ANDRÉ BRIE    
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14.03.2006: Anfrage an die Europäische Kommission

Verschleppung des deutschen Staatsangehörigen Khaled al-Masri durch US-Behörden in Mazedonien

 

Bezug nehmend auf die Antwort der Kommission auf meine zweite parlamentarische Anfrage zum Fall Khaled al-Masri (E-4505/05DE) und die darin enthaltene Mitteilung, dass zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und den Vereinigten Staaten ein bilaterales Abkommen über die Auslieferung von Straftatern (von 1901 ?!) existiert, frage ich die Kommission:

·     ob sie Kenntnis vom Inhalt dieses Auslieferungsabkommens hat bzw. nachträglich von den mazedoischen Behörden darüber Auskunft verlangt hat ?

·     ob dieses Auslieferungsabkommen eine Auslieferung ohne richterliche Verfügung ermöglicht ?

·     inwiefern die im Fall Khaled al-Masri angewandte willkürliche Auslieferung an US-Behörden mit den Kopenhagener Kriterien vereinbar ist, und sollte dies nicht der Fall sein, welche Konsequenzen das seitens der Kommission nach sich ziehen würde ?

Weiterhin verweist die Kommission in ihrer Antwort darauf, dass sie die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien um weitere Informationen über die vorgeworfene Inhaftierung al-Masris ersuchte. Angesichts der Tragweite dieses konkreten Falles frage ich die Kommission:

·     ob sie diese Informationen denn bereits erhalten hat ?

·     ob es für sie akzeptabel ist, dass die mazedonischen Behörden offensichtlich seit Längerem nicht bereit sind, konkret zu den genauen Umständen in diesem Fall Stellung zu nehmen ?

 

 

 

 

 
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