die Botschaften
Polens und Litauens und andererseits der Arbeitsweise der Botschaften, die
für Schengen-Fragen zuständig sind, wo die Bewacher kein Weißrussisch oder
Russisch sprechen, wo ungeduldig die privatesten und bisweilen auch
demütigende Fragen in Anwesenheit aller anderen Wartenden gestellt werden,
ohne dass das Ziel davon deutlich wird, und wo überdies von französischer
Seite ein Experiment mit biometrischen Visa durchgeführt wird?
3. Ist der Kommission bekannt, dass die unter den
Punkten 1 und 2 genannten Hindernisse nicht für Einwohner bestehen, die
über einen vom weißrussischen Außenministerium ausgestellten besonderen
Pass verfügen, der von den Regierungsstellen in einem Umschlag bei den
Botschaften abgegeben wird, so dass Anhänger des Regimes im Vorteil sind?
4. Hält es die Kommission für vertretbar, dass
aufgrund dieser Vorgehensweise Journalisten, Künstler und Vertreter von
kritischen Organisationen nicht immer über die Visa verfügen können, auf
die sie angewiesen sind, um in EU-Mitgliedstaaten an Konferenzen
teilnehmen zu können, und zwar ungeachtet der Mitarbeit des betroffenen
Staates oder internationaler Organisationen?
5. Was unternimmt die Kommission in Zusammenarbeit
mit den Mitgliedstaaten, um diese Situation zu ändern und damit zu
erreichen, dass die Isolierung des Regimes in Belarus nicht zur Folge hat,
dass auch die Bevölkerung und Nichtregierungsorganisationen von den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union isoliert werden?
E-2273/05DE Antwort von Frau Ferrero-Waldner im Namen
der Kommission (30. August 2005)
Die Entscheidung über die Visumerteilung fällt in die
Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Kommission bestätigt,
dass belarussische Staatsbürger, die in den Schengenraum einreisen
möchten, ein Schengen-Visum benötigen, welches bei den zuständigen
diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen der
Schengen-Mitgliedstaaten zu beantragen ist.
Spezifische und detaillierte Vorschriften
hinsichtlich der Art des Visums, der Verfahren, Kriterien und Bedingungen
für die Ausstellung einheitlicher Visa für Kurzaufenthalte sind in den
„Gemeinsamen Konsularischen Instruktionen” (CCI)
enthalten.
Gemäß den CCI muss der Antragsteller den Nachweis für
die Rechtmäßigkeit des Zwecks und der Umstände seines Aufenthalts mittels
angemessener Belege erbringen. Bei letzteren kann es sich um Kopien zum
Nachweis des Aufenthaltszwecks, um Einladungsschreiben bzw. Vorladungen
oder um Belege dafür handeln, dass der Antragsteller über ausreichende
Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts, einschließlich einer
ausreichenden Krankenversicherung, verfügt und die Rückreise in das
Herkunftsland gewährleistet ist.
Bei der Bearbeitung eines Visumantrags nach diesen
gemeinsamen Vorschriften obliegt die Beurteilung, ob der Antragsteller
sämtliche in den CCI niedergelegten Kriterien erfüllt und insbesondere die
Beurteilung der Gefahr einer illegalen Einwanderung oder eines Risikos für
die Sicherheit und die internationalen Beziehungen der EU-Mitgliedstaaten
der ausschließlichen Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.
Eine solche Beurteilung durch die zuständigen
diplomatischen Dienststellen oder konsularischen Missionen der
betreffenden EU-Mitgliedstaaten erfordert eine umfassende Überprüfung der
Reisedokumente sowie aller sonstigen vom Antragsteller vorgelegten
Informationen und beweiskräftigen Unterlagen sowie erforderlichenfalls
einen Informationsaustausch zwischen den konsularischen oder nationalen
Behörden der anderen EU-Mitgliedstaaten.
Der Kommission ist bekannt, dass Frankreich in Minsk
die Einführung biometrischer Visa erprobt. Dies erfolgt im Rahmen eines
Pilotprojekts, an dem Frankreich, Belgien und andere EU-Mitgliedstaaten
beteiligt sind und das im Rahmen des ARGO-Programms
finanziert wird. Das ARGO-Prgramm ist ein Aktionsprogramm für die
Verwaltungszusammenarbeit auf der Ebene der Europäischen Union in den
Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung.
Die EU ist bereit, ihre Beziehungen zu Belarus, auch
im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, zu vertiefen, sobald die
belarussischen Behörden eine klare Bereitschaft zur Achtung der
demokratischen Werte und der Rechtsstaatlichkeit zeigen. Die von der
belarussischen Regierung betriebene Politik, insbesondere die mangelnden
Fortschritte in Richtung Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der
Menschenrechte stellen weiter ein Hindernis dafür dar, dass Belarus den
ihm gebührenden Platz unter den europäischen Staaten einnehmen kann.
Die Kommission engagiert sich im Rahmen von
speziellen Programmen für die Unterstützung der Zivilbevölkerung und der
Demokratisierung des Landes und ist bemüht, auf die Bedürfnisse der
Bevölkerung einzugehen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die
menschlichen Kontakte zwischen den Bürgern der EU und Belarus’ gefördert
werden müssen, um der Selbstisolation des Landes in jeder erdenklichen
Weise zu begegnen.
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