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André Brie, Beitrag für La Gauche, März 2008
Öffentliche Daseinsvorsorge statt liberalisierter Privatisierung
East Riding in der
Grafschaft Yorkshire hat über 300.000 Einwohner, beeindruckende Küsten,
historische Burgen, gepflegte Gärten - und eine Partnerschaft mit arvato.
Vor gut zwei Jahren übernahm die Bertelsmann-Tochter zentrale
Verwaltungsaufgaben in dem nordenglischen Bezirk. Seither erledigt das
deutsche Unternehmen Steuerangelegenheiten, die Auszahlung von Wohngeld
und Sozialhilfe, betreut Bürgerbüros. Was da jedoch als kostengünstige
"Modernisierung der öffentlichen Verwaltung" ausgegeben wird, ist nichts
anderes als ein weiterer Schritt zur Privatisierung der staatlichen
Daseinsvorsorge. Oder, wie es David Nolan, der Vorsitzende der Liberalen
Demokraten in East Riding, sagte, eine "verkleidete Privatisierung".
Service public,
services of general interest oder öffentliche Daseinsvorsorge – hinter den
französischen, englischen oder deutschen Begriffen verbirgt sich im
Prinzip sehr Ähnliches: die Bereitstellung wesentlicher Leistungen für die
Allgemeinheit. Zu diesen Aufgaben, die von staatlichen Stellen, in
Deutschland vor allem von den Städten und Gemeinden, erbracht werden,
gehören unter anderem die Versorgung mit Energie und Wasser, die
Abwasserentsorgung und der Personenverkehr, aber auch die Bereitstellung
von Bildungs- und Gesundheitsangeboten für die breite Bevölkerung, die
Sparkassen oder die kommunale Verwaltung. Mögen sich die Leistungen auch
im Detail und in den jeweiligen Staaten unterscheiden, so sind sie jedoch
ein zentraler und bewährter Bestandteil der europäischen
Sozialstaatsmodelle.
Element des
europäischen Sozialstaatsmodells
Über Jahrzehnte
wurde dies von den EU-Mitgliedsländern akzeptiert und sogar gesetzlich
verankert, auch in Deutschland. Schon im Grundgesetz definiert Artikel 20
die Bundesrepublik als sozialen Bundesstaat. In diesem Zusammenhang wird
ausdrücklich die Rolle der Gemeinden hervorgehoben (Art. 28). Selbst im
Lissabonner EU-Vertrag, der im Dezember 2007 von den Staats- und
Regierungschefs unterzeichnet wurde, wird der Daseinsvorsorge eine große
Bedeutung zuerkannt. Der Rat - also die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten
- sollte laut Festlegungen des neu eingefügten Artikels 188c (4)
einstimmig, und eben nicht mit qualifizierter Mehrheit, über die
Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zumindest in Teilbereichen der
öffentlichen Daseinsvorsorge beschließen. Konkret ist dabei der "Handel
mit Dienstleistungen des Sozial-, des Bildungs- und des
Gesundheitssektors, wenn diese Abkommen die einzelstaatliche Organisation
dieser Dienstleistungen ernsthaft stören und die Verantwortlichkeit der
Mitgliedstaaten für ihre Erbringung beeinträchtigen könnten", genannt
worden. Damit wird den einzelnen EU-Staaten durch das praktisch
existierende "Vetorecht" in einem wichtigen Teil der Daseinsvorsorge die
weitere Mitsprache und Entscheidung gesichert.
Das dem
"Reformvertrag" angehängte Protokoll über "Dienste von allgemeinem
Interesse" fixiert gleichfalls, dass zu den "gemeinsamen Werten der Union
in Bezug auf Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" auch "die
wichtige Rolle und der weite Ermessensspielraum der nationalen, regionalen
und lokalen Behörden in der Frage, wie Dienste von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse auf eine den Bedürfnissen der Nutzer so gut wie
möglich entsprechende Weise zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben
und zu organisieren sind", gehören. Betont wird die Vielfalt der
jeweiligen Dienstleistungen und die Unterschiede bei den Bedürfnissen und
Präferenzen der Nutzer, "die aus unterschiedlichen geografischen, sozialen
oder kulturellen Gegebenheiten folgen können". Und nicht zuletzt wird "ein
hohes Niveau in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Bezahlbarkeit,
Gleichbehandlung und Förderung des universellen Zugangs und der
Nutzerrechte" angemahnt.
Politik des
ungezügelten Wettbewerbs
Was auf dem Papier
vernünftig klingt, sieht in der Praxis allerdings ganz anders aus. Gerade
das Fehlen von eindeutigen Regelungen und Definitionen lässt zahlreiche
Hintertüren und Eingriffe in die verfassungsrechtliche Hoheit der
Mitgliedstaaten, insbesondere für unsoziale Urteile des Europäischen
Gerichtshofes, offen. Zumal das von der EU und ihren Mitgliedstaaten -
abermals im Lissabonner Vertrag - gesetzte Primat der "offenen Märkte",
der Liberalisierung und vor allem des Wettbewerbs diametral diesen
Bestimmungen entgegenstehen. Problematisch ist zudem die von den
EU-Institutionen vorgenommene Trennung von wirtschaftlichen (das sind die
sogeannten Dienstleistungen im allgemeinen Interesse) und
nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen, wobei letztere nicht den
Wettbewerbsvorschriften unterliegen. Da jedoch jede nichtwirtschaftliche
Dienstleistung auch ökonomische Aspekte hat, droht eine Prozessflut zur
eindeutigen Zuordnung.
