ANDRÉ BRIE    
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Schreiben des PDS-Politikers Dr.  André Brie an Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidenten Ringstorff und Europaabgeordneten Jo Leinen. Notwendigkeit einer europäischen Konstitution betont

Schwerin muss sich bei Bundesratsabstimmung zur EU-Verfassung der Stimme enthalten

 

Der Schweriner Europaabgeordnete André Brie setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass sich Mecklenburg-Vorpommern entsprechend des Koalitionsvertrags zwischen SPD und PDS im Bundesrat der Stimme zur Europäischen Verfassung enthält. Der PDS-Politiker veröffentlichte heute sein entsprechendes Schreiben vom 14. Februar 2005 an den Ministerpräsidenten des Landes, Harald Ringstorff, sowie seine Antwort auf den Offenen Brief des SPD-Europaabgeordneten Jo Leinen. Leinen hatte die Position Bries zur EU-Verfassung massiv kritisiert. 

In beiden Schreiben hebt Brie die Notwendigkeit einer europäischen Verfassung hervor. „Ohne europäische Verfassung sind weder die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, noch die notwendige Demokratisierung der EU, auch nicht die weitere Integration und das Ziel einer 'supranationalen Förderation' europäischer Nationalstaaten und eine positive, effektive Rolle der Europäischen Union für eine friedlichere, sozialere und umweltgerechtere Weltpolitik möglich“, führte der Parlamentarier aus. „Ohne Verfassung drohen durchaus Desintegration und Renationalisierung“, heißt es im Antwortschreiben an Jo Leinen. 

Allerdings werde der vorliegende Verfassungsvertrag dem historischen und strategischen Anspruch, den Gedanken des europäischen Sozialstaats, der heute nicht mehr allein national verteidigt und weiterentwickelt werden könne, auf die europäische Ebene zu heben, nicht gerecht. In dem Brief an Ministerpräsident Ringstorff verweist der Abgeordnete auf Festlegungen,  die in letzter Konsequenz auch das Land Mecklenburg-Vorpommern beträfen. So ordne die EU-Verfassung – anders als beispielsweise das deutsche Grundgesetz – die Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik den Prinzipien einer ungezügelten („offenen“ und „freien“) Marktwirtschaft unter; die europäische Geld- und Wechselkurspolitik werde auf das „vorrangige Ziel“ der Preisstabilität und die Unterstützung der „offenen Marktwirtschaft“ eingeschworen und nicht etwa für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung in die Pflicht genommen. „Das sind keine akademischen Formulierungen, sondern es ist die verfassungsrechtliche Verpflichtung künftiger Politik mit konkretesten und negativen Konsequenzen für die Möglichkeiten aktiver staatlicher Politik und Regulierung, beispielsweise für die Beihilfe- und Förderpolitik“, hob der Abgeordnete hervor. Daneben müsste auch die per Verfassungsauftrag fortgesetzte Militarisierung der Europäischen Union eine Ablehnung des Vertragstextes begründen. 

Dennoch seien einige Festlegungen in der EU-Verfassung durchaus begrüßenswert, unterstrich der PDS-Abgeordnete in seinem Brief an Jo Leinen. Das beträfe insbesondere die Aufnahme der Grundrechtecharta in den Vertrag. Allerdings bezeichnete es Brie als „Skandal“, dass die Regierungen, als insbesondere soziale Grundrechte einklagbar werden sollten, diese nachträglich rechtlich abgeschwächt oder ganz gestrichen haben. Auch die Rechte des Europäischen Parlaments seien weiter ausgebaut worden, was zu den positiven Seiten der Verfassung gehöre. „Das Problem besteht jedoch darin, dass auch mit der Verfassung keine vollständige Beteiligung und keine Gleichberechtigung des Parlaments gegenüber dem zweiten Gesetzgeber, dem Rat, oder gar ein legislatives Initiativrecht des EP eingeführt wurde. (...) Wenn Verträge einem Parlament nicht seine vollen Rechte einräumen, dann ist das kritikwürdig. Wenn eine Verfassung das nicht tut, dann ist das meiner Meinung nach unakzeptabel“, so Brie. 

Ausdrücklich führte Brie in diesem Zusammenhang die Bill of Rights, die  Französische Revolution und das Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland an: „Das waren und sind meine Maßstäbe, das waren meine Erwartungen an den Verfassungsvertrag: Erstens die Verfassungstradition der amerikanischen Bill of Rights, der Großen Französischen Revolution oder eben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, zweitens eine europäische Verfassung, die der europäischen Integration eine nachhaltige, erneuerte Identität und Faszination verleiht und beiträgt, die wachsende Kluft zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der europäischen Politik zu überwinden.“ Angesichts dieser Herausforderungen sei die Gesamtbilanz der jetzt vorliegenden Verfassung aber negativ und der Vertrag daher abzulehnen, schlussfolgert Brie. 

Büro Dr. André Brie

Brüssel, 16. Mai 2005  

Anlagen:

- Antwort an MdEP Josef Leinen 

 

 
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