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Debatte und Abstimmung zur Verordnung zur
Akkreditierung und zur Marktüberwachung von Produkten im Europäischen
Parlament:
Wichtige Erfolge für den
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher
Am Dienstag, den 19. Februar 2008, wird
das Europäische Parlament die Verordnung zur Akkreditierung und zur
Marktüberwachung von Produkten (Berichterstatter des EP: André Brie)
debattieren und am Donnerstag die in Verhandlungen mit dem Rat erreichte
Vereinbarung abstimmen. Nach der für 12 Uhr vorgesehenen Abstimmung wird
der Abgeordnete André Brie auf einer PRESSEKONFERENZ über die Ergebnisse
berichten.
Die Verordnung ist zentraler Bestandteil
eines Pakets von insgesamt drei Entscheidungen zur Vermarktung von
Produkten in der EU, die gemeinsam behandelt werden. Ihre Bedeutung ist
nicht zuletzt im Zusammenhang mit den millionenfachen Rückrufen von
gefährlichem Spielzeug des US-amerikanischen Herstellers Mattel 2007
besonders deutlich geworden. Die Probleme, insbesondere für die
Konsumenten, ihre Sicherheit, Gesundheit und für den Umweltschutz, sind
jedoch grundsätzlicher Natur. Viele Mitgliedstaaten haben zum einen in den
vergangenen Jahren Personal und Mittel für die Marktüberwachung
(einschließlich der Zollbehörden) reduziert, zum anderen ist die
Wirksamkeit der Marktüberwachung in den Mitgliedsländern trotz des
EU-Binnenmarktes außerordentlich unterschiedlich.
Ziel der Verordnung
ist es daher, die Marktüberwachung
im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu verbessern
und ihr Niveau europaweit stärker
anzunähern.
Dazu schafft sie erstmalig auch eine
gesetzliche europäische Grundlage für die Tätigkeit der nationalen
Akkreditierungsbehörden.
Das Europäische
Parlament hat mit seinen Änderungen
am Kommissionsvorschlag und in den Verhandlungen mit dem Rat insbesondere
folgende Punkte erreicht:
- Klare Festlegungen zum Charakter der
nationalen Akkreditierungsbehörden als öffentliche Einrichtungen, ohne
Wettbewerb untereinander, ohne Gewinnorientierung;
- verstärkte Transparenz und Information
über die Bewertung der Akkreditierungsbehörden;
- klare und verstärkte
Anforderungen an die Mitgliedsländer
für die Arbeit der Marktüberwachungsbehörden,
einschließlich ihrer
Zusammenarbeit mit den Zollbehörden
und zur Entwicklung von Marktüberwachungsprogrammen;
- Information der
Öffentlichkeit über
diese Programme und die Strukturen der Marktüberwachung;
- Stärkung
der Unabhängigkeit der Marktüberwachungsbehörden;
- erhöhte
Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Drittstaaten;
- verstärkte
Verpflichtungen, gefährliche
Produkte nicht auf den Markt zu lassen bzw. zu zerstören;
- Stärkung
des rechtlichen Rahmens für die
europäische CE-Kennzeichnung (Erklärung
der Konformität mit den europäischen
Bestimmungen und Normen).
Der größte Erfolg des Europäischen
Parlaments ist die Einbeziehung der Allgemeinen
Produktsicherheitsrichtlinie in die Verordnung. Damit können deren
spezifische Stärken (detaillierte, allerdings in den rechtlichen
Konsequenzen schwache Sicherheitsregeln) mit den verpflichtenderen
Festlegungen zur Marktüberwachung verknüpft werden.
18.02.2008 |