Wohin
Liberalisierungen und Wettbewerb bei der öffentlichen Daseinsvorsorge
führen, ist inzwischen bekannt. Natürlich wird immer wieder das Argument
aus der Schublade gezogen, regionale und kommunale Anbieter würden ihre
Leistungen zu teuer und nicht effizient genug erbringen. Ich will nicht
bestreiten, dass es Fälle gibt, in denen das tatsächlich der Fall ist.
Prinzipiell aber ist die Begründung vorgeschoben, um das eigentliche
Motiv, nämlich das Profitmachen auf Kosten der Allgemeinheit, zu
verdecken. Schließlich ist jeder auf die Leistungen der Daseinsvorsorge
angewiesen.
Das deutlichste
Beispiel dafür ist die Privatisierung der Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung. Nachdem die "eiserne Lady" Margret Thatcher 1989 die
Privatisierung der britischen Wasserversorgung durchsetzte, entstanden
zehn regionale private Monopole. Während diese satte Gewinne machten,
mussten die Bürger drastisch steigende Wasserpreise hinnehmen. Schon in
den ersten zehn Jahren nach der Privatisierung stiegen die Preise um 41
Prozent. Die Instandhaltung der Rohrleitungen allerdings blieb auf der
Strecke. Inzwischen geht in London fast ein Drittel des Wassers durch
marode Leitungen verloren.
Auch in Berlin
müssen die Bürger seit der Teilprivatisierung der städtischen
Wasserbetriebe vor fast zehn Jahren immer mehr für das "blaue Gold"
zahlen. Allein seit 2003 erhöhten sich die Preise um 26 Prozent - weitere
Steigerungen sind bereits angekündigt. Inzwischen muss der Berliner Senat
massiv gegensteuern. "Wir werden versuchen, unterhalb der Inflationsrate
zu bleiben", erklärte der Vorstandschef des Unternehmens, Jörg Simon,
Anfang 2008. Ob das tatsächlich zu erreichen ist, bleibt fraglich.
Schließlich kommen zu den laufenden Kosten, die natürlich auf die
Verbraucher umgelegt werden, noch die Zinsen für die privaten Investoren
hinzu. Das sind im Jahr 2008 7,77 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro.
Ähnliches zeichnet
sich bei der - durchaus notwendigen - Entflechtung der Energiekonzerne und
der Durchsetzung eines wirklichen Wettbewerbs der Strom- und Gasanbieter
ab. Es ist bekannt, dass die Großunternehmen den Stadtwerken und
regionalen Anbietern Preise und Konditionen diktieren. Abgesehen davon,
dass diese kleineren Versorger die Preise an die Kunden weitergeben und
damit letztlich auch wieder die "Großen" kassieren, droht nicht wenigen
Regionalunternehmen die direkte Übernahme oder gar das Aus. Vor diesem
Hintergrund zeigt sich auch die "großzügig" angebotene Trennung einiger
Energiemultis von ihren Leitungsnetzen in einem ganz anderen Licht: Da
der Unterhalt und die ständige Erneuerung der Systeme teuer ist, könnte
ein (natürlich hochprofitables) Abstoßen der Netze und damit die Umlegung
der Kosten auf die Allgemeinheit die Gewinne noch weiter steigern.
Konsequenter
Schutz der Daseinsvorsorge nötig
Wohin die Reise
geht, ist offensichtlich:
- Auch in der
öffentlichen Daseinsvorsorge soll der Wettbewerb um die Kosten das
Hauptkriterium sein. Soziale, ökologische oder Sicherheitsstandards würden
dabei auf der Strecke bleiben;
- die privaten
Anbieter würden Preise und Konditionen festlegen, die Kommunen hätten kaum
noch Eingriffsmöglichkeiten;
- kleine und
mittlere Unternehmen würden als kommunale und regionale Dienstleister nur
geringe Chancen gegenüber großen und international tätigen Konzernen
haben;
- den Kommunen wäre
das Recht entzogen, ihre Defizite durch Gewinne in anderen Bereichen
auszugleichen. Damit würden auch weiter steigende kommunale Steuern und
Abgaben auf die Bürger zukommen.
Es muss heute
darum gehen, die EU und die Regierungen der Mitgliedstaaten zur Einhaltung
ihrer in Lissabon gegebenen Versprechungen zu zwingen und die im Vertrag
immerhin noch bestehenden Möglichkeiten dafür aktiv zu nutzen. Die
Ausdehnung des Marktfundamentalismus und des ungezügelten Wettbewerbs auf
die öffentliche Daseinsvorsorge muss verhindert werden. Dazu sind nicht
zuletzt klare Regelungen und Bestimmungen auf europäischer und nationaler
Ebene notwendig. Und dabei ist auch Berlin, dabei sind vor allem die
Diskussion, der Widerstand und Alternativen durch die Betroffenen, die
Bürgerinnen und Bürgen, die Kommunen und Landkreise, gefordert. |
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