14.06.2006: SCHRIFTLICHE ANFRAGE
von André Brie (GUE/NGL) an die Kommission
Betrifft:
Rechtlicher Status
des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD)
und Antwort von Herrn Figel’ (E-2830/06DE) im
Namen der Kommission (2.8.2006)
Die Kommission ist sich der Probleme mit den
Mobilitätshindernissen bewusst, denen sich der Europäische
Freiwilligendienst (EFD) und andere internationale Freiwilligendienste
gegenübersehen. Diese sind häufig darauf zurückzuführen, dass auf
nationaler Ebene weiterhin keine rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Freiwilligen festgelegt sind bzw. diese nicht ausreichen oder sehr
heterogen sind. Aufgrund von Artikel 4 Absatz 4 der Rechtsgrundlage
des Programms „Jugend“
stellt die Kommission jedoch eine immer stärkere Berücksichtigung des
EFD in den Sozialversicherungsbestimmungen der einzelnen Staaten fest.
Alle Freiwilligen verfügen auch über eine Kranken-, Unfall-,
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.
Außerdem wird für die deutschen Freiwilligen für
die Dauer des EFD eine private Versicherung abgeschlossen, so dass die
Mitgliedschaft bei ihrer ursprünglichen Versicherung nicht
unterbrochen wird. Ferner beziehen sie seit 2000 während ihres EFD
auch Kindergeld. Dagegen besteht während des EFD keinerlei Anspruch
auf Waisenrente. Auch wird der EFD in Bezug auf die
Invaliditäts-/Altersrente nicht als Schulausbildung anerkannt.
Dank des EFD konnten 2005 mehr als 4 000
Jugendliche eine freiwillige Tätigkeit im Ausland ausüben. Die
Integration von benachteiligten Jugendlichen ist ein wichtiger
Schwerpunkt des Programms. Die Kommission hat eine Reihe von Anreizen
und Instrumenten geschaffen, um dieser Gruppe von Jugendlichen den
Zugang zum EFD zu erleichtern. Ihr Anteil beläuft sich auf etwa 18 %.
Die Europäische Union verfügt darüber hinaus über
weiter reichende politische Instrumente, die eingesetzt werden, um die
Mobilitätshindernisse auf nationaler Ebene abzubauen.
Die Kommission ist zuversichtlich, dass es ihr
gelingen wird, mit Hilfe der offenen Koordinierungsmethode im
Jugendbereich und im Rahmen der Umsetzung der „Mobilitätsempfehlung“
der EU
die Mobilitätshindernisse im Freiwilligendienst weiter zu reduzieren
und Lösungen für die noch bestehenden Hindernisse zu finden.
Auch ein verstärkter europäischer
Informationsaustausch über die verschiedenen Verfahren zwischen
mehreren Freiwilligendiensten könnte zur Erreichung dieses Ziels
beitragen.
Im Anschluss an die erste europäische Konferenz
zu dem Thema im November 2003 soll das künftige Programm „Jugend in
Aktion“ (2007-2013) neue Möglichkeiten bieten.
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14.06.2006: SCHRIFTLICHE ANFRAGE
von André Brie (GUE/NGL) an die Kommission
Betrifft:
Rechtlicher Status
des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD)
Der Europäische
Freiwilligendienst ist seit dem Jahr 2000 in das gemeinschaftliche
EU-Aktionsprogramm JUGEND aufgenommen. Er soll soziales und
kulturelles Lernen in Einrichtungen und persönliches, gemeinnütziges
Engagement in einem zusammenwachsenden Europa ermöglichen.
Darüber hinaus betont die EU
Kommission, solle der Europäische Freiwilligendienst insbesondere
sozial benachteiligte Jugendliche fördern und unterstützen, um sie an
dieser interkulturellen Lernerfahrung teilhaben zu lassen, und ihnen
neue Wege und bessere Chancen in der Zukunft zu eröffnen.
Der EFD hat zurzeit keinen europaweit
geltenden rechtlichen Status. Dies führt in der Praxis dazu, dass
EFD-Freiwillige beispielsweise im Hinblick auf die Rente und
Waisenrente sozialrechtlich schlechter gestellt sind gegenüber
nationalen Freiwilligen. So haben zum Beispiel Freiwillige des
Sozialen oder Ökologischen Jahres in Deutschland während
ihrer Freiwilligenzeit Anspruch auf die Weiterzahlung von Kindergeld
und Waisenrente, für EFD-Freiwillige gilt dies jedoch nicht, und eine
Weiterzahlung der Waisenrente erfolgt daher nicht. Aus diesem Grund
ist es teilweise fraglich, ob das Vorhaben der Unterstützung
maßgeblich benachteiligter Jugendlicher sein Ziel voll und ganz
erreicht.
Ich frage daher die EU Kommission,
ob:
-
sie sich dieser
Problematik bewußt ist, und welche Position sie dazu hat ?
-
sie bereit ist
darüber nachzudenken, die Rechtsbestimmungen nationaler
Freiwilligendienste (wie z.B. dem Freiwilligen Sozialen Jahr
in Deutschland) auch beim Europäischen Freiwilligendienst anzuwenden
?
Sollten Letzteres nicht möglich sein,
bin ich der Kommission für eine Erläuterung der Gründe dankbar.