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Schreiben des
PDS-Politikers Dr. André Brie an Mecklenburg-Vorpommerns
Ministerpräsidenten Ringstorff und Europaabgeordneten Jo Leinen.
Notwendigkeit einer europäischen Konstitution betont
Schwerin muss sich bei Bundesratsabstimmung zur EU-Verfassung der Stimme
enthalten
Der Schweriner
Europaabgeordnete André Brie setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass sich
Mecklenburg-Vorpommern entsprechend des Koalitionsvertrags zwischen SPD
und PDS im Bundesrat der Stimme zur Europäischen Verfassung enthält. Der
PDS-Politiker veröffentlichte heute sein entsprechendes Schreiben vom 14.
Februar 2005 an den Ministerpräsidenten des Landes, Harald Ringstorff,
sowie seine Antwort auf den Offenen Brief des SPD-Europaabgeordneten Jo
Leinen. Leinen hatte die Position Bries zur EU-Verfassung massiv
kritisiert.
In beiden Schreiben
hebt Brie die Notwendigkeit einer europäischen Verfassung hervor. „Ohne
europäische Verfassung sind weder die Rechte der Bürgerinnen und Bürger,
noch die notwendige Demokratisierung der EU, auch nicht die weitere
Integration und das Ziel einer 'supranationalen Förderation' europäischer
Nationalstaaten und eine positive, effektive Rolle der Europäischen Union
für eine friedlichere, sozialere und umweltgerechtere Weltpolitik
möglich“, führte der Parlamentarier aus. „Ohne Verfassung drohen durchaus
Desintegration und Renationalisierung“, heißt es im Antwortschreiben an Jo
Leinen.
Allerdings werde der
vorliegende Verfassungsvertrag dem historischen und strategischen
Anspruch, den Gedanken des europäischen Sozialstaats, der heute nicht mehr
allein national verteidigt und weiterentwickelt werden könne, auf die
europäische Ebene zu heben, nicht gerecht. In dem Brief an
Ministerpräsident Ringstorff verweist der Abgeordnete auf Festlegungen,
die in letzter Konsequenz auch das Land Mecklenburg-Vorpommern beträfen.
So ordne die EU-Verfassung – anders als beispielsweise das deutsche
Grundgesetz – die Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik den
Prinzipien einer ungezügelten („offenen“ und „freien“) Marktwirtschaft
unter; die europäische Geld- und Wechselkurspolitik werde auf das
„vorrangige Ziel“ der Preisstabilität und die Unterstützung der „offenen
Marktwirtschaft“ eingeschworen und nicht etwa für die
gesamtgesellschaftliche Entwicklung in die Pflicht genommen. „Das sind
keine akademischen Formulierungen, sondern es ist die
verfassungsrechtliche Verpflichtung künftiger Politik mit konkretesten und
negativen Konsequenzen für die Möglichkeiten aktiver staatlicher Politik
und Regulierung, beispielsweise für die Beihilfe- und Förderpolitik“, hob
der Abgeordnete hervor. Daneben müsste auch die per Verfassungsauftrag
fortgesetzte Militarisierung der Europäischen Union eine Ablehnung des
Vertragstextes begründen.
Dennoch seien einige
Festlegungen in der EU-Verfassung durchaus begrüßenswert, unterstrich der
PDS-Abgeordnete in seinem Brief an Jo Leinen. Das beträfe insbesondere die
Aufnahme der Grundrechtecharta in den Vertrag. Allerdings bezeichnete es
Brie als „Skandal“, dass die Regierungen, als insbesondere soziale
Grundrechte einklagbar werden sollten, diese nachträglich rechtlich
abgeschwächt oder ganz gestrichen haben. Auch die Rechte des Europäischen
Parlaments seien weiter ausgebaut worden, was zu den positiven Seiten der
Verfassung gehöre. „Das Problem besteht jedoch darin, dass auch mit der
Verfassung keine vollständige Beteiligung und keine Gleichberechtigung des
Parlaments gegenüber dem zweiten Gesetzgeber, dem Rat, oder gar ein
legislatives Initiativrecht des EP eingeführt wurde. (...) Wenn Verträge
einem Parlament nicht seine vollen Rechte einräumen, dann ist das
kritikwürdig. Wenn eine Verfassung das nicht tut, dann ist das meiner
Meinung nach unakzeptabel“, so Brie.
Ausdrücklich führte
Brie in diesem Zusammenhang die Bill of Rights, die Französische
Revolution und das Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland an: „Das
waren und sind meine Maßstäbe, das waren meine Erwartungen an den
Verfassungsvertrag: Erstens die Verfassungstradition der amerikanischen
Bill of Rights, der Großen Französischen Revolution oder eben des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, zweitens eine europäische
Verfassung, die der europäischen Integration eine nachhaltige, erneuerte
Identität und Faszination verleiht und beiträgt, die wachsende Kluft
zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der europäischen Politik zu
überwinden.“ Angesichts dieser Herausforderungen sei die Gesamtbilanz der
jetzt vorliegenden Verfassung aber negativ und der Vertrag daher
abzulehnen, schlussfolgert Brie.
Büro Dr. André Brie
Brüssel, 16. Mai
2005
Anlagen:
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Antwort an MdEP Josef Leinen
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