SCHRIFTLICHE ANFRAGE
P-1245/06 von André Brie (GUE/NGL) an die Kommission
Betrifft:
Verschleppung des deutschen Staatsangehörigen Khaled al-Masri durch
US-Behörden in Mazedonien
Bezug nehmend auf die Antwort der Kommission auf
meine zweite parlamentarische Anfrage zum Fall Khaled al-Masri
(E-4505/05) und die darin enthaltene Mitteilung, dass zwischen der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und den Vereinigten
Staaten ein bilaterales Abkommen über die Auslieferung von Straftätern
(aus dem Jahr 1901 ?!) existiert, frage ich die Kommission,
-
ob sie Kenntnis vom Inhalt dieses Auslieferungsabkommens hat
bzw. nachträglich von den mazedonischen Behörden darüber Auskunft
verlangt hat;
-
ob dieses Auslieferungsabkommen eine Auslieferung ohne
richterliche Verfügung ermöglicht;
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inwiefern die im Fall Khaled al-Masri angewandte willkürliche
Auslieferung an US-Behörden mit den Kopenhagener Kriterien vereinbar
ist und, sollte dies nicht der Fall sein, welche Konsequenzen seitens
der Kommission dies nach sich ziehen würde.
Des Weiteren verweist die Kommission in ihrer
Antwort darauf, dass sie die Regierung der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien um weitere Informationen über die vorgeworfene
Inhaftierung al-Masris ersuchte. Angesichts der Tragweite dieses
konkreten Falles frage ich die Kommission,
-
ob sie diese Informationen bereits erhalten hat;
-
ob es für sie akzeptabel ist, dass die mazedonischen Behörden
offensichtlich seit Längerem nicht bereit sind, konkret zu den genauen
Umständen in diesem Fall Stellung zu nehmen.