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SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4260/07 von André
Brie (GUE/NGL) an die Kommission
Finanzhilfen der
Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten an den Irak seit 2003
Mit dieser
parlamentarischen Anfrage beziehe ich mich auf die Erklärung der
Präsidentschaft im Namen der EU zum „International Compact“ mit Irak (GASP
Erklärungen, 3. Mai 2007), in welcher diese unter anderem hervorhebt, dass
die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten seit 2003
Finanzhilfen (einschließlich Zuschüsse, Schuldenerlass und Darlehen) in
Höhe von insgesamt 14,2 Mrd. Euro bereitgestellt haben, und dass sich
diese Hilfe im Jahr 2007 auf voraussichtlich 1,8 Mrd. Euro belaufen wird.
Mit Blick auf die
Finanzhilfen der Europäischen Gemeinschaft frage ich die Kommission:
– Welchen Anteil
hatten/haben diese Finanzhilfen an der oben genannten Gesamtsumme?
– Wer waren die
Empfänger dieser Finanzhilfen, bzw. welche konkreten Projekte wurden damit
(ko-) finanziert?
– Auf welche Art und
Weise gewährleistet sie eine angemessene Kontrolle über die Ausgabe dieser
Mittel bzw. führt sie ein Monitoring der (ko-) finanzierten Projekte
durch?
– Wurden
möglicherweise dazu bereits Fortschrittsberichte erstellt, bzw. werden
solche Berichte noch erstellt?
Antwort von Frau
Ferrero-Waldner im Namen der Kommission (8.10.2007)
Bis August 2007 hat
die Kommission Irak seit dem Sturz des Saddam-Hussein-Regimes im Jahr 2003
einen Gesamtbetrag von 728,7 Mio. EUR in Form von Zuschüssen
bereitgestellt. Dies entspricht einem Anteil von 5,1 % an der Finanzhilfe
der EU in Höhe von insgesamt 14,2 Mrd. EUR. Von diesem Gesamtbetrag waren
618,5 Mio. EUR für den Wiederaufbau und 110,2 Mio. EUR für humanitäre
Hilfe bestimmt.
Der Großteil der
Hilfe der Kommission für den Wiederaufbau wurde über den Internationalen
Wiederaufbaufonds für Irak (International Reconstruction Fund Facility for
Iraq, IRFFI) bereitgestellt, der wiederum aus zwei Fonds besteht, die von
der Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen (UNDG) und der
Weltbankgruppe (WBG) verwaltet werden. Die über die UNDG und die WBG
bereitgestellte Hilfe der Kommission für Irak beläuft sich auf insgesamt
598 Mio. EUR, das entspricht 97 % ihrer Gesamthilfe für den Wiederaufbau
in Irak.
Für die Überwachung
und das Monitoring der im Rahmen des IRFFI verwalteten Projekte sind die
UNDG und die WBG verantwortlich. Die Kommission überprüft regelmäßig im
Rahmen von Evaluierungs- und Kontrollmissionen und gemäß der zwischen der
Kommission und UNDG und WBG geschlossenen Abkommen, inwieweit die beiden
Organisationen ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Demnächst wird
eine spezifische Evaluierungsmission der IRFFI-Projekte im Irak
durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen bis April 2008 vorliegen.
Fortschrittsberichte
über IRFFI werden alle sechs Monate erstellt und sind auf der
IRFFI-Website
www.irffi.org abrufbar. Ferner wurde den Mitgliedstaaten und dem
Haushaltsausschuss ein Dokument vorgelegt, in dem eine Zusammenfassung der
Unterstützung der Kommission für Irak enthalten ist. Die Kommission ist
bereit, diese Informationen auf Anfrage weiterzugeben.
Im Rahmen der
humanitären Unterstützung hat die Kommission Irak seit dem Jahr 2003
110,2 Mio. EUR zugewiesen, 100 Mio. EUR davon wurden bereits 2003
bereitgestellt. Zusätzlich wurden im Jahr 2007 über die Vereinten Nationen
(Hoher Flüchtlingskommissar der UN und Amt der Vereinten Nationen für die
Koordinierung humanitärer Angelegenheiten), Nicht-Regierungsorganisationen
und europäische Rot-Kreuz-Gesellschaften 6,2 Mio. EUR für die
Unterstützung der Flüchtlinge in den Nachbarländern Iraks zur Verfügung
gestellt. Weitere 4 Mio. EUR wurden für Maßnahmen in Irak selbst zur
Unterstützung des Programms des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes
(IKRK) bereitgestellt. Im Allgemeinen überwacht die Kommission die
Durchführung der Projekte im Bereich der humanitären Hilfe unmittelbar.
Dies geschieht durch Vor-Ort-Monitoring sowie Prüfung und Genehmigung der
von den unterstützten Organisationen erstellten Berichte über Maßnahmen
und Finanzen. Rechnungsprüfungen können ebenfalls Bestandteil dieser
Überwachung sein. Hinsichtlich der Finanzhilfen der Kommission für die
Maßnahmen des IKRK in Irak, wo die Sicherheitsbedingungen ein
Vor-Ort-Monitoring durch die Kommission nicht zulassen, findet eine
Fernüberwachung statt. Die Mittel wurden gewährt, da durch das IKRK ein
ausgefeiltes System des Vor-Ort-Monitorings geschaffen wurde. |