ANDRÉ BRIE    
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Anfrage und Antwort zum Thema Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten durch den genehmigten Bau von Windkraftanlagen im Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg, Deutschland)

 

E-0772/06DE - Antwort von Herrn Dimas im Namen der Kommission (12.4.2006)  

Die der Kommission zugegangenen Informationen lassen nicht auf einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht schließen, da das Baugebiet offenbar nicht in einem der angeführten Schutzgebiete liegt. Die Kommission wird jedoch bei den deutschen Behörden in Erfahrung bringen, ob im vorliegenden Fall den Vorgaben der Habitatrichtlinie[1] Rechnung getragen wird.


[1]     Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. L 206 vom 22. Juli 1992.

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SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0772/06 von André Brie (GUE/NGL) an die Kommission 

Betrifft: Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten durch den genehmigten Bau von Windkraftanlagen im Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg, Deutschland) 

Am 15. März 2004 hat das Landesumweltamt Cottbus (Land Brandenburg) eine Genehmigung zur Errichtung von fünf Windkraftanlagen bei Hillmersdorf (Land Brandenburg, Landkreis Elbe-Elster) erteilt. Diese Anlagen befinden sich in unmittelbarer Nähe von zwei ausgewiesenen FFH-Gebieten im Land Brandenburg - FFH-Gebiet 75 "Lehmannsteich" und FFH-Gebiet "Graseteich". 

Ein in Auftrag gegebenes fledermauskundliches Gutachten vom Okt. 2005 hat nachgewiesen, dass in dem betreffenden Gebiet mehrere Fledermausarten vorkommen von denen einige durch den Bau der Anlagen akut betroffen wären. Darüber hinaus wurde in den Jahren 2002/2003 im Naturpark "Niederlausitzer Landrücken" (unter Einbeziehung der oben genannten FFH-Gebiete) eine EU-geförderte Maßnahme zur Renaturierung und Stabilisierung des Wasserhaushaltes durchgeführt (Fördersumme 500.000 Euro), und diese hat bereits zu ersten Erfolgen geführt - so sind z. Bsp. einige seit Jahren in dieser Region nicht mehr aufgetretene Vogelarten zurückgekehrt. Es ist allerdings zu erwarten, dass sich die genehmigte Errichtung der Windkraftanlagen negativ auf diese positive Entwicklung auswirken würde. 

Ist die Kommission bereit über den geschilderten Sachverhalt detailliertere Informationen einzuholen? 

Ist sie anhand dieser Informationen bereit, zu prüfen, ob und inwiefern eine Verletzung europäischer Gesetzgebung (FFH-Richtlinie) vorliegt ? 

Wird sie bei einer möglichen Verletzung der entsprechenden Gesetzgebung bei den betreffenden Behörden auf lokaler Ebene intervenieren und Widerspruch einlegen ?

 
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