14.06.2006: SCHRIFTLICHE ANFRAGE
von André Brie (GUE/NGL) an die Kommission
Betrifft:
Rechtlicher Status
des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD)
Der Europäische
Freiwilligendienst ist seit dem Jahr 2000 in das gemeinschaftliche
EU-Aktionsprogramm JUGEND aufgenommen. Er soll soziales und
kulturelles Lernen in Einrichtungen und persönliches, gemeinnütziges
Engagement in einem zusammenwachsenden Europa ermöglichen.
Darüber hinaus betont die EU
Kommission, solle der Europäische Freiwilligendienst insbesondere
sozial benachteiligte Jugendliche fördern und unterstützen, um sie an
dieser interkulturellen Lernerfahrung teilhaben zu lassen, und ihnen
neue Wege und bessere Chancen in der Zukunft zu eröffnen.
Der EFD hat zurzeit keinen europaweit
geltenden rechtlichen Status. Dies führt in der Praxis dazu, dass
EFD-Freiwillige beispielsweise im Hinblick auf die Rente und
Waisenrente sozialrechtlich schlechter gestellt sind gegenüber
nationalen Freiwilligen. So haben zum Beispiel Freiwillige des
Sozialen oder Ökologischen Jahres in Deutschland während
ihrer Freiwilligenzeit Anspruch auf die Weiterzahlung von Kindergeld
und Waisenrente, für EFD-Freiwillige gilt dies jedoch nicht, und eine
Weiterzahlung der Waisenrente erfolgt daher nicht. Aus diesem Grund
ist es teilweise fraglich, ob das Vorhaben der Unterstützung
maßgeblich benachteiligter Jugendlicher sein Ziel voll und ganz
erreicht.
Ich frage daher die EU Kommission,
ob:
-
sie sich dieser
Problematik bewußt ist, und welche Position sie dazu hat ?
-
sie bereit ist
darüber nachzudenken, die Rechtsbestimmungen nationaler
Freiwilligendienste (wie z.B. dem Freiwilligen Sozialen Jahr
in Deutschland) auch beim Europäischen Freiwilligendienst anzuwenden
?
Sollten Letzteres nicht möglich sein,
bin ich der Kommission für eine Erläuterung der Gründe dankbar.