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14.03.2006: Anfrage an
die Europäische Kommission
Verschleppung des deutschen Staatsangehörigen Khaled al-Masri durch
US-Behörden in Mazedonien
Bezug nehmend auf die Antwort der Kommission
auf meine zweite parlamentarische Anfrage zum Fall Khaled al-Masri (E-4505/05DE)
und die darin enthaltene Mitteilung, dass zwischen der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien und den Vereinigten Staaten ein
bilaterales Abkommen über die Auslieferung von Straftatern (von 1901 ?!)
existiert, frage ich die Kommission:
·
ob sie Kenntnis vom Inhalt dieses Auslieferungsabkommens hat bzw.
nachträglich von den mazedoischen Behörden darüber Auskunft verlangt hat ?
·
ob dieses Auslieferungsabkommen eine Auslieferung ohne richterliche
Verfügung ermöglicht ?
·
inwiefern die im Fall Khaled al-Masri
angewandte willkürliche Auslieferung an US-Behörden mit den Kopenhagener
Kriterien vereinbar ist, und sollte dies nicht der Fall sein, welche
Konsequenzen das seitens der Kommission nach sich ziehen würde ?
Weiterhin verweist die
Kommission in ihrer Antwort darauf, dass sie die Regierung der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien um weitere Informationen über die
vorgeworfene Inhaftierung al-Masris ersuchte. Angesichts der Tragweite
dieses konkreten Falles frage ich die Kommission:
·
ob sie diese Informationen denn bereits erhalten hat ?
·
ob es für sie akzeptabel ist, dass die mazedonischen Behörden
offensichtlich seit Längerem nicht bereit sind, konkret zu den genauen
Umständen in diesem Fall Stellung zu nehmen ?
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