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19.02.08, 9.00h,
Einführungsrede zum Verordnungsentwurf "Akkreditierung und
Marktüberwachung"
Große politische Bedeutung, positive
Ergebnisse für die Verbraucherinnen und Verbraucher, Erfolg für das
Europäische Parlament
Danke Frau Präsidentin, sehr geehrter
Herr Ratsvorsitzender, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und
Kollegen,
die Verordnung zur Akkreditierung und
Marktüberwachung stellt rechtlich und sachlich eine komplizierte und
scheinbar spröde, eher technische Materie dar, doch sie ist zweifellos von
großer politischer Tragweite für die Verbraucherinnen und Verbraucher aber
auch für die Wirtschaft.
Die Probleme, die die Kommission zu ihrem
Vorschlag veranlasst hat und den Ausschuss für Binnenmarkt und
Verbraucherschutz in seinen Debatten, zahlreichen Änderungen und
Entscheidungen bestimmt haben, sind offensichtlich. Ich gehe nur auf drei
Fragen ein.
Erstens
war das System der Akkreditierung, obwohl es in den meisten
Mitgliedsstaaten existiert und wesentliche Bedeutung für die Qualität der
Marktüberwachungsorganisationen hat, bisher nicht einheitlich europäisch
geregelt worden.
Angesichts des europäischen Binnenmarktes
und des freien Warenverkehrs in der EU ist es für Verbraucherinnen und
Verbraucher ausgesprochen wichtig, dass die offensichtlichen Unterschiede
in der Qualität und Effektivität der Marktüberwachungsorganisationen durch
europäische Regelungen für die Akkreditierungsbehörde nach oben
ausgeglichen werden.
Das Europäische Parlament hat dazu über
den Kommissionsvorschlag hinaus deutlich stärkere Pflichten an diese
Behörden und an die Mitgliedsländer durchgesetzt. Durch die Verordnung
werden eindeutig auch die Kommerzialisierung, die Profitorientierung und
der Wettbewerb der Akkreditierungsbehörden untersagt und ihre
Unabhängigkeit sowie ihr öffentlich-rechtlicher Charakter gesichert.
Zweitens:
Obwohl die Sicherheit und der Schutz von Verbrauchern und Umwelt in
zahlreichen europäischen Richtlinien oder durch verbindliche Standards
geregelt werden, hat nicht nur der Fall des US-Spielzeugherstellers Mattel
im vergangenen Jahr gezeigt, dass die Praxis zum einen nicht selten nicht
befriedigend ist und zum anderen die Überwachung der Vorschriften an den
europäischen Grenzen und auf dem europäischen Markt ausgesprochen
unterschiedlich und in einigen Fällen unzureichend ist. Natürlich sind
auch Änderungen, Verbesserungen einzelner Richtlinien wie zum Beispiel der
Spielzeugrichtlinie, erforderlich. Der Kommission ging es in ihrem
Verordnungsvorschlag aber vor allem darum, das System der Marktüberwachung
zu verbessern, zu stärken und anzunähern.
Diese Position wurde vom Europäischen
Parlament nicht nur geteilt, sondern in vielfacher Weise ausgebaut und die
Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten und die
Marktüberwachungsbehörden, einschließlich der Anforderungen an die
Zusammenarbeit mit dem Zollbehörden, bedeutend konkretisiert und erhöht.
Das schloss für uns auch starke
Informationspflichten und öffentliche Informationsrechte an. Ich freue
mich, dass Rat und Kommission dieses Anliegen des Parlaments akzeptiert
haben.
Drittens:
Ich persönlich betrachte es als den größten Erfolg für das Parlament und
die wesentlichste Verbesserung, die wir erreicht haben, dass die
Konsumgüter einbezogen wurden. Die Vorzüge dieser Verordnung, die in ihren
starken rechtlich bindenden Charakter bestehen, und die Vorzüge der
Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinien, zu denen sehr detaillierte aber
eben rechtlich wenig verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher
gehören, können miteinander verbunden werden. Das war der politisch,
rechtlich und technisch schwierigste Teil unserer Diskussionen und der
Verhandlungen mit Kommission und Rat. Dass es geglückt ist, ist ganz klar
darauf zurückzuführen, dass die drei Institutionen zwar unterschiedliche
Wege favorisierten, aber sich im Ziel eines stärkeren Schutzes der
Verbraucherinnen und Verbraucher und einer wirkungsvollen Marktüberwachung
einig waren.
Daher möchte ich mich für die intensive,
konkrete und achtungsvolle Zusammenarbeit bei den Kommissaren Kuneva und
Verheugen bei den Mitarbeitern der Kommission und bei den Partnern aus der
deutschen, portugiesischen und insbesondere der slowenischen Partnerschaft
bedanken. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, an den kürzlich
verstorbenen Michel Ayral zu erinnern, der wesentlich den Entwurf der
Kommission geprägt hat und dessen Arbeit und konstruktive Art wir alle
wohl schmerzlich vermissen.
Ich kann der Präsidentschaft bestätigen,
dass ohne die übergreifende Zusammenarbeit der drei jüngsten
Präsidentschaften wir das Ergebnis zum jetzigen Zeitpunkt kaum erreicht
hätten.
Die gesetzliche Grundlage für die
Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher, für den Umweltschutz und für
eine entsprechende Qualität der Produkte wird mit dieser Verordnung
wesentlich gestärkt. Es nun an den Mitgliedsstaaten, sie auch umfassen
umzusetzen, die Marktüberwachung real zu stärken. Das ist bisher das
eigentliche Defizit. Von der Kommission erwarte ich, dass sie gerade in
diesem Bereich ihrer Verantwortung bei der Kontrolle und Koordinierung
gerecht wird, die notwenige Zusammenarbeit in der Kommission
eingeschlossen.
Schließlich, und ich möchte das
hervorheben, danke ich den beiden anderen Berichterstattern zum
Warenpaket, Christel Schaldemose und Alexander Stubb, sowie den
Schattenberichterstattern aller beteiligten Fraktionen für die exzellente
Unterstützung und eine völlig problemlose Kollegialität. |