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André Brie, 18. Januar 2006, Beitrag für die Berliner Bezirkszeitung
"Klartext"
Eine
Richtlinie für den Markt, nicht für Dienstleistungen
Am 15.
Februar wird das Plenum des Europäischen Parlaments in erster Lesung über
die Dienstleistungsrichtlinie entscheiden, später auch der zweite europäische
Gesetzgeber, der Rat (die Regierungen). Es sieht nicht gut aus. Der
Entwurf des früheren EU-Kommissars Bolkestein wurde zwar im
Binnenmarktausschuss des EP in zahlreichen Fragen geändert, und es gab
auch einige positive Einschränkungen des Anwendungsbereiches (so den
Ausschluss der Gesundheitsdienstleistungen), zu denen die Linksfraktion
aktiv beigetragen hat, aber das so genannte Herkunftslandsprinzip wurde
von Konservativen und Liberalen unter dem neuen Namen "Freier
Dienstleistungsverkehr" durchgesetzt. Niedrige Standards werden zum
Konkurrenzvorteil, höhere zum Nachteil. Der europäische
Dienstleistungsmarkt wird damit für einen Dumpingwettlauf nach unten geöffnet:
bei Löhnen, Sozialstandards, Verbraucher- und Umweltschutzrecht, Qualität,
sicherlich auch beim Haftungsrecht und rechtlicher Sicherheit für Kunden
überhaupt. In der Schlussabstimmung im Ausschuss enthielten sich die
europäischen Sozialdemokraten oder stimmt zu. Sie begründeten das mit
der Aufnahme einiger positiver Formulierungen zur Wahrung einer hohen
Qualität von Dienstleistungen und zum Sozialschutz. Deren rechtliche
Bindungskraft ist jedoch nahezu Null und wird vor dem Europäischen
Gerichtshof keinen Bestand haben.
Für
Kunden und beispielsweise Kommunen, die ohnehin viele Aufträge europaweit
ausschrieben müssen, wird das zudem bedeuten, künftig 25 verschiedene
europäische Rechtssysteme berücksichtigen zu müssen. Dass die Kontrolle
- anders als von der Kommission vorgeschlagen - bei jenen Ländern bleibt,
in denen die Dienstleistung ausgeübt wird, wird nichts zum Guten ändern,
denn welche Behörde und welches Gericht wird die Einhaltung von
Bestimmungen und Gesetzen eines anderen Landes (und in dessen Sprache) gewährleisten
können. Es ist absurd. Dass zudem die Leiharbeitsfirmen mit 19 gegen 18
Stimmen im Ausschuss in den Geltungsbereich einbezogen wurden, wird auch
andere Wirtschaftsbereiche diesem sozialen, umwelt- und
verbraucherschutzrechtlichen Zerstörungswerk öffnen. Ohnehin machen
Dienstleistungen bereits 70 Prozent der europäischen Wirtschaft aus, und
nur eine Minderheit davon wird von der Richtlinie nicht erfasst. Es gibt
kein strategischeres, kein folgenschweres Projekt des neoliberalen
Marktradikalismus. Jeder Widerstand ist erforderlich - von Gewerkschaften
und anderen sozialen Bewegungen, Handwerkern, Verbraucherinnen und
Verbrauchern, Kommunen. Hinterher über "Europa" zu klagen, ist
weit verbreitet, aber wirkungslos. Das muss nicht sein. Die europäischen
Hafenarbeiter haben es gerade vorgemacht. Die Hafenrichtlinie der
Kommission ist am 18. Januar gescheitert.
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