ANDRÉ BRIE    
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André Brie, Beitrag für La Gauche, März 2008 

Öffentliche Daseinsvorsorge statt liberalisierter Privatisierung

 

East Riding in der Grafschaft Yorkshire hat über 300.000 Einwohner, beeindruckende Küsten, historische Burgen, gepflegte Gärten - und eine Partnerschaft mit arvato. Vor gut zwei Jahren übernahm die Bertelsmann-Tochter zentrale Verwaltungsaufgaben in dem nordenglischen Bezirk. Seither erledigt das deutsche Unternehmen Steuerangelegenheiten, die Auszahlung von Wohngeld und Sozialhilfe, betreut Bürgerbüros. Was da jedoch als kostengünstige "Modernisierung der öffentlichen Verwaltung" ausgegeben wird, ist nichts anderes als ein weiterer Schritt zur Privatisierung der staatlichen Daseinsvorsorge. Oder, wie es  David Nolan, der Vorsitzende der Liberalen Demokraten in East Riding, sagte, eine "verkleidete Privatisierung".

  Service public, services of general interest oder öffentliche Daseinsvorsorge – hinter den französischen, englischen oder deutschen Begriffen verbirgt sich im Prinzip sehr Ähnliches: die Bereitstellung wesentlicher Leistungen für die Allgemeinheit. Zu diesen Aufgaben, die von staatlichen Stellen, in Deutschland vor allem von den Städten und Gemeinden, erbracht werden, gehören unter anderem die Versorgung mit Energie und Wasser, die Abwasserentsorgung und der Personenverkehr, aber auch  die Bereitstellung von Bildungs- und Gesundheitsangeboten für die breite Bevölkerung, die Sparkassen oder die kommunale Verwaltung. Mögen sich die Leistungen auch im Detail und in den jeweiligen Staaten unterscheiden, so sind sie jedoch ein zentraler und bewährter Bestandteil der europäischen Sozialstaatsmodelle.

 

Element des europäischen Sozialstaatsmodells

Über Jahrzehnte wurde dies von den EU-Mitgliedsländern akzeptiert und sogar gesetzlich verankert, auch in Deutschland. Schon im Grundgesetz definiert  Artikel 20 die Bundesrepublik als sozialen Bundesstaat. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich die Rolle der Gemeinden hervorgehoben (Art. 28). Selbst im Lissabonner EU-Vertrag, der im Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet wurde, wird der Daseinsvorsorge eine große Bedeutung zuerkannt. Der Rat - also die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten - sollte laut Festlegungen des neu eingefügten Artikels 188c (4) einstimmig, und eben nicht mit qualifizierter Mehrheit, über die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zumindest in Teilbereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge beschließen. Konkret ist dabei der "Handel mit Dienstleistungen des Sozial-, des Bildungs- und des Gesundheitssektors, wenn diese Abkommen die einzelstaatliche Organisation dieser Dienstleistungen ernsthaft stören und die Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für ihre Erbringung beeinträchtigen könnten", genannt worden. Damit wird den einzelnen EU-Staaten durch das praktisch existierende "Vetorecht" in einem wichtigen Teil der Daseinsvorsorge die weitere Mitsprache und Entscheidung gesichert. 

  Das dem "Reformvertrag" angehängte Protokoll über "Dienste von allgemeinem Interesse" fixiert gleichfalls, dass zu den "gemeinsamen Werten der Union in Bezug auf Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" auch "die wichtige Rolle und der weite Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse auf eine den Bedürfnissen der Nutzer so gut wie möglich entsprechende Weise zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben und zu organisieren sind", gehören. Betont wird die Vielfalt der jeweiligen Dienstleistungen und die Unterschiede bei den Bedürfnissen und Präferenzen der Nutzer, "die aus unterschiedlichen geografischen, sozialen oder kulturellen Gegebenheiten folgen können". Und nicht zuletzt wird "ein hohes Niveau in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung und Förderung des universellen Zugangs und der Nutzerrechte" angemahnt.  

 

Politik des ungezügelten Wettbewerbs

Was auf dem Papier vernünftig klingt, sieht in der Praxis allerdings ganz anders aus. Gerade das Fehlen von eindeutigen Regelungen und Definitionen lässt zahlreiche Hintertüren und Eingriffe in die verfassungsrechtliche Hoheit der Mitgliedstaaten, insbesondere für unsoziale Urteile des Europäischen Gerichtshofes, offen. Zumal das von der EU und ihren Mitgliedstaaten - abermals im Lissabonner Vertrag - gesetzte Primat der "offenen Märkte", der Liberalisierung und vor allem des Wettbewerbs diametral diesen Bestimmungen entgegenstehen. Problematisch ist zudem die von den EU-Institutionen vorgenommene Trennung von wirtschaftlichen (das sind die sogeannten Dienstleistungen im allgemeinen Interesse) und nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen, wobei letztere nicht den Wettbewerbsvorschriften unterliegen. Da jedoch jede nichtwirtschaftliche Dienstleistung auch ökonomische Aspekte hat, droht eine Prozessflut zur eindeutigen Zuordnung.

