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Brüssel,
25. Januar 2006
EU-Kommission
bei Menschenrechtsverletzungen blind
Brüssel lehnt im Fall al-Masri eigene Untersuchungen ab.
Antwort auf parlamentarische Anfrage widerspricht vorangegangenen
Aussagen.
In scharfer Form hat der Europaabgeordnete André Brie (Linkspartei) auf
eine Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Fall des durch
US-Spezialkräfte in Mazedonien entführten deutschen Staatsbürgers
Khaled al-Masri reagiert. „Für die Kommission ist die Gewährleistung
des grundlegenden Menschenrechts auf Unversehrtheit und Schutz vor
Misshandlung offensichtlich ein reines Lippenbekenntnis“, erklärte Brie
am Mittwoch unter Bezug auf die Antwort der Kommission auf seine
parlamentarische Anfrage. Kommissar Olli Rehn hatte eingeräumt, dass sich
Brüssel ohne weitere Nachfragen mit den Aussagen der mazedonischen Behörden
zu der Verschleppung al-Masris zufrieden gibt (siehe Anlage). Eine Erörterung
des Falls in den Gesprächen mit Skopje über einen EU-Beitritt lehnte
Rehn praktisch ab.
„Die Antwort des Kommissars ist in mehrfacher Hinsicht ein Skandal“,
betonte der Abgeordnete. „Erstens stehen die Aussagen im direkten
Widerspruch zur Antwort auf meine vorangegangene Anfrage, ob Brüssel
Kenntnis vom Fall al-Masri hat. Im Juli 2005 teilte die Kommission mit,
sie habe weder Informationen über die Entführung des Deutschen, noch über
die Verschleppung anderer „Terrorverdächtiger“ aus Europa. Nun stellt
sich heraus, dass zu dieser Zeit bereits Gespräche mit den mazedonischen
Behörden über al-Masri geführt worden waren. Zweitens verletzt die
EU-Kommission gröblichst ihre Pflichten als Hüterin der Europäischen
Verträge. Achtung und Schutz der Menschenrechte, zu denen
sich die EU auch völkerrechtlich bekennt, sind Grundfesten der europäischen
Integration. Drittens ist es mehr als blauäugig, sich bei der
Untersuchung des Falls al-Masri mit den Erklärungen aus Skopje zufrieden
zu geben. Der Verweis auf ein Abkommen von 1901 (zu dieser Zeit stand
Mazedonien unter türkischer Fremdherrschaft!) zur Auslieferung von
„Straftätern“ spricht jeglicher Rechtstaatlichkeit Hohn. Aber auch,
wenn es sich bei der Jahresangabe um einen Fehler handeln sollte, ist es
skandalös, dass die Kommission es offensichtlich akzeptiert, dass
Mazedonien ein Auslieferungsabkommen mit den USA hat, dass die
Verschleppung eines EU-Bürgers ohne Gerichtsurteil und ohne jeden
rechtlichen Beistand für den Betroffenen erlaubt.
Die Praxis, Menschen auf bloßen Verdacht hin zu verschleppen, zu
inhaftieren und zu foltern wird offenbar von Brüssel toleriert. Der vom
Europaparlament eingesetzte Untersuchungsausschuss muss sich nicht nur mit
dem Vorgehen von US-Diensten in Europa befassen, sondern auch mit dem
Rechtsverständnis der EU-Kommission und des Beitrittskandidaten
Mazedonien, der Verhandlungsstrategie und -praxis der Kommission gegenüber
Mazedonien und deren Wegschauen bei Menschenrechtsverletzungen in
Beitrittsstaaten. Ich fordere den Untersuchungsausschuss zudem auf, die
Widersprüche und offenkundigen Unwahrheiten in den Kommissionsantworten
auf meine parlamentarischen Anfragen lückenlos aufzuklären.“
ANLAGE:
E-4505/05DE
Antwort
von Herrn Rehn
im
Namen der Kommission
(24.1.2006)
Der
Vorwurf der Verschleppung von Khaled el-Masri war Thema des politischen
Dialogs, den die Kommission mit den Behörden der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen der Vorbereitung ihrer
Stellungnahme zu dem von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
gestellten Beitrittsantrag führte.
Nachdem
die Kommission die Behörden der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien um weitere Informationen im Fall el-Masri ersucht hatte, wurde
sie von diesen am 30. Juni 2005 darüber informiert, dass el-Masri nach
Angaben der Polizei am 30. Dezember 2003 in das Land gekommen ist und es
am 23. Januar 2004 wieder verlassen hat. Die Behörden verwiesen darauf,
dass die Auslieferung von angeklagten oder verurteilten Personen nur in
dem dafür bestimmten rechtlichen Rahmen im Einklang mit dem
Strafprozessrecht und die Auslieferung ausländischer Staatsangehöriger
nur auf Grundlage eines ratifizierten internationalen Übereinkommens
stattfinden darf. Ferner wurde die Kommission von den Behörden davon in
Kenntnis gesetzt, dass zwischen ihrem Land und den Vereinigten Staaten auf
Grundlage eines Übereinkommens von 1901 ein bilaterales Abkommen über
die Auslieferung von Straftätern existiert.
Die
Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag des Landes enthält eine
Bewertung der Situation des Justizwesens und des Schutzes der Grundrechte.
Es wird darin jedoch nicht auf diesen individuellen Fall eingegangen, da
bislang keine konkreten und bestätigten Informationen vorliegen.
Die
Kommission ersuchte die Regierung um weitere Informationen über die
vorgeworfene Inhaftierung el-Masris, deren Umstände und die
Haftbedingungen sowie über die Umstände, die bei el-Masris Verlassen des
Landes eine Rolle spielten.
Die
Kommission wird dem Herrn Abgeordneten die erhaltenen Informationen
mitteilen.
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