ANDRÉ BRIE    
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SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4260/07 von André Brie (GUE/NGL) an die Kommission 

Finanzhilfen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten an den Irak seit 2003

 

Mit dieser parlamentarischen Anfrage beziehe ich mich auf die Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zum „International Compact“ mit Irak (GASP Erklärungen, 3. Mai 2007), in welcher diese unter anderem hervorhebt, dass die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten seit 2003 Finanzhilfen (einschließlich Zuschüsse, Schuldenerlass und Darlehen) in Höhe von insgesamt 14,2 Mrd. Euro bereitgestellt haben, und dass sich diese Hilfe im Jahr 2007 auf voraussichtlich 1,8 Mrd. Euro belaufen wird. 

Mit Blick auf die Finanzhilfen der Europäischen Gemeinschaft frage ich die Kommission: 

– Welchen Anteil hatten/haben diese Finanzhilfen an der oben genannten Gesamtsumme? 

– Wer waren die Empfänger dieser Finanzhilfen, bzw. welche konkreten Projekte wurden damit (ko-) finanziert? 

– Auf welche Art und Weise gewährleistet sie eine angemessene Kontrolle über die Ausgabe dieser Mittel bzw. führt sie ein Monitoring der (ko-) finanzierten Projekte durch? 

– Wurden möglicherweise dazu bereits Fortschrittsberichte erstellt, bzw. werden solche Berichte noch erstellt?

 

 

Antwort von Frau Ferrero-Waldner im Namen der Kommission (8.10.2007) 

Bis August 2007 hat die Kommission Irak seit dem Sturz des Saddam-Hussein-Regimes im Jahr 2003 einen Gesamtbetrag von 728,7 Mio. EUR in Form von Zuschüssen bereitgestellt. Dies entspricht einem Anteil von 5,1 % an der Finanzhilfe der EU in Höhe von insgesamt 14,2 Mrd. EUR. Von diesem Gesamtbetrag waren 618,5 Mio. EUR für den Wiederaufbau und 110,2 Mio. EUR für humanitäre Hilfe bestimmt.  

Der Großteil der Hilfe der Kommission für den Wiederaufbau wurde über den Internationalen Wiederaufbaufonds für Irak (International Reconstruction Fund Facility for Iraq, IRFFI) bereitgestellt, der wiederum aus zwei Fonds besteht, die von der Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen (UNDG) und der Weltbankgruppe (WBG) verwaltet werden. Die über die UNDG und die WBG bereitgestellte Hilfe der Kommission für Irak beläuft sich auf insgesamt 598 Mio. EUR, das entspricht 97 % ihrer Gesamthilfe für den Wiederaufbau in Irak. 

Für die Überwachung und das Monitoring der im Rahmen des IRFFI verwalteten Projekte sind die UNDG und die WBG verantwortlich. Die Kommission überprüft regelmäßig im Rahmen von Evaluierungs- und Kontrollmissionen und gemäß der zwischen der Kommission und UNDG und WBG geschlossenen Abkommen, inwieweit die beiden Organisationen ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Demnächst wird eine spezifische Evaluierungsmission der IRFFI-Projekte im Irak durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen bis April 2008 vorliegen. 

Fortschrittsberichte über IRFFI werden alle sechs Monate erstellt und sind auf der IRFFI-Website www.irffi.org abrufbar. Ferner wurde den Mitgliedstaaten und dem Haushaltsausschuss ein Dokument vorgelegt, in dem eine Zusammenfassung der Unterstützung der Kommission für Irak enthalten ist. Die Kommission ist bereit, diese Informationen auf Anfrage weiterzugeben.  

Im Rahmen der humanitären Unterstützung hat die Kommission Irak seit dem Jahr 2003 110,2 Mio. EUR zugewiesen, 100 Mio. EUR davon wurden bereits 2003 bereitgestellt. Zusätzlich wurden im Jahr 2007 über die Vereinten Nationen (Hoher Flüchtlingskommissar der UN und Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten), Nicht-Regierungsorganisationen und europäische Rot-Kreuz-Gesellschaften 6,2 Mio. EUR für die Unterstützung der Flüchtlinge in den Nachbarländern Iraks zur Verfügung gestellt. Weitere 4 Mio. EUR wurden für Maßnahmen in Irak selbst zur Unterstützung des Programms des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) bereitgestellt. Im Allgemeinen überwacht die Kommission die Durchführung der Projekte im Bereich der humanitären Hilfe unmittelbar. Dies geschieht durch Vor-Ort-Monitoring sowie Prüfung und Genehmigung der von den unterstützten Organisationen erstellten Berichte über Maßnahmen und Finanzen. Rechnungsprüfungen können ebenfalls Bestandteil dieser Überwachung sein. Hinsichtlich der Finanzhilfen der Kommission für die Maßnahmen des IKRK in Irak, wo die Sicherheitsbedingungen ein Vor-Ort-Monitoring durch die Kommission nicht zulassen, findet eine Fernüberwachung statt. Die Mittel wurden gewährt, da durch das IKRK ein ausgefeiltes System des Vor-Ort-Monitorings geschaffen wurde.

 
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