|
Brüssel reagiert auf parlamentarische Anfrage von
Europaabgeordneten André Brie. Linkspartei-Politiker kritisierte
Verschlechterungen bei Übertragung der Vorgaben zur Einbeziehung der
Öffentlichkeit in Umweltvorhaben
EU-Kommission prüft Umsetzung von Richtlinie zur
Bürgerbeteiligung durch Deutschland
Die Europäische Kommission wird prüfen, ob
Deutschland die EU-Bestimmungen über die Beteiligung der Öffentlichkeit
bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme
einhält. Dies teilte der Europaabgeodnete André Brie am Montag mit.
Nachdem gravierende Mängel bei der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie
aufgezeigt wurden, hatte sich der Linkspartei-Politiker mit einer
dringenden parlamentarischen Anfrage an die EU-Kommission gewandt. Die
Kritik an der Übertragung der Richtlinie in nationales Recht war durch
zwei Umweltorganisationen gestützt worden.
Wie Brie weitere erklärte, hatte Deutschland bereits
die Frist zur Umsetzung der Richtlinie - Stichtag war der 25. Juni 2005 -
verstreichen lassen. Nachdem die Europäische Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin eingeleitet hatte, wurden die
noch ausstehenden Vorschriften durch die zuständigen deutschen Stellen
erlassen; Brüssel zog die Klage zurück. Insbesondere bei der Möglichkeit
betroffener Bürger, Gerichte anzurufen, hätten sich durch die Regelungen
jedoch sogar Verschlechterungen ergeben, betonte der Abgeordnete.
In seiner Antwort sagte nun Umweltkommissar Stavros
Dimas eine Prüfung zu, ob die Umsetzungsbestimmungen mit den Anforderungen
der Richtlinie im Einklang stehen. Mit Ergebnissen der Untersuchung sei
voraussichtlich im Mai kommenden Jahres zu rechnen.
14.05.2007 |