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Wichtige Erfolge für den Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher
Am Dienstag, 19. Februar, wird das
Europäische Parlament die Verordnung zur Akkreditierung und zur
Marktüberwachung von Produkten (Berichterstatter des EP: André Brie)
debattieren und am Mittwoch die in Verhandlungen mit dem Rat erreichte
Vereinbarung abstimmen.
Die Verordnung ist zentraler Bestandteil
eines Pakets von insgesamt drei Entscheidungen zur Vermarktung von
Produkten in der EU, die gemeinsam behandelt werden. Ihre Bedeutung ist
nicht zuletzt im Zusammenhang mit den millionenfachen Rückrufen von
gefährlichem Spielzeug des US-amerikanischen Herstellers Mattel 2007
besonders deutlich geworden. Die Probleme, insbesondere für die
Konsumenten, ihre Sicherheit, Gesundheit und den Umweltschutz, sind jedoch
grundsätzlicher Natur. Viele Mitgliedstaaten haben zum einen in den
vergangenen Jahren Personal und Mittel für die Marktüberwachung
(einschließlich der Zollbehörden) reduziert, zum anderen ist die
Wirksamkeit der Marktüberwachung in den Mitgliedsländern trotz des
EU-Binnenmarktes außerordentlich unterschiedlich.
Ziel der Verordnung ist es daher, die
Marktüberwachung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher
deutlich zu verbessern und ihr Niveau europaweit stärker anzunähern.
Dazu schafft sie erstmalig auch eine
gesetzliche europäische Grundlage für die Tätigkeit der nationalen
Akkreditierungsbehörden.
Das Europäische Parlament hat mit seinen
Änderungen am Kommissionsvorschlag und in den Verhandlungen mit dem Rat
insbesondere erreicht, dass
- klare Festlegungen zum Charakter der
nationalen Akkreditierungsbehörden als öffentliche Einrichtungen, ohne
Wettbewerb untereinander, ohne Gewinnorientierung,
- verstärkte Transparenz und Information
über die Bewertung der Akkreditierungsbehörden,
- klare und verstärkte Anforderungen an
die Mitgliedsländer für die Arbeit der Marktüberwachungsbehörden,
einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und zur
Entwicklung von Marktüberwachungsprogrammen
- Information der Öffentlichkeit über
diese Programme und die Strukturen der Marktüberwachung,
- Stärkung der Unabhängigkeit der
Marktüberwachungsbehörden,
- erhöhte Anforderungen an die
Zusammenarbeit mit Drittstaaten,
- verstärkte Verpflichtungen, gefährliche
Produkte nicht auf den Markt zu lassen bzw. zu zerstören,
- Stärkung des rechtlichen Rahmens für
die europäische CE-Kennzeichnung (Erklärung der Konformität mit den
europäischen Bestimmungen und Normen).
Der größte Erfolg des EP ist die
Einbeziehung der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie in die
Verordnung. Damit können deren spezifische Stärken (detaillierte,
allerdings in den rechtlichen Konsequenzen schwache Sicherheitsregeln) mit
den verpflichtenderen Festelegungen zur Marktüberwachung verknüpft werden.
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