SCHRIFTLICHE ANFRAGE
E-0772/06 von André Brie (GUE/NGL) an die Kommission
Betrifft:
Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten durch den genehmigten Bau von
Windkraftanlagen im Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg, Deutschland)
Am 15. März 2004 hat das Landesumweltamt Cottbus
(Land Brandenburg) eine Genehmigung zur Errichtung von fünf
Windkraftanlagen bei Hillmersdorf (Land Brandenburg, Landkreis
Elbe-Elster) erteilt. Diese Anlagen befinden sich in unmittelbarer
Nähe von zwei ausgewiesenen FFH-Gebieten im Land Brandenburg -
FFH-Gebiet 75 "Lehmannsteich" und FFH-Gebiet "Graseteich".
Ein in Auftrag gegebenes fledermauskundliches
Gutachten vom Okt. 2005 hat nachgewiesen, dass in dem betreffenden
Gebiet mehrere Fledermausarten vorkommen von denen einige durch den
Bau der Anlagen akut betroffen wären. Darüber hinaus wurde in den
Jahren 2002/2003 im Naturpark "Niederlausitzer Landrücken" (unter
Einbeziehung der oben genannten FFH-Gebiete) eine EU-geförderte
Maßnahme zur Renaturierung und Stabilisierung des Wasserhaushaltes
durchgeführt (Fördersumme 500.000 Euro), und diese hat bereits zu
ersten Erfolgen geführt - so sind z. Bsp. einige seit Jahren in dieser
Region nicht mehr aufgetretene Vogelarten zurückgekehrt. Es ist
allerdings zu erwarten, dass sich die genehmigte Errichtung der
Windkraftanlagen negativ auf diese positive Entwicklung auswirken
würde.
Ist die Kommission bereit über den geschilderten
Sachverhalt detailliertere Informationen einzuholen?
Ist sie anhand dieser Informationen bereit, zu
prüfen, ob und inwiefern eine Verletzung europäischer Gesetzgebung (FFH-Richtlinie)
vorliegt ?
Wird sie bei einer möglichen Verletzung der
entsprechenden Gesetzgebung bei den betreffenden Behörden auf lokaler
Ebene intervenieren und Widerspruch einlegen ?