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15.02.2006: Schriftliche
Anfrage an die Kommission
Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten durch den genehmigten Bau von
Windkraftanlagen im Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg, Deutschland)
Mit dieser
parlamentarischen Anfrage möchte ich die Kommission zunächst auf folgenden
Sachverhalt aufmerksam machen:
Am 15. März 2004 hat das
Landesumweltamt Cottbus (Land Brandenburg) eine Genehmigung zur Errichtung
von fünf Windkraftanlagen bei Hillmersdorf (Land Brandenburg, Landkreis
Elbe-Elster) erteilt. Diese Anlagen befinden sich in unmittelbarer Nähe
von zwei ausgewiesenen FFH-Gebieten im Land Brandenburg - FFH-Gebiet 75 "Lehmannsteich"
und FFH-Gebiet "Graseteich".
Ein in Auftrag gegebenes
fledermauskundliches Gutachten vom Okt. 2005 hat nachgewiesen, dass in dem
betreffenden Gebiet mehrere Fledermausarten vorkommen von denen einige
durch den Bau der Anlagen akut betroffen wären. Darüber hinaus wurde in
den Jahren 2002 / 2003 im Naturpark "Niederlausitzer Landrücken" (unter
Einbeziehung der oben genannten FFH-Gebiete) eine EU-geförderte Maßnahme
zur Renaturierung und Stabilisierung des Wasserhaushaltes durchgeführt
(Fördersumme 500.000 Euro), und diese hat bereits zu ersten Erfolgen
geführt - so sind z. Bsp. einige seit Jahren in dieser Region nicht mehr
aufgetretene Vogelarten zurückgekehrt. Es ist allerdings zu erwarten, dass
sich die genehmigte Errichtung der Windkraftanlagen negativ auf diese
positive Entwicklung auswirken würde.
Ich frage daher die
Kommission:
·
ob sie bereit ist, über diesen geschilderten Sachverhalt
detailliertere Informationen einzuholen ?
·
ob sie anhand dieser Informationen bereit ist zu prüfen, ob und
inwiefern eine Verletzung europäischer Gesetzgebung (FFH-Richtlinie)
vorliegt ?
·
ob sie bei einer möglichen Verletzung der entsprechenden
Gesetzgebung bei den betreffenden Behörden auf lokaler Ebene intervenieren
und Widerspruch einlegen wird ? |