ANDRÉ BRIE    
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Berichterstatter André Brie: Mitgliedstaaten müssen verbesserte Verordnung zur Akkreditierung und zur Marktüberwachung von Produkten konsequent umsetzen

Meilenstein für Schutz von Konsumenten und Umwelt 

 

Mit deutlicher Mehrheit hat am Donnerstag das Europäische Parlament dem Bericht zur Verordnung zur Akkreditierung und zur Marktüberwachung von Produkten zugestimmt. Die Verordnung ist zentraler Bestandteil eines Pakets von insgesamt drei Entscheidungen zur Vermarktung von Produkten in der EU. Ihre Bedeutung ist nicht zuletzt im Zusammenhang mit den millionenfachen Rückrufen von gefährlichem Spielzeug des US-amerikanischen Herstellers Mattel 2007 deutlich geworden. "Die Verordnung ist zwar rechtlich und sachlich eine komplizierte Materie, aber von großer politischer Tragweite für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft", betonte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu der Verordnung, André Brie (GUE/NGL). Das Parlament hatte in den Verhandlungen mit dem Rat wesentliche Verbesserungen der Vorlage durchgesetzt. 

Das System der Akkreditierung, obwohl es in den meisten Mitgliedsstaaten existiert und wesentliche Bedeutung für die Qualität der Marktüberwachungsorganisationen hat, war bisher nicht einheitlich europäisch geregelt, erläuterte Brie. "Angesichts des europäischen Binnenmarktes und des freien Warenverkehrs in der EU ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen wichtig, dass die offensichtlichen Unterschiede in der Qualität und Effektivität der Marktüberwachungsorganisationen durch europäische Regelungen für die Akkreditierungsbehörde nach oben ausgeglichen werden", so der Abgeordnete. Durch die Verordnung würden nun auch  Kommerzialisierung, Profitorientierung und Wettbewerb der Akkreditierungsbehörden untersagt und deren Unabhängigkeit gesichert. 

Daneben seien auch die Sicherheit und der Schutz von Verbrauchern und Umwelt gestärkt worden. Neben der notwendigen Verbesserung einzelner Richtlinien, wie jener zur Sicherheit von Spielzeug, habe die EU-Kommission das Ziel verfolgt, das System der Marktüberwachung zu verbessern, zu stärken und anzunähern. "Diese Absicht wurde vom Europaparlament nicht nur geteilt, sondern sondern sogar noch weiter ausgebaut." So seien beispielsweise die Verpflichtungen für die EU-Staaten und die Marktüberwachungsbehörden, einschließlich der Anforderungen an die Zusammenarbeit mit dem Zollbehörden, konkretisiert und klare  Informationspflichten fixiert worden. 

Nicht zuletzt sei die Einbeziehung von Konsumgütern in die Verordnung ein Erfolg des Parlaments, erklärte Brie. Somit könnten die Vorzüge der Verordnung, die unter anderem in deren starken rechtlich bindenden Charakter bestehen, und die Vorzüge der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinien, zu denen sehr detaillierte aber eben rechtlich wenig verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher gehören, miteinander verbunden werden. "Es ist nun an den Mitgliedsstaaten, die Verordnung auch umfassend umzusetzen", so Brie.

21.02.2008

 
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