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Strasbourg, 16.
Februar 2006
EU-Dienstleistungsrichtlinie:
Europaparlament macht Wettbewerb zum Non-plus-Ultra
Die
Linksfraktion hat geschlossen gegen die
von Konservativen und Sozialdemokraten vorgelegte Kompromissfassung zur
EU-Dienstleistungsrichtlinie gestimmt, die
heute im Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Hierzu erklären die
Europaabgeordneten der Linkspartei.PDS
Gabi Zimmer
und André Brie:
Der öffentliche Druck von Sozialverbänden und -organisationen,
Gewerkschaften und linken Parteien in der zurückliegenden
Auseinandersetzung hat entscheidend zu Korrekturen und Entschärfungen der
ursprünglichen, nach dem damaligen EU-Kommissar benannten
Bolkestein-Richtlinie geführt.
Der Kommissionsentwurf hat so wesentliche Verbesserungen erfahren. Zu
ihnen hat die Linkspartei aktiv beigetragen. Die Gebhardt-Richtlinie
stellt zweifelsohne ein besseres Dokument dar als die
Bolkestein-Richtlinie. Gegenüber der bisherigen Rechtslage allerdings ist
auch sie eine bedrohliche Verschlechterung und öfnnet dem Abbau von
Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Rechtssicherheit die Tür.
Unter der
Überschrift "Freier
Dienstleistungsverkehr" wird in nicht
geringem Maße das Herkunftslandprinzip der Kommission aufrecht erhalten.
Nur zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der
Volksgesundheit und der Umwelt können Staaten auf der Einhaltung
nationaler Bestimmungen bestehen. Ansonsten gelten die Gesetze jenes
Landes, aus dem der Dienstleister kommt. Das ist der Startschuss zu einem
Run auf die Gerichte und zu Sozialdumping.
Besonders folgenschwer
ist zudem die Aufnahme weiter Teile der "Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse", von Teilen des Gesundheitswesens sowie der
Leih- und Zeitarbeit in die Richtlinie.
Der wohl schwerwiegendste
europäische Rechtsakt soll nun mit einem zutiefst widersprüchlichen
Gesetzeswerk gestemmt werden. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und
Unternehmen in der Union werden alsbald gleichermaßen dessen Last
schultern müssen. Die Richtlinie in ihrer jetzigen Form birgt eine Reihe
unvereinbarer Regelungen, die keine Rechtssicherheit geben. Besonders
fatal wird sich dies etwa auf Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr
sowie der Abfall- und Wasserwirtschaft auswirken, über deren Handhabung
die Richtlinie widersprüchliche
Bestimmungen aufgenommen hat. Ohnehin werden nur diejenigen die
Bestimmungen der Richtlinie beherrschen können, die alle 25 verschiedenen
Rechtssysteme der Mitgliedstaaten beherrschen.
Nach dem Nein
zur Verfassung in Frankreich und den Niederlanden hätten die Bürgerinnen
und Bürger der Union mit der Idee eines sozialen Europas erneut für eine
europäische Integration gewonnen werden können. Mit der verabschiedeten
Dienstleistungsrichtlinie, die den Wettbewerb zum Non-plus-Ultra in Europa
erhebt, und in der Sozialpolitik,
Umwelt- und Verbraucherschutz lediglich noch eine Reparaturfunktion haben,
wird diese Chance vertan.
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