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Berichterstatter André Brie:
Mitgliedstaaten müssen verbesserte Verordnung zur Akkreditierung und zur
Marktüberwachung von Produkten konsequent umsetzen
Meilenstein
für Schutz von Konsumenten und Umwelt
Mit deutlicher Mehrheit hat am Donnerstag
das Europäische Parlament dem Bericht zur Verordnung zur Akkreditierung
und zur Marktüberwachung von Produkten zugestimmt. Die Verordnung ist
zentraler Bestandteil eines Pakets von insgesamt drei Entscheidungen zur
Vermarktung von Produkten in der EU. Ihre Bedeutung ist nicht zuletzt im
Zusammenhang mit den millionenfachen Rückrufen von gefährlichem Spielzeug
des US-amerikanischen Herstellers Mattel 2007 deutlich geworden. "Die
Verordnung ist zwar rechtlich und sachlich eine komplizierte Materie, aber
von großer politischer Tragweite für die Verbraucherinnen und Verbraucher
sowie die Wirtschaft", betonte der Berichterstatter des Europäischen
Parlaments zu der Verordnung, André Brie (GUE/NGL). Das Parlament hatte in
den Verhandlungen mit dem Rat wesentliche Verbesserungen der Vorlage
durchgesetzt.
Das System der Akkreditierung, obwohl es
in den meisten Mitgliedsstaaten existiert und wesentliche Bedeutung für
die Qualität der Marktüberwachungsorganisationen hat, war bisher nicht
einheitlich europäisch geregelt, erläuterte Brie. "Angesichts des
europäischen Binnenmarktes und des freien Warenverkehrs in der EU ist es
für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen wichtig, dass die
offensichtlichen Unterschiede in der Qualität und Effektivität der
Marktüberwachungsorganisationen durch europäische Regelungen für die
Akkreditierungsbehörde nach oben ausgeglichen werden", so der Abgeordnete.
Durch die Verordnung würden nun auch Kommerzialisierung,
Profitorientierung und Wettbewerb der Akkreditierungsbehörden untersagt
und deren Unabhängigkeit gesichert.
Daneben seien auch die Sicherheit und der
Schutz von Verbrauchern und Umwelt gestärkt worden. Neben der notwendigen
Verbesserung einzelner Richtlinien, wie jener zur Sicherheit von
Spielzeug, habe die EU-Kommission das Ziel verfolgt, das System der
Marktüberwachung zu verbessern, zu stärken und anzunähern. "Diese Absicht
wurde vom Europaparlament nicht nur geteilt, sondern sondern sogar noch
weiter ausgebaut." So seien beispielsweise die Verpflichtungen für die
EU-Staaten und die Marktüberwachungsbehörden, einschließlich der
Anforderungen an die Zusammenarbeit mit dem Zollbehörden, konkretisiert
und klare Informationspflichten fixiert worden.
Nicht zuletzt sei die Einbeziehung von
Konsumgütern in die Verordnung ein Erfolg des Parlaments, erklärte Brie.
Somit könnten die Vorzüge der Verordnung, die unter anderem in deren
starken rechtlich bindenden Charakter bestehen, und die Vorzüge der
Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinien, zu denen sehr detaillierte aber
eben rechtlich wenig verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher
gehören, miteinander verbunden werden. "Es ist nun an den
Mitgliedsstaaten, die Verordnung auch umfassend umzusetzen", so Brie.
21.02.2008 |
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