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Dr. André Brie (MdEP/Linkspartei.PDS)
Port
Package II – überflüssig, unsozial, wirtschaftsfeindlich (Dossier)
Am
18. Januar wird das Europäische Parlament über die von der EU-Kommission
vorgelegte „Richtlinie über den Marktzugang für
Hafendienstleistungen“ (Port Package II) abstimmen. Die europaweiten
Proteste in den letzten Tagen haben dieses Regelwerk in die Schlagzeilen
gebracht. Port Package II würde es u.a. Besatzungen von Frachtern künftig
ermöglichen, die Be- und Entladung ihrer Schiffe selbst durchzuführen.
Zudem soll Reedern das Betreiben eigener Abfertigungsanlagen in den Seehäfen
erlaubt werden. Die damit verbundene Gefährdung bestehender Arbeitsplätze
(allein in den deutschen Seehäfen sind rund 11.000 Menschen beschäftigt)
ist sicher die gravierendste, jedoch keinesfalls die einzige negative
Auswirkung der EU-Vorgabe.
Motive,
Inhalt und Entwicklung der Richtlinie
Offiziell begründet
wird Port Package mit der angeblich existierenden Notwendigkeit, mehr
Wettbewerb bei Hafendienstleistungen zu ermöglichen. Ignoriert wird
dabei, dass dieser Wettbewerb längst und effektiv stattfindet, selbst
wenn die Dienste in der Mehrzahl der europäischen Häfen durch die öffentliche
Hand gemanagt werden. Schon heute stellen Hafendienstleistungen einen
entscheidenden Faktor im Konkurrenzkampf der Seehäfen dar.
Im internationalen
Vergleich belegt die europäische Hafenindustrie vordere Plätze. Vor den
Hamburger Hafenarbeitern wies der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am 11.
Januar darauf hin, dass das Be- und Entladen eines 40-Fuß-Containers im
Standardtarif in europäischen Häfen 10 US-Dollar, in nordamerikanischen
Häfen 200 Dollar und in asiatischen Häfen 300 Dollar koste. Daneben sind
europäische Hafengesellschaften mit hohen Schadenersatzforderungen
konfrontiert, wenn Schiffe nicht innerhalb kürzester Frist be- oder
entladen werden. In asiatischen und amerikanischen Häfen sind lange
Wartezeiten für Schiffe auf Reede dagegen keine Seltenheit. Die
Organisation der privaten Hafenbetriebe in Europa (ESPO) bezeichnet die
europäischen Häfen sogar als die effizientesten weltweit.
Laut
Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Hafenarbeit von
1973 müssen Hafendienste – dazu gehören neben den Ladetätigkeiten
auch Schlepp- und Lotsendienste, Transportarbeiten und Logistikleistungen
– von eingetragenen Hafenarbeitern verrichtet werden. Mit Port Package
II könnte sich das ändern. Denn die Richtlinie sieht u. a. vor, dass
-
Schiffseigner eigenes Bordpersonal zum Be- und Entladen einsetzen können;
-
Hafenverwaltungen die Dienstleistungen (mit einigen wenigen Einschränkungen,
beispielsweise bei Lotsendiensten) EU-weit ausschreiben müssen;
-
die Häfen und Hafendienstleister ihre finanziellen Verflechtungen ebenso
weitgehend öffentlich machen müssen wie eventuelle Subventionen;
-
die Laufzeit von Hafenlizenzen begrenzt wird. Des weiteren sollen nach
Inkrafttreten der Richtlinie alle Konzessionen für Hafendienstleistungen
neu ausgeschrieben und, dann nur noch befristet, neu vergeben werden.
Eine
erste Fassung der Hafendienstleistungs-Richtlinie war im November 2003 vom
EU-Parlament knapp abgelehnt worden. Mit 229 gegen 209 Stimmen hatten die
Abgeordneten nach zweijährigem parlamentarischen Verfahren gegen die
Kommissionsvorlage votiert. Es ist zweifelsohne eine Missachtung des
Parlaments, dass die EU-Kommission ihre Richtlinie praktisch sofort und
ohne wesentliche Änderungen wieder eingebracht hat.
