ANDRÉ BRIE    
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André Brie, 18. Januar 2006, Beitrag für die Berliner Bezirkszeitung "Klartext"

Eine Richtlinie für den Markt, nicht für Dienstleistungen

 

  Am 15. Februar wird das Plenum des Europäischen Parlaments in erster Lesung über die Dienstleistungsrichtlinie entscheiden, später auch der zweite europäische Gesetzgeber, der Rat (die Regierungen). Es sieht nicht gut aus. Der Entwurf des früheren EU-Kommissars Bolkestein wurde zwar im Binnenmarktausschuss des EP in zahlreichen Fragen geändert, und es gab auch einige positive Einschränkungen des Anwendungsbereiches (so den Ausschluss der Gesundheitsdienstleistungen), zu denen die Linksfraktion aktiv beigetragen hat, aber das so genannte Herkunftslandsprinzip wurde von Konservativen und Liberalen unter dem neuen Namen "Freier Dienstleistungsverkehr" durchgesetzt. Niedrige Standards werden zum Konkurrenzvorteil, höhere zum Nachteil. Der europäische Dienstleistungsmarkt wird damit für einen Dumpingwettlauf nach unten geöffnet: bei Löhnen, Sozialstandards, Verbraucher- und Umweltschutzrecht, Qualität, sicherlich auch beim Haftungsrecht und rechtlicher Sicherheit für Kunden überhaupt. In der Schlussabstimmung im Ausschuss enthielten sich die europäischen Sozialdemokraten oder stimmt zu. Sie begründeten das mit der Aufnahme einiger positiver Formulierungen zur Wahrung einer hohen Qualität von Dienstleistungen und zum Sozialschutz. Deren rechtliche Bindungskraft ist jedoch nahezu Null und wird vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben.

  Für Kunden und beispielsweise Kommunen, die ohnehin viele Aufträge europaweit ausschrieben müssen, wird das zudem bedeuten, künftig 25 verschiedene europäische Rechtssysteme berücksichtigen zu müssen. Dass die Kontrolle - anders als von der Kommission vorgeschlagen - bei jenen Ländern bleibt, in denen die Dienstleistung ausgeübt wird, wird nichts zum Guten ändern, denn welche Behörde und welches Gericht wird die Einhaltung von Bestimmungen und Gesetzen eines anderen Landes (und in dessen Sprache) gewährleisten können. Es ist absurd. Dass zudem die Leiharbeitsfirmen mit 19 gegen 18 Stimmen im Ausschuss in den Geltungsbereich einbezogen wurden, wird auch andere Wirtschaftsbereiche diesem sozialen, umwelt- und verbraucherschutzrechtlichen Zerstörungswerk öffnen. Ohnehin machen Dienstleistungen bereits 70 Prozent der europäischen Wirtschaft aus, und nur eine Minderheit davon wird von der Richtlinie nicht erfasst. Es gibt kein strategischeres, kein folgenschweres Projekt des neoliberalen Marktradikalismus. Jeder Widerstand ist erforderlich - von Gewerkschaften und anderen sozialen Bewegungen, Handwerkern, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Kommunen. Hinterher über "Europa" zu klagen, ist weit verbreitet, aber wirkungslos. Das muss nicht sein. Die europäischen Hafenarbeiter haben es gerade vorgemacht. Die Hafenrichtlinie der Kommission ist am 18. Januar gescheitert.

 

 
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