  Wohin Liberalisierungen und Wettbewerb bei der öffentlichen Daseinsvorsorge führen, ist inzwischen bekannt. Natürlich wird immer wieder das Argument aus der Schublade gezogen, regionale und kommunale Anbieter würden ihre Leistungen zu teuer und nicht effizient genug erbringen. Ich will nicht bestreiten, dass es Fälle gibt, in denen das tatsächlich der Fall ist. Prinzipiell aber ist die Begründung vorgeschoben, um das eigentliche Motiv, nämlich das Profitmachen auf Kosten der Allgemeinheit, zu verdecken. Schließlich ist jeder auf die Leistungen der Daseinsvorsorge angewiesen.

  Das deutlichste Beispiel dafür ist die Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Nachdem die "eiserne Lady" Margret Thatcher 1989 die Privatisierung der britischen Wasserversorgung durchsetzte, entstanden zehn regionale private Monopole. Während diese satte Gewinne machten, mussten die Bürger drastisch steigende Wasserpreise hinnehmen. Schon in den ersten zehn Jahren nach der Privatisierung stiegen die Preise um 41 Prozent. Die Instandhaltung der Rohrleitungen allerdings blieb auf der Strecke. Inzwischen geht in London fast ein Drittel des Wassers durch marode Leitungen verloren.

  Auch in Berlin müssen die Bürger seit der Teilprivatisierung der städtischen Wasserbetriebe vor fast zehn Jahren immer mehr für das "blaue Gold" zahlen. Allein seit 2003 erhöhten sich die Preise um 26 Prozent - weitere Steigerungen sind bereits angekündigt. Inzwischen muss der Berliner Senat massiv gegensteuern. "Wir werden versuchen, unterhalb der Inflationsrate zu bleiben", erklärte der Vorstandschef  des Unternehmens, Jörg Simon, Anfang 2008. Ob das tatsächlich zu erreichen ist, bleibt fraglich. Schließlich kommen zu den laufenden Kosten, die natürlich auf die Verbraucher umgelegt werden,  noch die Zinsen für die privaten Investoren hinzu. Das sind im Jahr 2008 7,77 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro.

  Ähnliches zeichnet sich bei der - durchaus notwendigen - Entflechtung der Energiekonzerne und der Durchsetzung eines wirklichen Wettbewerbs der Strom- und Gasanbieter ab. Es ist bekannt, dass die Großunternehmen den Stadtwerken und regionalen Anbietern Preise und Konditionen diktieren. Abgesehen davon, dass diese kleineren Versorger die Preise an die Kunden weitergeben und damit letztlich auch wieder die "Großen" kassieren, droht nicht wenigen Regionalunternehmen die direkte Übernahme oder gar das Aus. Vor diesem Hintergrund zeigt sich auch die "großzügig" angebotene Trennung einiger Energiemultis von ihren Leitungsnetzen in einem ganz anderen Licht:   Da der Unterhalt und die ständige Erneuerung der Systeme teuer ist, könnte ein (natürlich hochprofitables) Abstoßen der Netze und damit die Umlegung der Kosten auf die Allgemeinheit die Gewinne noch weiter steigern. 

 

Konsequenter Schutz der Daseinsvorsorge nötig

Wohin die Reise geht, ist offensichtlich:

- Auch in der öffentlichen Daseinsvorsorge soll der Wettbewerb um die Kosten das Hauptkriterium sein. Soziale, ökologische oder Sicherheitsstandards würden dabei auf der Strecke bleiben;

- die privaten Anbieter würden Preise und Konditionen festlegen, die Kommunen hätten kaum noch Eingriffsmöglichkeiten;

- kleine und mittlere Unternehmen würden als kommunale und regionale Dienstleister nur geringe Chancen gegenüber großen und international tätigen Konzernen haben;

-  den Kommunen wäre das Recht entzogen, ihre Defizite durch Gewinne in anderen Bereichen auszugleichen. Damit würden auch weiter steigende kommunale Steuern und Abgaben auf die Bürger zukommen.

  Es muss heute darum gehen, die EU und die Regierungen der Mitgliedstaaten zur Einhaltung ihrer in Lissabon gegebenen Versprechungen zu zwingen und die im Vertrag immerhin noch bestehenden Möglichkeiten dafür aktiv zu nutzen. Die Ausdehnung des Marktfundamentalismus und des ungezügelten Wettbewerbs auf die öffentliche Daseinsvorsorge muss verhindert werden. Dazu sind nicht zuletzt klare Regelungen und Bestimmungen auf europäischer und nationaler Ebene notwendig. Und dabei ist auch Berlin, dabei sind vor allem die Diskussion, der Widerstand und Alternativen durch die Betroffenen, die Bürgerinnen und Bürgen, die Kommunen und Landkreise, gefordert.

 
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