Soziale und
beschäftigungspolitische Konsequenzen
Wenn
die Richtlinie verabschiedet wird, könnten nicht oder schlecht
ausgebildete, billige Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die zur
Schiffsbesatzung gehören, Be- und Entladearbeiten in den Häfen durchführen.
Damit werden die bestehenden Regeln für die registrierten, ausgebildeten
Beschäftigten, die zu tariflich vereinbarten Löhnen ihre Arbeit
qualifiziert verrichten, unterlaufen. Zudem wird, wie in anderen
liberalisierten Bereichen, ein Prozess des Sozialdumpings in Gang gesetzt.
Tausende Arbeitsplätze von ausgebildeten und registrierten
Hafenarbeitern, hohe Qualitäts- und Leistungsstandards in den Häfen
stehen auf dem Spiel. Es ist zwar ein Genehmigungsverfahren der Hafenbehörden
vorgesehen, das auch die Festlegung von Qualifikationsstandards ermöglicht,
aber die Erfahrungen in anderen liberalisierten Bereichen zeigen, dass es
mit dem Aufbrechen des öffentlichen Monopols schwieriger wird, die
Einhaltung der bisherigen Standards zu gewährleisten.
Nach
einer Untersuchung des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik
Bremen ist „die Gefahr von Kündigungen der aktuellen Arbeitnehmer (in
den Häfen - A.B.) eindeutig gegeben“. (Folgenabschätzung des
Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Marktzugang für Hafendienste, September 2005) „Selbstabfertigung
mit eigenem Land- oder sogar Bordpersonal führt tendenziell zur
Aufweichung fester Vollzeitbeschäftigung.“ Auch die Erwartung des
Sozialdumpings wird von den Wissenschaftlern gestützt: „Letztlich muss
damit gerechnet werden, dass auch Anbieter in den Markt kommen, die sich
nicht an die bestehenden Tarife gebunden fühlen und auch aufgrund des
Kostendrucks tendenziell geringere Löhne zahlen.“
Auch
für die Seeleute ergeben sich unmittelbare Konsequenzen aus Port Package
II. So könnte sich die Arbeitsbelastung und damit auch die Gefahr von Unfällen
deutlich erhöhen. In Frage gestellt ist auch die Einhaltung der
Arbeitszeiten für Bordpersonal, die ebenfalls mit einer EU-Richtlinie
geregelt wurden.
Konsequenzen
für Unternehmen und Kommunen
Port
Package II wird nicht ohne Auswirkungen auf die im Hafenbereich tätigen
und andere mit dem Güterumschlag befasste Unternehmen bleiben. Betroffen
sind nicht zuletzt die Hafenstädte. Das betrifft insbesondere
-
das Aufbrechen von Transport- und Logistikketten sowie die Zerstörung
gewachsener Kooperationsbeziehungen;
-
beschränkte Investitionen der Anbieter von Hafendienstleistungen durch
die begrenzten Vertragslaufzeiten;
-
die aus gleichem Grunde kompliziertere Beschaffung von Kapital und
Krediten;
-
ein größerer bürokratischer Aufwand für die Ausschreibungen;
-
die Schwächung regionaler Zulieferer und anderer Partner der im
Hafendienst tätigen Unternehmen und des Hafenstandortes sowie möglicherweise
-
die Lösung der Probleme, die sich mit der Entlassung von Arbeitkräften
ergeben.
Fazit
Aus
dem Gesagten ergibt sich folgendes Fazit:
1.
Die EU-Richtlinie über Hafendienstleistungen ist überflüssig, weil sie
in ein funktionierendes, effizientes System eingreift und die deklarierten
Ziele in der Realität bereits erreicht sind.
2.
Die Richtlinie ist unsozial, weil sie Arbeitsplätze nicht nur in den Häfen,
sondern auch bei Zulieferern und Kooperationsunternehmen gefährdet und
dem Sozialdumping Tür und Tor öffnet.
3.
Port Package II ist wirtschaftsfeindlich, weil den Unternehmen zusätzliche
Lasten auferlegt werden, die Planungssicherheit sinkt und der
Hafenstandort geschwächt wird.
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