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Zur heutigen
Abstimmung über die Entschließung
des Europäischen Parlaments
über „Die
Konsequenzen des Ausschlusses der Gesundheitsdienste von der Richtlinie
über Dienstleistungen im
Binnenmarkt“ erklärt
André Brie MdEP, Koordinator der
Linksfraktion im Europäischen
Parlament (GUE/NGL) im EP-Binnenmarktausschuss:
Gesundheitsdienste sind keine Angelegenheit des EU-Binnenmarkts, sondern
der sozialen Sicherungssysteme
Das Europäische
Parlament hat erwartungsgemäß die
Forderung seines Binnenmarktausschusses zurückgewiesen,
die Gesundheitsdienste wieder in den Anwendungsbereich der
Dienstleistungsrichtlinie hinein zu nehmen. Das ist gut so.
Gesundheitsdienste gehören nicht
in eine Richtlinie zur Liberalisierung des EU-Binnenmarktes.
Schlecht ist, dass
die Mehrheit des Parlaments von der Kommission verlangt, die verschiedenen
Einzelfallurteile des Europäischen
Gerichtshofs zu Gesundheitsdiensten durch ein geeignetes EU-Instrument zu
kodifizieren. Damit will die Mehrheit des Parlaments einen Kurs in der EU
stärken, wonach die
Gesundheitsdienste grundsätzlich
dem Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht unterliegen sollen. Es verlangt
"Klarstellungen" zur Erstattung von Behandlungskosten in einem anderen
Mitgliedstaat, zum Begriff einer "unverhältnismäßigen
Wartezeit" und eine sehr restriktive Definition von Krankenhausversorgung.
Damit unterstützt das Parlament
grundsätzlich die Positionen,
welche die Kommission bereits in ihrem ursprünglichen
Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie in Bezug auf das Gesundheitswesen
verankern wollte. Die Mehrheit des Parlaments will "Bolkestein durch die
Hintertür" –
nunmehr durch einen EU-Gemeinschaftsrahmen für
Gesundheitsdienste. Die Linksfraktion im Europäischen
Parlament (GUE/NGL) hat deshalb diese Entschließung
abgelehnt.
Die Europäische
Kommission hat in ihrem Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen
Konsultation über "Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der
Gesundheitsdienstleistungen" zwei verschiedene Optionen für die weitere
Arbeit benannt: Entweder die "Aufnahme von Änderungen in den Verordnungen
über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" oder
alternativ "eine neue Richtlinie über Gesundheitsdienstleistungen".
Die Linksfraktion im
Europäischen Parlament fordert Kommission und Rat auf, den ersten Weg zu
gehen. Die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten
wird schon lange durch die EU-Verordnung zur Koordinierung der
Sozialschutzsysteme (1408/71 bzw. jetzt 882/2004) geregelt. Dies muss auch
weiter so bleiben, denn Gesundheit ist keine Ware und keine Angelegenheit
von Markt und Wettbewerb. Alle vom Parlament angesprochenen Fragen – von
der Übernahme der Behandlungskosten im EU-Ausland, der Vorabgenehmigung
von Behandlungen im EU-Ausland und ihrer Modalitäten, der Definition
unverhältnismäßiger Wartezeiten, zur Rechtshilfe bei Behandlungsfehlern
bis hin zu einer Europäischen Charta der Patientenrechte - können und
müssen in diesem Rahmen behandelt und geklärt werden. Wir brauchen keine
neue Richtlinie über Gesundheitsdienstleistungen, welche das alte "Bolkestein-Projekt"
nur in anderer Form vorantreibt.
23.05.2007 |