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E-4648/05DE
- Antwort von Herrn
Dimas im Namen der Kommission (25.1.2006)
Die
Kommission ist über den Sachverhalt, den der Herr Abgeordnete anspricht,
unterrichtet. Am 6. Juli 2005 stellte die Kommission im Rahmen einer
Sitzung die Frage an die Mitgliedstaaten, wie sie die Registrierung in den
nationalen Registern sowie die Finanzierung im Versandhandel
innerstaatlich regeln. Dabei ergab sich, dass offenbar unterschiedliche
Methoden angewendet werden. Aus diesem Grund unterstützt die Kommission sämtliche
Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten oder Industrieverbände unternehmen,
um die Austauschbarkeit der Daten aus den nationalen Registern der
Hersteller zu fördern oder um die Verfahren und Formate zu
vereinheitlichen.
Die
Mitgliedstaaten teilen derzeit die zur Erfüllung der Richtlinie
verabschiedeten Maßnahmen mit. Diese
werden im Hinblick auf Konformität und Einhaltung der Bestimmungen geprüft.
Sollte die Kommission auf Maßnahmen stoßen, die nicht der Richtlinie
entsprechen, wird sie sämtliche Mittel ergreifen, die sie für notwendig
erachtet, um sicherzustellen, dass die Richtlinie EG 2002/96 in den
Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt und durchgeführt wird.
Sollten
sich trotz Einhaltung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten bei der
Umsetzung der Richtlinie Probleme ergeben, wird eine Änderung der
entsprechenden Vorschriften zur Registrierung in Erwägung gezogen. Diese
Änderung kann bei der für das Jahr 2008 geplanten Überarbeitung der
Richtlinie eingeführt werden.
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