ANDRÉ BRIE    
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Wichtige Erfolge für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher 

 

Am Dienstag, 19. Februar, wird das Europäische Parlament die Verordnung zur Akkreditierung und zur Marktüberwachung von Produkten (Berichterstatter des EP: André Brie) debattieren und am Mittwoch die in Verhandlungen mit dem Rat erreichte Vereinbarung abstimmen. 

Die Verordnung ist zentraler Bestandteil eines Pakets von insgesamt drei Entscheidungen zur Vermarktung von Produkten in der EU, die gemeinsam behandelt werden. Ihre Bedeutung ist nicht zuletzt im Zusammenhang mit den millionenfachen Rückrufen von gefährlichem Spielzeug des US-amerikanischen Herstellers Mattel 2007 besonders deutlich geworden. Die Probleme, insbesondere für die Konsumenten, ihre Sicherheit, Gesundheit und den Umweltschutz, sind jedoch grundsätzlicher Natur. Viele Mitgliedstaaten haben zum einen in den vergangenen Jahren Personal und Mittel für die Marktüberwachung (einschließlich der Zollbehörden) reduziert, zum anderen ist die Wirksamkeit der Marktüberwachung in den Mitgliedsländern trotz des EU-Binnenmarktes außerordentlich unterschiedlich.  

Ziel der Verordnung ist es daher, die Marktüberwachung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu verbessern und ihr Niveau europaweit stärker anzunähern. 

Dazu schafft sie erstmalig auch eine gesetzliche europäische Grundlage für die Tätigkeit der nationalen Akkreditierungsbehörden. 

Das Europäische Parlament hat mit seinen Änderungen am Kommissionsvorschlag und in den Verhandlungen mit dem Rat insbesondere erreicht, dass

- klare Festlegungen zum Charakter der nationalen Akkreditierungsbehörden als öffentliche Einrichtungen, ohne Wettbewerb untereinander, ohne Gewinnorientierung,

- verstärkte Transparenz und Information über die Bewertung der Akkreditierungsbehörden,

- klare und verstärkte Anforderungen an die Mitgliedsländer für die Arbeit der Marktüberwachungsbehörden, einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und zur Entwicklung von Marktüberwachungsprogrammen

- Information der Öffentlichkeit über diese Programme und die Strukturen der Marktüberwachung,

- Stärkung der Unabhängigkeit der Marktüberwachungsbehörden,

- erhöhte Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Drittstaaten,

- verstärkte Verpflichtungen, gefährliche Produkte nicht auf den Markt zu lassen bzw. zu zerstören,

- Stärkung des rechtlichen Rahmens für die europäische CE-Kennzeichnung (Erklärung der Konformität mit den europäischen Bestimmungen und Normen). 

Der größte Erfolg des EP ist die Einbeziehung der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie in die Verordnung. Damit können deren spezifische Stärken (detaillierte, allerdings in den rechtlichen Konsequenzen schwache Sicherheitsregeln) mit den verpflichtenderen Festelegungen zur Marktüberwachung verknüpft werden.

 
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